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Ist die Rente aus dem Versorgungswerk für Freiberufler noch sicher?

📌 Freiberufler verlassen sich oft blind auf ihr Versorgungswerk. Doch die Realität sieht längst anders aus

Die Rente ist nicht garantiert, das Risiko wächst. Demografischer Wandel, Niedrigzinsphase und Systemänderungen bedrohen deine Altersvorsorge. Wer heute noch auf Nummer sicher gehen will, muss selbst aktiv werden.

Warum Sie als Freiberufler mit einer niedrigeren Rente aus dem Versorgungswerk rechnen müssen

Die Versorgungswerke in Deutschland bilden einen integralen Bestandteil der Altersvorsorge, für Freiberufler. Angehörige der freien Berufe, darunter Ärzte, Architekten, Anwälte, Steuerberater und Zahnärzte, sind typischerweise Mitglieder dieser eigenständigen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Mit fast 800.000 Mitgliedern und über 220.000 Rentenempfängern decken diese Einrichtungen ein breites Spektrum an Berufen ab und bieten eine umfassende Risikovorsorge zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag.

Zu den größten und bekanntesten Versorgungswerken in Deutschland zählen das Bayerische Versorgungswerk für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg, und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen. Diese Institutionen sind beispielhaft für die solide Unterstützung, die Freiberufler in ihrer Altersvorsorge erhalten, und sie spiegeln die Diversität der Berufsgruppen wider, die von diesen Werken abgedeckt werden.

 



Trotz ihrer zentralen Rolle konfrontieren aktuelle demografische Veränderungen, wie eine zunehmende Lebenserwartung und ein demografischer Wandel, diese Versorgungswerke mit erheblichen Herausforderungen. Hinzu kommen finanzielle Unsicherheiten, welche durch die anhaltend niedrigen Zinsen und die Abhängigkeit von den Kapitalmärkten verstärkt werden. Diese Faktoren führen zu einem Ungleichgewicht in der Rentenfinanzierung, was wiederum die Höhe der zukünftigen Rentenauszahlungen für Freiberufler beeinträchtigt.

Angesichts dieser Entwicklungen ist es für Mitglieder der Versorgungswerke essenziell, die aktuellen Herausforderungen und deren potenzielle Auswirkungen auf ihre persönliche Altersvorsorge zu verstehen. Dieser Artikel wird einen detaillierten Einblick in die Struktur und Funktionsweise der Versorgungswerke bieten, die spezifischen Herausforderungen erläutern, denen sie gegenüberstehen, und aufzeigen, was diese für die Rentenaussichten von Freiberuflern bedeuten.

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Die größten Herausforderungen der Versorgungswerke

  • Demografische Herausforderungen:
    Zu den größten Herausforderungen gehören demografische Veränderungen. Die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel haben erheblichen Einfluss auf die finanzielle Stabilität der Versorgungswerke. Immer mehr Rentner müssen von immer weniger jungen Beitragszahlern finanziert werden, was zu einem Ungleichgewicht in der Rentenfinanzierung führt. Dies wird dadurch verstärkt, dass viele Versorgungswerke das offene Deckungsplanverfahren nutzen, das die Beiträge zukünftiger Mitglieder in die Finanzierung einbezieht. Dies macht die Versorgungswerke abhängig von einem kontinuierlichen Zustrom neuer Beitragszahler.

  • Finanzielle Herausforderungen:
    Die finanziellen Herausforderungen umfassen niedrige Zinsen, die es den Versorgungswerken erschweren, durch Kapitalanlagen ausreichende Renditen zu erwirtschaften, und die hohe Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmärkte. Da Versorgungswerke strengen Anlagerestriktionen unterliegen, müssen sie einen Großteil ihres Kapitals in risikoarmen Anlagen anlegen, die nur geringe Zinsen bringen. Dies hat dazu geführt, dass viele Versorgungswerke in den vergangenen Jahren ihre Satzungen überarbeitet haben, um auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren, was oft Kürzungen der Renten oder Erhöhungen der Beiträge zur Folge hatte.

  • Steuerliche und inflationäre Belastungen:
    Ein weiteres Problem ist, dass die Renten der Versorgungswerke, wie die gesetzliche Rente, steuerpflichtig sind und keinen Inflationsausgleich bieten. Dies bedeutet, dass die Renten der Versorgungswerke durch die Inflation weiter beeinträchtigt werden und somit die Kaufkraft der Rentenempfänger abnimmt.

  • Risiken und Unsicherheiten:
    Es gibt Bedenken hinsichtlich der Stabilität einiger Versorgungswerke und rechtliche Unklarheiten im Falle einer Insolvenz. Für Versorgungswerke gibt es keine staatliche Garantie oder Auffanggesellschaft wie in der Versicherungsbranche, was zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Mitglieder führt.

In den folgenden Teilen werde ich auf spezifische Situationen und Beispiele eingehen, die diese Herausforderungen veranschaulichen, und darauf, wie Freiberufler ihre Altersvorsorge unter diesen Umständen gestalten können.

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Wechsel zum Umlageprinzip 

Bis zum 1. Januar 2015 liefen die Versorgungswerke nach einem System, das du als 'Anwartschaftsdeckungsverfahren' kennen solltest. Stell dir das wie dein persönliches Sparschwein vor: Du zahlst Beiträge ein, die dann angelegt und verzinst werden. Wenn es Zeit für die Rente ist, bekommst du Geld aus diesem Sparschwein - und du weißt genau, wie viel das sein wird, weil es auf dem zuvor angesammelten Betrag basiert.

Im Gegensatz dazu funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageprinzip: Die Leute, die gerade arbeiten, bezahlen direkt für die Renten der aktuellen Rentner. Du sparst also nicht individuell für deine eigene Rente, sondern zahlst für die Älteren, und später zahlen andere für dich. Aber da es immer mehr Rentner gibt und gleichzeitig weniger junge Leute einzahlen, gibt es Probleme.

Kurz erklärt: Das Umlageprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird in erster Linie über Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse finanziert.

Die Finanzierung basiert dabei auf dem sogenannten Umlageprinzip. Im Kern bedeutet dies, dass die Einnahmen eines Jahres für die Ausgaben desselben Jahres verwendet werden. Die jeweils aktiv erwerbstätige Generation finanziert dabei sowohl über Beiträge als auch über Steuern die gesetzlichen Renten der älteren Generation. Die Renten der heute gesetzlich Versicherten werden wiederum von den künftigen Steuer- und Beitragszahlern finanziert. Die genaue Ausgestaltung dieses "Generationenvertrags" ist allerdings auch von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig, da es kein Recht auf eine bestimmte Rentenhöhe gibt, sondern lediglich Ansprüche auf eine relative Beteiligung erworben werden.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Konsequenz: Deine zukünftige Rente ist nicht mehr fest garantiert

Die Renten, die von den Versorgungswerken ausgezahlt wurden, waren vorher höher als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weil dein Geld angelegt und verzinst wurde.

Aber seit dem 1. Januar 2015 hat sich bei den Versorgungswerken einiges geändert: Statt eines festen Betrags in Euro sammelst du jetzt sogenannte Rentenpunkte. Der Wert eines Rentenpunkts hängt davon ab, wie viel Geld das Versorgungswerk gerade hat.

Die Auszahlung richtet sich nach der aktuellen 'Kassenlage'. Das bedeutet, dass deine zukünftige Rente nicht mehr fest garantiert ist.

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Überalterung

Beispiel: Versorgungswerk für Anwälte in Baden-Württemberg

Die Aufhebung der Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk Baden-Württemberg, insbesondere für ältere angestellte Anwälte, hat weitreichende Konsequenzen. Diese Änderung, die es älteren Anwälten ermöglicht, rückwirkend Mitglied des Versorgungswerks zu werden, wurde als Reaktion auf die attraktiveren Konditionen des Versorgungswerks gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung implementiert. Dadurch könnte das Bundesland für Anwälte attraktiver werden, was potenziell zu einem Anstieg der Mitgliederzahlen führt.

Finanzielle Belastung für jüngere Mitglieder

Auf den ersten Blick mag diese Anpassung vorteilhaft erscheinen, doch birgt sie erhebliche Probleme, hauptsächlich für jüngere Mitglieder der Versorgungswerke. Durch die Aufnahme älterer Mitglieder, die in der Vergangenheit keine Beiträge geleistet haben, erhöht sich unmittelbar die finanzielle Last auf die jüngeren, aktiven Beitragszahler. Diese Situation wird durch den demografischen Wandel – mit einer zunehmenden Zahl an Rentenempfängern im Verhältnis zu den Beitragszahlern – noch verschärft.

Überalterungsproblem der Versorgungswerke

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Problem der Überalterung der Versorgungswerke. Durch die Erweiterung der Mitgliederbasis um ältere Personen, die unmittelbar oder kurzfristig Leistungen beziehen werden, ohne entsprechend lange eingezahlt zu haben, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen eingezahlten Beiträgen und ausgezahlten Renten. Dies könnte langfristig die Stabilität und Nachhaltigkeit der Versorgungswerke gefährden, da die finanziellen Reserven schneller abgebaut werden könnten, als durch Beiträge neuer jüngerer Mitglieder ausgeglichen werden kann.

Langfristige Folgen für die Versorgungswerke

Zusammengefasst stellt die Aufhebung der Altersgrenze eine sofortige finanzielle Entlastung für ältere, bisher nicht abgesicherte Anwälte dar, legt jedoch gleichzeitig eine schwere Last auf die jüngere Generation. Diese müssen nun nicht nur für ihre eigene Zukunft vorsorgen, sondern auch die zusätzlichen Lasten der neu hinzugekommenen, älteren Mitglieder tragen. Dies führt zu einer Verschiebung der finanziellen Verantwortung und wird die Attraktivität der Versorgungswerke für jüngere Berufstätige mindern, was langfristig dessen Fortbestand gefährden könnte. 

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 Berufsunfähigkeitsabsicherung im Versorgungswerk

Innerhalb des Versorgungswerks wird zwar eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit angeboten, jedoch tritt ein wesentliches Problem zutage: Der Schutz greift nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung erst dann einsetzt, wenn ein Mitglied aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann und zudem seine berufliche Zulassung zurückgegeben hat. Dies spiegelt sich deutlich in der Situation der Rechtsanwälte wider, bei denen die Berufsunfähigkeit an sehr strenge Kriterien gebunden ist.

Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit liegen jedoch unterhalb dieser Schwelle der vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Dies führt dazu, dass viele Mitglieder des Versorgungswerks in einer prekären Lage enden können, da sie teilweise arbeitsunfähig sind, aber keinen Anspruch auf Leistungen haben, da sie nicht als vollständig berufsunfähig eingestuft werden. Das Versorgungswerk bietet also nur einen begrenzten Schutz, der viele Mitglieder in einem Zustand teilweiser Berufsunfähigkeit ohne finanzielle Unterstützung lässt.

Ein weiteres Problem ist die sogenannte Zurechnungszeit, die zwar die Versicherungszeit für früh berufsunfähig gewordene Mitglieder künstlich verlängert und damit zu einer höheren Rente führt, aber gleichzeitig eine erhebliche Belastung für die Versichertengemeinschaft darstellt. Insbesondere wenn junge Mitglieder berufsunfähig werden, können die Kosten für die Gemeinschaft außergewöhnlich hoch sein, da die Renten über viele Jahre hinweg finanziert werden müssen.

Die strikten Voraussetzungen für den Bezug der Berufsunfähigkeitsrente im Versorgungswerk

  1. vollständige 100 % Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  2. Rückgabe der beruflichen Zulassung innerhalb von 18 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, erschweren den Zugang zu den Leistungen zusätzlich.

Abschließend sei angemerkt, dass das Versorgungswerk zwar eine essenzielle finanzielle Stütze im Fall der Berufsunfähigkeit bietet, die Hürden und Bedingungen jedoch so hoch sind, dass nicht alle Mitglieder, die Unterstützung benötigen, diese auch erhalten. Es wird empfohlen, dass Mitglieder sich auch extern absichern, speziell gegen das Risiko einer teilweisen Berufsunfähigkeit, um diese Lücken zu schließen. Eine private Berufsunfähigkeit zahlt schon ab 50 % Berufsunfähigkeit und verlangt nicht die Rückgabe der Zulassung. 

Passgenauer Schutz: DKV-Krankentagegeld für jeden Freiberufler

Ob plötzlicher Unfall oder längere Erkrankung – Rückschläge gehören zum Leben dazu. Für Freiberufl er ist diese Situation oftmals doppelt schwierig, denn sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Mehr als 250 bedeutende Berufs- und Standesorganisationen vertrauen deshalb auf die DKV und die leistungsstarken Gruppenversicherungen speziell für Freiberufler.
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Alternative Vorsorgeformen und Diversifizierung

Ergänzende private Vorsorge:
Aufgrund der Unsicherheiten und Herausforderungen, denen die Versorgungswerke gegenüberstehen, wird es für Mitglieder immer wichtiger, alternative Vorsorgeformen zu berücksichtigen.

Die Basisrente, eingeführt im Jahr 2015, bietet beispielsweise eine Möglichkeit, private Renten-, Gesundheits- und Berufsunfähigkeitsvorsorge zu ergänzen. Diese Alternative bietet steuerliche Vorteile und erlaubt individuelle Entscheidungen bezüglich der Anlagestrategie und Risikoneigung. Zudem deckt sie das Langlebigkeitsrisiko ab, welches ein zentrales Problem in der Renten- und Krankenversicherung darstellt.

Diversifizierung der Altersvorsorge:
Um den Herausforderungen der Versorgungswerke gerecht zu werden und eine angemessene Altersvorsorge sicherzustellen, ist es für Freiberufler unerlässlich, ihre Altersvorsorge zu diversifizieren. Dies beinhaltet neben der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk auch die Investition in private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sachwerte oder andere Anlageformen. Die Diversifizierung hilft dabei, Risiken zu streuen und die Abhängigkeit von einem einzigen Rentensystem zu verringern.

Risikomanagement und Zukunftsplanung:
Freiberufler sollten aktiv ihre Altersvorsorge planen und verwalten, um den finanziellen Herausforderungen des Ruhestands zu begegnen. Dazu gehört auch, sich über die aktuellen Entwicklungen und Veränderungen in den Versorgungswerken zu informieren und entsprechend zu reagieren.

Im letzten Teil werde ich auf die Wichtigkeit der laufenden Überprüfung und Anpassung der Altersvorsorge eingehen und die Schlussfolgerungen zusammenfassen.

 

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Schlussfolgerungen

Versorgungswerke bieten wichtige, aber zunehmend unsichere Beiträge zur Altersvorsorge für Freiberufler. Die Herausforderungen durch demografische Veränderungen, finanzielle Unsicherheiten und das sich wandelnde Rentensystem erfordern eine diversifizierte und flexible Altersvorsorgestrategie. Freiberufler sollten sich nicht ausschließlich auf Versorgungswerke verlassen, sondern auch in private Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie andere Anlageformen investieren. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen ihrer Altersvorsorge sind unerlässlich, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Insgesamt zeigt sich, dass eine umfassende, gut durchdachte und regelmäßig angepasste Altersvorsorgestrategie für Freiberufler von entscheidender Bedeutung ist, um den Herausforderungen der heutigen und zukünftigen Rentensysteme erfolgreich zu begegnen.


 FAQ – häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung im Versorgungswerk

Was versteht man unter vollständiger Berufsunfähigkeit im Rahmen des Versorgungswerks?

Vollständige Berufsunfähigkeit bedeutet, dass ein Mitglied des Versorgungswerks aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Zudem muss das Mitglied seine berufliche Zulassung zurückgegeben haben, um als vollständig berufsunfähig anerkannt zu werden.

Werden alle Arten von Berufsunfähigkeit vom Versorgungswerk abgedeckt?

Nein, das Versorgungswerk deckt nur die vollständige Berufsunfähigkeit ab. Das bedeutet, dass Mitglieder, die nur teilweise berufsunfähig sind, also noch teilweise arbeiten können, in der Regel keine Leistungen erhalten.

Was ist die Zurechnungszeit und welche Rolle spielt sie?

Die Zurechnungszeit ist ein Mechanismus, der die Versicherungszeit für früh berufsunfähig gewordene Mitglieder verlängert, was zu einer höheren Rentenzahlung führt. Sie erstreckt sich vom Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr des Mitglieds und soll fehlende Beitragsjahre kompensieren.

Muss ich meine berufliche Zulassung zurückgeben, um Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten?

Ja, für den Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente ist es erforderlich, dass du deine berufliche Zulassung innerhalb von 18 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückgibst.

Erhalte ich auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit Leistungen vom Versorgungswerk?

Nein, das Versorgungswerk zahlt Berufsunfähigkeitsrente nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit hast du in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen.

Welche finanziellen Folgen hat die Berufsunfähigkeit für die Versichertengemeinschaft?

Die Berufsunfähigkeit eines Mitglieds kann erhebliche finanzielle Folgen für die Versichertengemeinschaft haben, insbesondere wenn junge Mitglieder berufsunfähig werden. Die Gemeinschaft trägt die Kosten der Rente, die sich über viele Jahre erstrecken kann.

Was sollte ich neben der Absicherung durch das Versorgungswerk noch beachten?

Es wird empfohlen, zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich gegen das Risiko einer teilweisen Berufsunfähigkeit und andere nicht vom Versorgungswerk abgedeckte Risiken abzusichern. Dies sorgt für eine umfassendere Absicherung deiner Arbeitskraft.

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Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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