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BU-Versicherung für Juristen und Steuerberater 2026: Warum die DANV die richtige Wahl ist
Das Versorgungswerk zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei vollständiger Aufgabe der Zulassung. Für Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist das eine Absicherungslücke, die im Ernstfall existenzbedrohend wird. Die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) schließt genau diese Lücke: als berufsständische Speziallösung mit Prozessquote 0, Verzicht auf abstrakte Verweisung und nahtlosem Übergang vom Krankentagegeld. Dieser Leitfaden zeigt, wer sich versichern kann, was die DANV konkret leistet und wie sie mit dem Krankentagegeld zusammenspielt.
Das Problem: Die BU-Lücke im Versorgungswerk
Das Versorgungswerk leistet eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit und gleichzeitiger Rückgabe der beruflichen Zulassung. Wer noch eingeschränkt arbeiten kann, erhält nichts. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit wird vom Versorgungswerk überhaupt nicht abgesichert.
Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk. Viele gehen davon aus, damit auch gegen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein. Das ist ein Irrtum mit weitreichenden Folgen.
Die Satzungen der meisten Versorgungswerke sehen eine BU-Rente erst dann vor, wenn das Mitglied seine Zulassung oder Bestellung vollständig zurückgibt und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Wer noch drei Stunden täglich als Anwalt oder Steuerberater tätig sein kann, hat keinen Anspruch. Teilberufsunfähigkeit ist nicht anerkannt.
Hinzu kommt: Die durchschnittliche BU-Rente aus dem Versorgungswerk liegt bei rund 1.850 Euro monatlich. Für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einem Nettoeinkommen von 6.000 bis 10.000 Euro ist das eine Versorgungslücke, die privat geschlossen werden muss.
Eine ausführliche Darstellung der 100%-Schwelle und ihrer Konsequenzen finden Sie hier: Versorgungswerk und Berufsunfähigkeit: Warum die 100%-Schwelle zur Existenzfalle wird
Was ist die DANV und wer steht dahinter?
Die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) ist ein berufsständischer Versicherungspartner mit über 100 Jahren Erfahrung in der Absicherung von Juristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sie arbeitet eng mit Kammern und Berufsverbänden zusammen und kennt die spezifischen Risiken dieser Berufsgruppen aus der Praxis.
Die DANV wurde gegründet, um die Lücken zu schließen, die weder das Versorgungswerk noch Standardprodukte vom Massenmarkt abdecken. Ihr Produktportfolio ist konsequent auf die Bedürfnisse rechts-, steuer- und wirtschaftsprüfender Berufe ausgerichtet.
Was die DANV von generischen BU-Versicherern unterscheidet, ist ihre berufsständische Verankerung. Die engen Verbindungen zu Anwaltskammern, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsprüferkammern ermöglichen:
- Gruppenvertragszugänge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Sonderkonditionen für Berufseinsteiger und Kammermitglieder
- Vertragsbedingungen, die auf die konkreten Berufsbilder dieser Standesberufe zugeschnitten sind
- Leistungsversprechen, die im Streitfall auf die Besonderheiten anwaltlicher und steuerberatender Tätigkeit Rücksicht nehmen
Das Ergebnis ist ein BU-Produkt, das nicht nur auf dem Papier überzeugt, sondern im Leistungsfall auch hält, was es verspricht. Die Prozessquote 0 ist dafür der deutlichste Beleg. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wer kann sich über die DANV versichern?
Die DANV steht Juristen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftswissenschaftlern offen, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder angestellt tätig sind. Auch Berufseinsteiger und Referendare können sich bereits zu Beginn ihrer Laufbahn absichern.
Im Einzelnen können sich folgende Berufsgruppen über die DANV versichern:
- Rechtsanwälte und Fachanwälte, selbstständig in eigener Kanzlei oder angestellt bei einer Sozietät
- Notare, sowohl hauptberuflich als auch im Nebenberuf
- Richter und Staatsanwälte, sofern eine private Zusatzabsicherung gewünscht wird
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, selbstständig oder in Partnerschaft
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Wirtschaftswissenschaftler mit entsprechendem Hochschulabschluss
- Referendare und Berufseinsteiger, die den Grundstein ihrer Absicherung frühzeitig legen möchten
Besonders wichtig: Die DANV versichert nicht nur Selbstständige, sondern auch angestellte Kammerangehörige. Wer als angestellter Anwalt in einer Großkanzlei oder als angestellter Steuerberater in einer Gesellschaft tätig ist, kann sich über die DANV genauso absichern wie der Kanzleiinhaber.
Über die berufsständischen Gruppenverträge mit Kammern und Verbänden profitieren Mitglieder zudem von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Das ist vor allem für Antragsteller mit Vorerkrankungen ein erheblicher Vorteil gegenüber dem freien Markt.
Die konkreten Vorteile der DANV-BU im Überblick
Die DANV-BU überzeugt mit Prozessquote 0, Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung, einer AU-Klausel für bis zu 18 Monate und dem FFF+-Rating von Franke und Bornberg. Diese Kombination ist auf dem freien Markt in dieser Form für rechts- und steuerberatende Berufe kaum zu finden.
Vorteil 1: Prozessquote 0
Die DANV hat in ihrer Geschichte keinen einzigen Leistungsstreit vor Gericht ausgetragen. Prozessquote 0 bedeutet: Wenn die DANV eine Berufsunfähigkeit anerkennt, zahlt sie, ohne den Versicherten in einen jahrelangen Rechtsstreit zu zwingen. Auf dem freien BU-Markt ist das keine Selbstverständlichkeit. Viele Versicherer erkennen BU-Fälle zunächst ab und zwingen Versicherte zur Klage. Bei der DANV entfällt dieses Risiko vollständig.
Vorteil 2: Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
Abstrakte Verweisung bedeutet: Der Versicherer zahlt keine BU-Rente, weil der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte, auch wenn er diesen tatsächlich nicht ausübt. Die DANV verzichtet ausdrücklich auf dieses Instrument. Wer als Rechtsanwalt berufsunfähig wird, kann nicht auf eine Tätigkeit als Sachbearbeiter verwiesen werden. Auch die konkrete Verweisung, also der Hinweis auf eine tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit, ist ausgeschlossen.
Vorteil 3: AU-Klausel für bis zu 18 Monate
Die AU-Klausel ist eine der wichtigsten Ergänzungen einer modernen BU-Versicherung. Sie besagt: Wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als sechs Monaten attestiert, zahlt die DANV bereits die BU-Rente, ohne dass eine förmliche BU-Anerkennung vorliegen muss. Diese Leistung läuft bis zu 18 Monate. Damit schließt die DANV exakt die Lücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der formellen Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Vorteil 4: Keine Leistungseinstellung bei Umorganisation
Manche Versicherer stellen die BU-Rente ein, wenn der Versicherte seine Kanzlei oder Praxis umorganisiert und dadurch theoretisch wieder arbeitsfähig wäre. Die DANV verzichtet auf diesen Einwand. Wer berufsunfähig anerkannt ist, bleibt es, unabhängig davon, wie die Kanzlei intern reorganisiert wird.
Vorteil 5: FFF+-Rating von Franke und Bornberg
Das unabhängige Analysehaus Franke und Bornberg bewertet die DANV-BU mit dem Höchstrating FFF+. Dieses Rating bestätigt, dass die Vertragsbedingungen der DANV zu den besten auf dem deutschen BU-Markt gehören, gemessen an Leistungsumfang, Bedingungsklarheit und Versichertenfreundlichkeit.
Das Versorgungswerk im Vergleich: Satzungsbeispiel NRW
Zum Vergleich: Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW zahlt eine BU-Rente erst dann, wenn das Mitglied voraussichtlich auf Dauer weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig sein kann und die Zulassung zurückgegeben hat. Die DANV hingegen leistet bereits bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit über sechs Monate, ohne Zulassungsrückgabe und ohne Prozessrisiko.
Nahtloser Übergang: Krankentagegeld zur DANV-BU-Rente
Krankentagegeld und DANV-BU-Rente müssen von Anfang an aufeinander abgestimmt sein. Das Krankentagegeld sichert den Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Die DANV-BU übernimmt nahtlos, wenn aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit wird. Dazwischen darf keine Einkommenslücke entstehen.
Der typische Absicherungsablauf für Juristen und Steuerberater sieht so aus:
- Phase 1: Arbeitsunfähigkeit beginnt. Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Leistungsbeginn, in der Regel ab dem 4., 8. oder 15. Tag. Das Einkommen ist gesichert, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.
- Phase 2: Arbeitsunfähigkeit dauert länger als sechs Monate. Die AU-Klausel der DANV greift. Die DANV zahlt bereits die BU-Rente auf Basis der ärztlichen Prognose, ohne dass eine förmliche BU-Anerkennung vorliegt. Krankentagegeld und DANV-BU können in dieser Phase parallel laufen, je nach Vertragsgestaltung.
- Phase 3: Berufsunfähigkeit wird förmlich anerkannt. Das Krankentagegeld endet. Die DANV-BU-Rente läuft dauerhaft weiter. Kein Einkommensausfall, kein Prozessrisiko, keine Verweisung auf andere Tätigkeiten.
Entscheidend für einen wirklich nahtlosen Übergang ist die korrekte Abstimmung der Vertragslaufzeiten und Leistungsbeginne. Ein Krankentagegeld mit zu langer Karenzzeit kann dazu führen, dass in Phase 1 bereits eine Einkommenslücke entsteht, bevor die AU-Klausel der DANV greift. Für Juristen und Steuerberater empfiehlt sich daher ein Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab dem 4. oder spätestens 8. Tag.
Wichtig: Das Krankentagegeld sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn ab. Die laufenden Betriebskosten der Kanzlei, also Miete, Personalgehälter und Leasingraten, sind davon nicht erfasst und müssen separat abgesichert werden.
Eine ausführliche Darstellung des nahtlosen Übergangs finden Sie hier: AU-Klausel: Die Brücke zwischen Krankentagegeld und BU-Rente
Häufige Fehler bei der BU-Absicherung für Juristen
Die meisten Absicherungsfehler bei Juristen und Steuerberatern entstehen nicht durch Gleichgültigkeit, sondern durch falsche Annahmen über das Versorgungswerk und unzureichende Vertragsbedingungen auf dem freien Markt. Die folgenden fünf Fehler sind in der Beratungspraxis die häufigsten.
Fehler 1: Nur auf das Versorgungswerk vertrauen
Das Versorgungswerk zahlt eine BU-Rente nur bei vollständiger Aufgabe der Zulassung. Wer glaubt, damit ausreichend abgesichert zu sein, hat die entscheidende Einschränkung übersehen. Die durchschnittliche Versorgungswerk-BU-Rente von rund 1.850 Euro monatlich reicht für den gewohnten Lebensstandard eines Juristen oder Steuerberaters in keinem Fall aus.
Fehler 2: BU-Versicherung zu spät abschließen
Die Annahmebedingungen einer BU-Versicherung richten sich nach dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Antrags. Wer wartet, bis erste Beschwerden auftreten, riskiert Ausschlüsse, Beitragszuschläge oder eine vollständige Ablehnung. Gerade Berufseinsteiger und Referendare sollten die günstigen Einstiegskonditionen der DANV frühzeitig nutzen.
Fehler 3: Vertrag ohne AU-Klausel abschließen
Ohne AU-Klausel entsteht zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der förmlichen BU-Anerkennung eine Einkommenslücke, die Monate dauern kann. Ein BU-Vertrag ohne AU-Klausel ist für Juristen und Steuerberater unvollständig. Die AU-Klausel ist kein optionales Extra, sondern ein Pflichtbaustein der Absicherung.
Fehler 4: Abstrakte Verweisung nicht ausgeschlossen
Viele Standardprodukte auf dem freien Markt enthalten eine abstrakte Verweisungsklausel. Das bedeutet: Der Versicherer kann die BU-Rente verweigern, weil der Versicherte theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Ein Rechtsanwalt könnte auf eine kaufmännische Sachbearbeitertätigkeit verwiesen werden. Verträge ohne ausdrücklichen Verzicht auf abstrakte Verweisung sind für Kammerberufler ungeeignet.
Fehler 5: Krankentagegeld und BU nicht aufeinander abstimmen
Krankentagegeld und BU-Rente werden häufig unabhängig voneinander abgeschlossen, ohne die Übergänge zu prüfen. Die Folge: Das Krankentagegeld endet, die BU-Rente ist noch nicht anerkannt, und es entsteht eine Einkommenslücke von mehreren Monaten. Beide Bausteine müssen von Anfang an gemeinsam geplant werden.
Fazit und Handlungsempfehlung
Für Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist die DANV die konsequenteste Antwort auf die BU-Lücke im Versorgungswerk. Prozessquote 0, Verzicht auf Verweisung, AU-Klausel und FFF+-Rating machen sie zur ersten Wahl für diese Berufsgruppen. Entscheidend ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Krankentagegeld.
Die drei wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel:
- Das Versorgungswerk zahlt eine BU-Rente nur bei vollständiger Zulassungsrückgabe. Diese Lücke ist real und trifft Juristen und Steuerberater härter als jede andere Berufsgruppe, weil ihre Zulassung ihre wirtschaftliche Existenz ist.
- Die DANV bietet mit Prozessquote 0, AU-Klausel und Verweisungsverzicht genau die Bedingungen, die ein moderner BU-Schutz für Standesberufe erfüllen muss. Auf dem freien Markt ist diese Kombination für diese Berufsgruppen kaum zu finden.
- Krankentagegeld und DANV-BU müssen von Anfang an gemeinsam geplant werden. Nur dann ist der nahtlose Übergang ohne Einkommenslücke garantiert.
Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an. Ich prüfe Ihre individuelle Situation, zeige Ihnen die konkrete Versorgungslücke aus Versorgungswerk und privatem Schutz und empfehle die passende Kombination aus Krankentagegeld und DANV-BU-Rente für Ihren Berufsstand.
Wer kann sich über die DANV versichern?
Die DANV steht Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftswissenschaftlern offen. Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können sich versichern. Auch Referendare und Berufseinsteiger haben Zugang, oft zu besonders günstigen Einstiegskonditionen über berufsständische Gruppenverträge.
Was bedeutet Prozessquote 0 bei der DANV?
Prozessquote 0 bedeutet, dass die DANV in ihrer Geschichte keinen einzigen Leistungsstreit vor Gericht ausgetragen hat. Wenn die DANV eine Berufsunfähigkeit anerkennt, zahlt sie ohne Widerspruch und ohne den Versicherten in einen Rechtsstreit zu zwingen. Das ist auf dem freien BU-Markt keine Selbstverständlichkeit und ein zentrales Qualitätsmerkmal der DANV.
Was ist die AU-Klausel und warum ist sie wichtig?
Die AU-Klausel ermöglicht es, bereits bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als sechs Monaten eine BU-Rente zu erhalten, ohne dass eine förmliche BU-Anerkennung vorliegen muss. Bei der DANV gilt diese Leistung für bis zu 18 Monate. Damit schließt die AU-Klausel die Einkommenslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der formellen Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass ein Versicherer die BU-Rente verweigert, weil der Versicherte theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, auch wenn er diese tatsächlich nicht ausübt. Die DANV verzichtet ausdrücklich auf dieses Instrument. Ein berufsunfähiger Rechtsanwalt kann nicht auf eine kaufmännische Tätigkeit verwiesen werden, um die BU-Rente zu umgehen.
Wie funktioniert der nahtlose Übergang vom Krankentagegeld zur DANV-BU-Rente?
Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Leistungsbeginn bei Arbeitsunfähigkeit. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Monate, greift die AU-Klausel der DANV und zahlt bereits die BU-Rente auf Basis der ärztlichen Prognose. Wird die Berufsunfähigkeit förmlich anerkannt, endet das Krankentagegeld und die DANV-BU-Rente läuft dauerhaft weiter. Voraussetzung für einen wirklich nahtlosen Übergang ist die korrekte Abstimmung beider Verträge von Anfang an.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.