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Was passiert mit meinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?

Nach 6 Wochen Krankheit zahlt die Krankenkasse Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung weiter, aber auf Basis des Krankengeldes. Privatversicherte Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge hingegen selbst sichern.

Problemstellung/Grundlagen

Während der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer die volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Damit fließen auch die gewohnten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe.

Nach Ablauf dieser Zeit springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Damit stellt sich die Frage, wie es nun mit den Rentenbeiträgen weitergeht und ob Versorgungslücken entstehen können.

Die Antwort hängt vom Versicherungsstatus ab: gesetzlich oder privat krankenversichert.

Lösungsansatz/Details

Die Unterschiede im Überblick:

  • Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer: Während des Krankengeldbezugs führt die Krankenkasse Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ab. Grundlage ist jedoch das niedrigere Krankengeld, nicht das volle Gehalt. Dadurch sinken die Beitragszahlungen und damit die späteren Rentenanwartschaften.
  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer: Hier gibt es keinen automatischen Beitragsabzug zur Rentenversicherung, da die private Krankentagegeldversicherung nicht für Sozialversicherungsbeiträge aufkommt. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um ihre Rentenansprüche zu sichern. Mehr dazu im Ratgeber: PKV und Rentenversicherungsbeiträge beim Krankentagegeld.
  • Selbstständige/Freiberufler: Sie sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, außer bestimmte Berufsgruppen mit Pflichtmitgliedschaft. Eine Krankentagegeldversicherung schützt das Einkommen, aber nicht die Altersvorsorge.

Wichtig: Auch wenn Beiträge weitergezahlt werden, sind diese während einer Krankheitsphase deutlich niedriger. Dies kann langfristig zu geringeren Rentenansprüchen führen.

Fazit/Handlungsempfehlung

Nach Ende der Lohnfortzahlung sinken Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da sie sich am Krankengeld orientieren. Für kurze Krankheitszeiten ist dies unproblematisch, bei längeren Ausfällen wirkt sich das spürbar auf Ihre Rentenhöhe aus.

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Beitragszahlung automatisch, wenn auch reduziert. Privatversicherte Arbeitnehmer müssen sich aktiv um ihre Rentenbeiträge kümmern, da die private Krankentagegeldversicherung dies nicht abdeckt.

Prüfen Sie daher frühzeitig, wie Ihre Altersvorsorge bei längerer Krankheit gesichert bleibt, und ziehen Sie ggf. eine ergänzende Absicherung oder freiwillige Beiträge in Betracht.

Eine Beratung durch Rentenexperten oder Ihre Krankenkasse hilft, individuelle Versorgungslücken rechtzeitig zu erkennen.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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