Wie lange zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, bei derselben Erkrankung. Die Zahlung beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und länger krank werden, endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Form von Krankengeld.
Dieses beträgt 70 % des Bruttogehalts, aber maximal 90 % des Nettoeinkommens – abzüglich Sozialabgaben.
Wann endet die Zahlung?
Die maximale Leistungsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Wenn eine neue Krankheit hinzukommt, kann ein neuer Anspruch entstehen.
Was passiert danach?
Nach Ablauf der 78 Wochen endet die Zahlung, unabhängig davon, ob Sie wieder arbeitsfähig sind. Es folgen ggf. Reha, Rentenantrag oder private Absicherung wie Krankentagegeld oder BU.