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Allianz Krankentagegeld Tarif KTF (nur fürFreiberufler) im Check – Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

Allianz Krankentagegeld Tarif KTF (nur für Freiberufler) im Check

Leistungsbeginn ab dem 8. Tag, klare Regeln zu Ausland, Reha & Entziehungsmaßnahmen, Wartezeiten, Netto-Einkommen und Erhöhungsmechanik. Nicht für Arbeitnehmer.

Warum Krankentagegeld für Freiberufler unverzichtbar ist

Freiberufler tragen ihr Einkommensrisiko allein: Fällt die Arbeitsfähigkeit weg, fehlen Einnahmen die Fixkosten bleiben. Der Tarif KTF setzt genau hier an und zahlt ab dem 15. Krankheitstag (Karenzzeit 14 Tage) ein vorher vereinbartes Tagegeld, auch an Sonn- und Feiertagen und ohne tarifliche Leistungshöchstdauer.

Wichtig: Wer einen späteren Leistungsbeginn bevorzugt (z. B. ab dem 22., 29., 43. Tag oder später), findet solche Karenzzeiten in anderen Tarifen derselben Produktfamilie (z. B. KTS). KTF bleibt die Option mit frühestem Start für Freiberufler.

Zielgruppe & versicherbare freie Berufe

Wer ist versicherbar?

  • Ausschließlich selbstständig tätige Freiberufler (kein Versicherungsschutz für Arbeitnehmer).
  • Erforderlich: ständiger Wohnsitz und Geschäftssitz in Deutschland.

Beispielhafte Berufsgruppen

  • Rechts- & wirtschaftsberatend: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare
  • Technisch & naturwissenschaftlich: Architekten, Ingenieure, Schiffslotsen
  • Psyche/Psychologie: Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Diplom-Psychologen
  • Gesundheit: Apotheker, Heilpraktiker, Logopäden

Kurzübersicht – Tarif Allianz KTF

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenz 14 Tage)
  • Mutterschutz: Zahlung ab dem 15. Tag der Schutzfrist (MuSchG)
  • Ohne Höchstdauer: Zahlung bis Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
  • Krankheitstage-Addierung: Rückfälle innerhalb 6 Monaten werden auf die Karenzzeit angerechnet
  • Reha: Leistung, wenn Reha während einer mind. 14-tägigen ununterbrochenen AU beginnt (Anrechnung von Ausgleichszahlungen)
  • Entziehungsmaßnahmen: mit vorheriger schriftlicher Zusage; max. 3 Maßnahmen (ohne Nikotinsucht), i. d. R. 100 % (1. Maßnahme), 70 % (2./3.) des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne
  • Ausland (Europa): Zahlung während stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken; bestehende Leiden mitversichert
  • Fortführung nach 67: auf Antrag bis 75. Geburtstag (i. d. R. Tagessatzdeckel 50 €, höher mit Steuerberater-Nachweis)

Wartezeiten & Pflichten

  • Allgemein: 3 Monate; Besonders: 8 Monate (u. a. Psychotherapie, Leistungen in Mutterschutzzeiten)
  • Entfall der Wartezeiten: bei Unfall und bei gleichzeitigem Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung beim selben Versicherer; ggf. Erlass gegen ärztliches Zeugnis (Frist beachten)
  • Meldung/Nachweise: erste AU-Bescheinigung spätestens am Tag des Leistungsbeginns; Fortdauer alle 2 Wochen auf dem vorgesehenen Formular; sonst Kürzung/Versagung möglich
  • Abwesenheit vom Wohnort: außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts nur mit Klinikaufenthalt oder vorheriger schriftlicher Zusage (Ausnahme: Rückkehr medizinisch ausgeschlossen)
  • Kur-/Sanatorium: keine Leistung; Tuberkulose-Behandlung in Tbc-Heilstätten/Sanatorien ist abgedeckt

Hinweis zu Mehrfachabsicherung & Einkommensgrenzen: Das versicherte Tagegeld darf zusammen mit anderen Krankentage- oder Krankengeldern das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne (kalendertäglich) nicht übersteigen. Bei zusätzlichem Abschluss/Erhöhung anderer KTG-/Krankengeld-Policen ist die Zustimmung des Versicherers erforderlich.

Netto-Einkommen (vertragliche Definition) & Erhöhungsmechanik

Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne

  • Basis ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Eintritt der AU (bei Mutterschutz: 12 Monate vor Beginn der Schutzfrist).
  • Falls nicht nachweisbar: Durchschnitt der zwei vorherigen Kalenderjahre.
  • Berücksichtigt werden die Gewinneinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit abzüglich Steuern (weitere Detailregeln zur Anrechnung von Ausgleichsleistungen bei Reha/Entziehung beachten).

Erhöhungsmechanik (ohne neue Gesundheitsprüfung)

  • Der Versicherer kann regelmäßig bis zum 65. Geburtstag ein Angebot zur Erhöhung des Tagegelds machen (inkl. Verzicht auf neue Gesundheitsprüfung & Wartezeiten bei fristgerechter Annahme).
  • Wird ein Angebot abgelehnt/versäumt, darf ein neues Angebot frühestens nach 36 Monaten erfolgen (Voraussetzungen müssen erneut erfüllt sein).
  • Unabhängig davon kann bei steigendem Netto-Einkommen eine Erhöhung beantragt werden (dann ggf. mit erneuter Risikoprüfung/Wartezeiten).

Praxisbeispiel

Eine selbstständige Architektin erkrankt akut und ist 7 Wochen arbeitsunfähig. Mit dem Tarif KTF erhält sie ab dem 15. Krankheitstag das vereinbarte Tagegeld. Beginnt im Anschluss eine medizinisch begründete Reha während der fortdauernden AU, wird das Tagegeld fortgesetzt (Ausgleichszahlungen werden angerechnet). Erneute AU wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten wird auf die Karenzzeit angerechnet.

Pro & Contra zum Allianz KTF

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Früher Leistungsbeginn ab Tag 8 (schnelle Liquidität)Nur für Freiberufler. Arbeitnehmer nicht versicherbar
Keine Höchstdauer bis Ende der vorübergehenden AUKur-/Sanatorium nicht gedeckt
Reha mit Leistung bei Start während ≥14 Tagen AUEntziehungsmaßnahmen nur mit vorheriger Zusage; Limits/Quoten
Europa-Schutz bei stationärer Behandlung (öffentlich & privat)Kein Verzicht aufs ordentliche Kündigungdrecht. Vericherer kann das Krankentagegeld innerhalb der ersten drei Jahre jedezeit kündigen
Erhöhungsmechanik bis 65 ohne neue Gesundheitsprüfung (bei fristgerechter Annahme)Wartezeiten (3/8 Monate), sofern kein Entfall greift
Fortführung auf Antrag bis 75 (mit Tagessatz-Deckel oder Steuerberater-Nachweis)Netto-Einkommensgrenzen können die maximal versicherbare Höhe begrenzen

Auslandsaufenthalte & Abwesenheit vom Wohnort

Europa-Schutz

  • Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken im europäischen Ausland.
  • Auch für bereits bestehende Erkrankungen/Unfallfolgen.
  • Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/Schweiz: Leistungszusage wie in Deutschland.

Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort

  • Ohne Klinikaufenthalt keine Leistung, sofern keine vorherige schriftliche Zusage vorliegt.
  • Leistung, wenn Rückkehr medizinisch ausgeschlossen ist, oder bei vorheriger Zusage (Interesse, Genesung nicht behindert, Erreichbarkeit mitgeteilt).

Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTF

Ab wann zahlt der Tarif KTF?

Ab dem 15. Krankheitstag (Karenz 14 Tage). Während der Schutzfristen im Mutterschutz beginnt die Zahlung ebenfalls am 15. Tag.

Wer kann den Tarif abschließen?

Ausschließlich Freiberufler mit Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland. Arbeitnehmer sind nicht versicherbar.

Wie melde ich die Arbeitsunfähigkeit korrekt?

Die Erstbescheinigung muss spätestens am Tag des Leistungsbeginns beim Versicherer sein. Folge-AUs sind alle 14 Tage auf dem vorgesehenen Formular nachzuweisen.

Welche Wartezeiten gelten?

Allgemein 3 Monate, besondere 8 Monate (u. a. Psychotherapie, Leistungen in Mutterschutzzeiten). Entfall bei Unfall und bei gleichzeitigem Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung beim selben Versicherer; ggf. Erlass gegen ärztliches Zeugnis möglich.

Gibt es Leistungen bei Reha oder Entziehungsmaßnahmen?

Reha: Ja, wenn die Maßnahme aus medizinischen Gründen während einer mindestens 14-tägigen ununterbrochenen AU beginnt (Anrechnung von Ausgleichszahlungen). Entziehungsmaßnahmen: nur mit vorheriger schriftlicher Zusage; maximal drei Maßnahmen (ohne Nikotinsucht); typischerweise 100 % (1.) bzw. 70 % (2./3.) des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne.

Leistet KTF im Ausland?

Ja, bei vorübergehendem Europa-Aufenthalt während stationärer Behandlung (öffentlich/privat). Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/Schweiz besteht eine Leistungszusage wie in Deutschland.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Stand: heute. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte Versicherungsbedingungen prüfen.

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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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