Allianz Krankentagegeld Tarif KTA (Angestellte ab 7. Woche)
Leistungsbeginn ab Tag 43, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland & Wiedereingliederung , plus Pro & Contra.
Warum KTA für Angestellte?
Nach bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsteht für viele privat Vollversicherte eine Einkommenslücke. Der Tarif KTA schließt diese Lücke: Ab der 7. Woche (43. Tag) zahlt er den vereinbarten Tagessatz, an jedem Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.
Voraussetzung: Angestelltenstatus, Wohnsitz in Deutschland.
Zielgruppe & Leistungsbeginn
Wer ist versicherbar?
- Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) mit festem Arbeitsverhältnis
- Wohnsitz in Deutschland und Allianz-PKV (Vollversicherung)
- Ausgeschlossen: Profisportler
Karenzzeit & Start der Leistung
Der KTA leistet ab dem 43. Krankheitstag. Damit passt der Beginn typischerweise genau an das Ende der Lohnfortzahlung. Eine tarifliche Leistungshöchstdauer ist nicht vorgesehen – die Zahlung endet mit Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.
Kurzübersicht – Tarif Allianz KTA
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 (7. Woche)
- Wiedereingliederung/Teil-AU: anteilig bis 3 Monate bei weiterhin ≥ 50 % AU (nach mind. 6 Wochen AU)
- Rückfallregel: AU-Zeiten gleicher Ursache (innerhalb 6 Monate) werden für die Karenz angerechnet
- Mutterschutz: Tagegeld während gesetzlicher Schutzfristen, soweit kein anderer angemessener Ersatz (z. B. Mutterschaftsgeld) greift
Wartezeiten & Pflichten
- Wartezeiten: 3 Monate (allgemein) / 8 Monate (besonders, z. B. Psychotherapie; Mutterschutzleistungen)
- Entfall der Wartezeiten: bei Unfall und beim gleichzeitigen Abschluss einer substitutiven KV (PKV-Voll) bei der Allianz
- Meldung/Nachweise: Erstbescheinigung spätestens am Tag des Leistungsbeginns, Fortdauer der AU alle 14 Tage nachweisen
Auslandsleistungen
- Europa (vorübergehend): Leistung nur bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Krankenhäusern
- Ambulant im Ausland: kein Anspruch
- Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts (EU/EWR/CH): Leistungszusage grundsätzlich wie in Deutschland
Nachweispflichten kurz & knapp
- Die erste AU muss spätestens am Tag 43 vorliegen, sonst wird erst ab Eingang gezahlt.
- Folgebescheinigungen regelmäßig (i. d. R. alle 2 Wochen) einreichen.
- Bei Wiedereingliederung sind zusätzliche Nachweise (z. B. Plan, Bescheide Rehaträger/BG) möglich.
Pro & Contra zum Allianz KTA
Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
---|---|
Passgenauer Start ab Tag 43 nach Lohnfortzahlung | Keine Leistung innerhalb der ersten 6 Wochen |
Europa-Stationär auch in privaten Kliniken | Ambulant im Ausland kein Anspruch |
Wiedereingliederung bis 3 Monate bei ≥ 50 % AU | Anrechnung von Arbeitgeber-/Rehaleistungen bis zum Netto-Einkommen |
Wartezeiten-Entfall bei Unfall oder gleichzeitiger Allianz-PKV | Wartezeiten 3/8 Monate, sofern kein Entfall greift |
Rückfall-Addierung zur Karenzzeit | Voraussetzung: Allianz-Vollversicherung & Angestelltenstatus |
Kündigungsregeln („sicher versichert“?)
Für den KTA gilt: In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Versicherungsjahresende das Kranktaegegeld ordentlich kündigen und dies ohne Angaben von Gründen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTA
Ab wann zahlt der Tarif KTA?
Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche). Das Tagegeld läuft dann bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Wer ist versicherbar?
Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) mit Wohnsitz in Deutschland und Allianz-PKV (Vollversicherung). Profisportler sind ausgeschlossen.
Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?
Allgemein 3 Monate, besonders 8 Monate. Entfall bei Unfall und beim gleichzeitigen Abschluss der Allianz-Vollversicherung.
Ist Wiedereingliederung versichert?
Ja, anteilige Leistung bis 3 Monate, wenn weiterhin ≥ 50 % AU besteht und zuvor mind. 6 Wochen AU vorlag. Arbeitgeber-/Rehaleistungen werden angerechnet.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Bei vorübergehendem Europa-Aufenthalt besteht Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken. Ambulante Auslandsbehandlung ist nicht umfasst. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/CH gilt eine Leistungszusage wie in Deutschland.
„Sicher versichert“? Gibt es einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ein genereller Verzicht ist nicht vorgesehen.
Für den KTA gilt: In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Versicherungsjahresende das Kranktaegegeld ordentlich kündigen und dies ohne Angaben von Gründen.
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