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Allianz Krankentagegeld Tarif KTA im Check – Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

Allianz Krankentagegeld Tarif KTA (Angestellte ab 7. Woche)

Leistungsbeginn ab Tag 43, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland & Wiedereingliederung , plus Pro & Contra.

Warum KTA für Angestellte?

Nach bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsteht für viele privat Vollversicherte eine Einkommenslücke. Der Tarif KTA schließt diese Lücke: Ab der 7. Woche (43. Tag) zahlt er den vereinbarten Tagessatz, an jedem Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.

Voraussetzung: Angestelltenstatus, Wohnsitz in Deutschland.

Zielgruppe & Leistungsbeginn

Wer ist versicherbar?

  • Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) mit festem Arbeitsverhältnis
  • Wohnsitz in Deutschland und Allianz-PKV (Vollversicherung)
  • Ausgeschlossen: Profisportler

Karenzzeit & Start der Leistung

Der KTA leistet ab dem 43. Krankheitstag. Damit passt der Beginn typischerweise genau an das Ende der Lohnfortzahlung. Eine tarifliche Leistungshöchstdauer ist nicht vorgesehen – die Zahlung endet mit Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.

Kurzübersicht – Tarif Allianz KTA

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: ab Tag 43 (7. Woche)
  • Wiedereingliederung/Teil-AU: anteilig bis 3 Monate bei weiterhin ≥ 50 % AU (nach mind. 6 Wochen AU)
  • Rückfallregel: AU-Zeiten gleicher Ursache (innerhalb 6 Monate) werden für die Karenz angerechnet
  • Mutterschutz: Tagegeld während gesetzlicher Schutzfristen, soweit kein anderer angemessener Ersatz (z. B. Mutterschaftsgeld) greift

Wartezeiten & Pflichten

  • Wartezeiten: 3 Monate (allgemein) / 8 Monate (besonders, z. B. Psychotherapie; Mutterschutzleistungen)
  • Entfall der Wartezeiten: bei Unfall und beim gleichzeitigen Abschluss einer substitutiven KV (PKV-Voll) bei der Allianz
  • Meldung/Nachweise: Erstbescheinigung spätestens am Tag des Leistungsbeginns, Fortdauer der AU alle 14 Tage nachweisen

Auslandsleistungen

  • Europa (vorübergehend): Leistung nur bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Krankenhäusern
  • Ambulant im Ausland: kein Anspruch
  • Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts (EU/EWR/CH): Leistungszusage grundsätzlich wie in Deutschland

Nachweispflichten kurz & knapp

  • Die erste AU muss spätestens am Tag 43 vorliegen, sonst wird erst ab Eingang gezahlt.
  • Folgebescheinigungen regelmäßig (i. d. R. alle 2 Wochen) einreichen.
  • Bei Wiedereingliederung sind zusätzliche Nachweise (z. B. Plan, Bescheide Rehaträger/BG) möglich.
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Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Pro & Contra zum Allianz KTA

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Passgenauer Start ab Tag 43 nach LohnfortzahlungKeine Leistung innerhalb der ersten 6 Wochen
Europa-Stationär auch in privaten KlinikenAmbulant im Ausland kein Anspruch
Wiedereingliederung bis 3 Monate bei ≥ 50 % AUAnrechnung von Arbeitgeber-/Rehaleistungen bis zum Netto-Einkommen
Wartezeiten-Entfall bei Unfall oder gleichzeitiger Allianz-PKVWartezeiten 3/8 Monate, sofern kein Entfall greift
Rückfall-Addierung zur KarenzzeitVoraussetzung: Allianz-Vollversicherung & Angestelltenstatus

Kündigungsregeln („sicher versichert“?)

Für den KTA gilt: In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Versicherungsjahresende das Kranktaegegeld ordentlich kündigen und dies ohne Angaben von Gründen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTA

Ab wann zahlt der Tarif KTA?

Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche). Das Tagegeld läuft dann bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Wer ist versicherbar?

Angestellte (unselbstständig Erwerbstätige) mit Wohnsitz in Deutschland und Allianz-PKV (Vollversicherung). Profisportler sind ausgeschlossen.

Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?

Allgemein 3 Monate, besonders 8 Monate. Entfall bei Unfall und beim gleichzeitigen Abschluss der Allianz-Vollversicherung.

Ist Wiedereingliederung versichert?

Ja, anteilige Leistung bis 3 Monate, wenn weiterhin ≥ 50 % AU besteht und zuvor mind. 6 Wochen AU vorlag. Arbeitgeber-/Rehaleistungen werden angerechnet.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

Bei vorübergehendem Europa-Aufenthalt besteht Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken. Ambulante Auslandsbehandlung ist nicht umfasst. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/CH gilt eine Leistungszusage wie in Deutschland.

„Sicher versichert“? Gibt es einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ein genereller Verzicht ist nicht vorgesehen.

Für den KTA gilt: In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Versicherer grundsätzlich mit Frist zum Versicherungsjahresende das Kranktaegegeld ordentlich kündigen und dies ohne Angaben von Gründen.

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Weitere Hintergründe und Alternativen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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