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Allianz Krankentagegeld Tarif KTS im Check. Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

Allianz Krankentagegeld Tarif KTS im Check

Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra mit wählbarem Leistungsbeginn (frühestens ab dem 14. Tag). Ausschließlich für Selbstständige und Freiberufler.

Warum Krankentagegeld wichtig ist

Wer länger krank ist, verliert als Selbstständige oder Freiberufler schnell Einkommen, während Fixkosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld des Allianz Tarifs KTS zahlt ab dem gewählten Leistungsbeginn (Karenz) einen festen Tagessatz und stabilisiert so die Liquidität des Betriebs.

Zielgruppe & Leistungsbeginn

Wer ist versicherbar?

  • Ausschließlich Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer sind nicht versicherbar

Karenzzeit & Start der Leistung

Der KTS bietet mehrere Leistungsbeginne; der früheste Beginn ist der 14. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Häufige Optionen sind z. B. 14, 22, 29, 43, 92 oder 183 Tage. Wählen Sie die Karenz passend zu Liquidität, Auftragslage und Reserven.

Kurzübersicht – Tarif Allianz KTS

  • Zielgruppe: Nur Selbstständige/Freiberufler
  • Leistungsbeginne: mehrere wählbare Karenzen (frühestens 14. Tag)
  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate besondere Wartezeiten; alle Wartezeiten entfallen, wenn gleichzeitig eine substitutive Krankheitskostenversicherung beim Versicherer besteht
  • Krankheitstage-Addierung: Ja, Rückfallzeiten werden zusammengerechnet

Meldung & Nachweise

  • Nachweis der AU spätestens zum Leistungsbeginn, sonst Zahlung erst ab Eingang (siehe eAU-Checkliste)
  • Folgebescheinigungen regelmäßig (i. d. R. alle zwei Wochen)
  • Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zeitnah anzeigen

Ausland & Ausschlüsse

  • Europa (vorübergehend): Leistung nur für medizinisch notwendige stationäre Behandlungen; ambulant im Ausland kein Anspruch
  • Umzug in EU/EWR/CH: Leistungszusage wie in Deutschland, auch bei bestehenden/chronischen Leiden
  • Kur/Sanatorium: keine Leistung (Hintergründe: Reha vs. Kur)

Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort

Während der AU besteht grundsätzlich kein Anspruch, wenn Sie sich nicht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort aufhalten. Ausnahmen: Krankenhausbehandlung oder vorherige schriftliche Zusage (berechtigtes Interesse, Genesung nicht beeinträchtigt, Erreichbarkeit am anderen Ort).

Reha & Entziehungsmaßnahmen

  • Reha: grundsätzlich kein Anspruch; Ausnahme, wenn Reha nach mindestens 14 Tagen ununterbrochener AU beginnt (Anrechnung anderer Rehaleistungen möglich)
  • Entziehungsmaßnahmen: nur mit vorheriger schriftlicher Zusage, maximal 3 Maßnahmen; 1. Maßnahme 100 %, 2./3. Maßnahme 70 % des Tagessatzes; Nikotinsucht ausgeschlossen

Netto-Einkommen & Leistungsgrenze

Die Summe aller Tagegelder darf das kalendertägliche Netto-Einkommen nicht übersteigen. Maßgeblich sind i. d. R. die letzten 12 Monate vor AU (alternativ die letzten zwei Kalenderjahre). Zusätzlich berücksichtigungsfähig: Beiträge zur Kranken-/Pflegepflicht und zur gesetzlichen Rente/Versorgungswerk. Mehr dazu: Definition Netto-Einkommen.

Erhöhungsmechanik (ohne neue Gesundheitsprüfung)

  • Jährliches Angebot bis Alter 65, wenn u. a. 36 Monate ununterbrochen versichert und zuletzt kein Tarifwechsel/Leistungsänderung
  • Keine neue Gesundheitsprüfung & keine Wartezeiten auf den Erhöhungsteil
  • Bei Ablehnung: nächstes Angebot erst nach 36 Monaten

Fortführung nach Rente / ab 67

  • Bei erstmaligem Rentenbezug: Fortsetzungsrecht (Frist: 2 Monate)
  • Ab 67: Fortführung bis 75 möglich; Tagessatz i. d. R. auf 50 € begrenzt (mehr nur mit Steuerberater-Nachweis)
  • Ab 67 gilt eine Leistungshöchstdauer von 52 Wochen je Krankheit

Nächster Schritt: Persönliches Angebot mit passender Karenzzeit und Tagessatz.

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Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Für eine lückenlose Auszahlung muss die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht nachgewiesen werden.

Pro & Contra zum Allianz KTS

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Flexible Leistungsbeginne – frühestens ab dem 14. TagWartezeiten von 3 bzw. 8 Monaten (außer bei gleichzeitiger substitutiver KV)
Rückfall-Addierung der KrankheitstageKur/Sanatorium ausgeschlossen
Auslandsschutz klar geregelt (stationär in Europa; volle Zusage bei EU/EWR/CH-Umzug)Ambulant im Ausland kein Anspruch
Erhöhungsmechanik ohne neue GesundheitsprüfungNetto-Einkommensgrenze kann die maximale Leistung begrenzen
Fortführung ab 67 bis 75 (unter Bedingungen)Abwesenheit vom Aufenthaltsort ohne Zusage kann Leistung ausschließen

Interne Links & nächster Schritt

Mehr Hintergründe und vertiefende Inhalte:

Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTS

Welche Karenzzeiten sind wählbar?

Frühester Leistungsbeginn ist der 14. Tag. Häufig gewählte Optionen sind z. B. 14, 22, 29, 43, 92 oder 183 Tage. Die Wahl sollte zur Liquidität und zum Auftragsprofil passen.

Wer kann den KTS abschließen?

Nur Selbstständige und Freiberufler. Arbeitnehmer sind nicht versicherbar.

Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?

Allgemein 3 Monate, besondere Wartezeiten 8 Monate. Alle Wartezeiten entfallen, wenn gleichzeitig eine substitutive Krankheitskostenversicherung beim Versicherer besteht.

Was muss ich zur Meldung der AU beachten?

Der AU-Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen, sonst wird erst ab Eingang gezahlt. Folgebescheinigungen regelmäßig (z. B. alle zwei Wochen) einreichen; die Genesung bitte zeitnah melden. Hilfreich: eAU-Checkliste.

Wie funktioniert der Auslandsschutz?

Bei vorübergehendem Aufenthalt in Europa besteht Anspruch nur stationär für die Dauer der medizinisch notwendigen Behandlung. Ambulant im Ausland besteht kein Anspruch. Bei Umzug in EU/EWR/CH: Leistungszusage wie in Deutschland, auch bei bestehenden/chronischen Leiden.

Gibt es Leistung bei Kuren/Sanatorium?

Nein. Bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen wird kein Krankentagegeld gezahlt.

Was gilt bei Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort?

Kein Anspruch während AU, wenn Sie sich nicht am gewöhnlichen Aufenthaltsort aufhalten – außer bei Krankenhausbehandlung oder vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers.

Sind Reha- oder Entziehungsmaßnahmen versichert?

Reha: grundsätzlich nein; Ausnahme, wenn sie nach 14 Tagen ununterbrochener AU beginnt (Anrechnung anderer Rehaleistungen möglich). Entziehungsmaßnahmen: nur mit vorheriger Zusage, max. 3; 1. Maßnahme 100 %, 2./3. Maßnahme 70 % des Tagessatzes; Nikotinsucht ausgeschlossen.

Begrenzt das Netto-Einkommen die Leistung?

Ja. Die Summe aller Tagegelder darf das kalendertägliche Netto-Einkommen nicht übersteigen. In der Regel zählt der 12-Monats-Durchschnitt (alternativ zwei Kalenderjahre) und es können Beiträge zur Kranken-/Pflegepflicht und zur gesetzlichen Rente/Versorgungswerk berücksichtigt werden. Mehr: Definition Netto-Einkommen.

Kann ich meinen Tagessatz später erhöhen?

Ja, über die Erhöhungsmechanik: jährliches Angebot bis 65 bei erfüllten Voraussetzungen; keine neue Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten auf den Erhöhungsteil; erneutes Angebot nach Ablehnung erst nach 36 Monaten.

Wie läuft die Fortführung nach Rentenbeginn bzw. ab 67?

Fortsetzungsrecht innerhalb von 2 Monaten ab erstmaligem Rentenbezug. Ab 67 Fortführung bis 75 möglich; Tagessatz meist auf 50 € begrenzt (mehr nur mit Steuerberater-Nachweis). Ab 67: 52 Wochen je Krankheit als Leistungshöchstdauer.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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