Allianz Krankentagegeld Tarif KTM (Mediziner) im Check
Spezialtarif für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte: Frühester Leistungsbeginne ab dem 14. Tag
Zielgruppe
Der KTM ist ausschließlich für selbstständig tätige Mediziner geöffnet, konkret für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit eigener Praxis und regelmäßigen Einkünften. Angestellte Mediziner sind in diesem Tarif nicht versicherbar.
- Beispiele: Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Radiologie, Zahnheilkunde, Kieferorthopädie.
- Voraussetzung: ständiger Wohnsitz in Deutschland.
Leistungsbeginn & Rückfallregel
Wählbare Karenzzeiten
Die Leistungsbeginne entsprechen dem KTF. Je nach Liquiditätspuffer kann das Tagegeld z. B. ab dem 14., 21., 28., 43., 92. oder 183. Tag starten.
Rückfallerkrankung – Addierung
Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten werden nachgewiesene AU-Zeiten der letzten 12 Monate auf die Karenz angerechnet. Die Karenzphase muss nicht erneut komplett „geleistet“ werden.
Kurzübersicht – Tarif Allianz KTM
Leistungen & Besonderheiten
- Frühester Leistungsbeginn: ab dem 14. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Keine tarifliche Höchstdauer: Zahlung bis Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
- Teil-Arbeitsunfähigkeit / Wiedereingliederung: anteilige Leistung bis 3 Monate bei weiterhin ≥ 50 % AU nach zuvor mind. 6 Wochen AU
- Kur/Anschlussheilbehandlung/Reha: Leistung möglich, wenn ≥ 14 Tage ununterbrochene AU vor Beginn; Anrechnung von Ausgleichszahlungen anderer Träger
- Mutterschutz: Leistung während gesetzlicher Schutzfristen (soweit kein anderweitiger angemessener Ersatz greift)
Wartezeiten & Pflichten
- Wartezeiten: allgemein 3 Monate; besonders 8 Monate (u. a. Psychotherapie, Leistungen in Mutterschutz-Zeiten)
- Entfall der Wartezeiten: bei Unfall sowie bei gleichzeitigem Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung
- Meldung/Nachweise: Erstbescheinigung spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns; Fortdauer der AU alle 14 Tage mit dem vorgesehenen Formular nachweisen
- Abwesenheit vom Wohnort: Leistung außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts nur stationär oder mit vorheriger schriftlicher Zusage
- Kur-/Sanatorium: außerhalb der o. g. zugesagten Fälle keine Leistung (Ausnahme: Tbc-Heilstätten/Sanatorien)
Auslandsaufenthalte
- Europa: Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken; bestehende Leiden sind mitversichert
- Außerhalb Europas: bis 8 Wochen stationär in öffentlichen Krankenhäusern; längerer Aufenthalt per Sondervereinbarung
- Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts: in EU/EWR/Schweiz gilt eine Leistungszusage wie in Deutschland
Wichtig im Alltag
- Belege pünktlich: eAU/Attest rechtzeitig einreichen; Folgebescheinigungen alle 14 Tage
- Ortswechsel abstimmen: vor Abreise schriftliche Zusage einholen, sonst droht Leistungsausschluss
- Reha/Kur planen: Beginn erst nach 14 Tagen AU; Anrechnung von Ausgleichszahlungen beachten
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Netto-Einkommen (vertragliche Definition) & Kündigungsregeln
Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne
- Maßgeblich ist das aus der ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen.
- Hinzugerechnet werden können u. a. Beiträge zur Kranken-/Pflege-Pflichtversicherung sowie zur gesetzlichen Rente bzw. zum Versorgungswerk.
- Gesamte Krankentage-/Krankengelder dürfen das vertragliche Netto-Einkommen nicht übersteigen (Deckelung).
Ordentliche Kündigung vs. Verzicht
- Grundsatz: Ordentliche Kündigung des Tarifs in den ersten 3 Versicherungsjahren möglich (Frist: 3 Monate zum Versicherungsjahresende).
- Verzichts-Konstellationen: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht u. a., wenn der KTM zeitgleich mit einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung (innerhalb 2 Monate nach Vorversicherung) abgeschlossen wird und der Schutz unmittelbar anschließt.
- Erhöhungsmechanik: Für per Angebot erhöhte Anteile kann ein Verzicht zugesagt sein (gemäß Angebot/Regelung im Tarif).
Ein genereller Verzicht („immer sicher versichert“) ist im KTM nicht vorgesehen – er hängt von den genannten Bedingungen ab.
Pro & Contra zum Allianz KTM
Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
---|---|
Frühester Leistungsbeginne ab 15. Tag | Nur für niedergelassene Mediziner – Angestellte nicht versicherbar |
Europa-Schutz stationär auch in privaten Kliniken | Außerhalb Europas nur bis 8 Wochen und nur öffentliche Kliniken |
Kur/Anschlussheilbehandlung/Reha nach ≥ 14 Tagen AU | Wartezeiten (3/8 Monate), sofern kein Entfall greift |
Teil-AU/Wiedereingliederung bis 3 Monate (≥ 50 % AU) | Leistung außerhalb des Wohnorts nur stationär oder mit vorheriger Zusage |
Optionale Verzichts-Konstellationen beim Kündigungsrecht | Kein genereller Verzicht auf ordentliche Kündigung in den ersten 3 Jahren |
Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTM
Wer ist versicherbar?
Nur selbstständig tätige, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit Praxis und regelmäßigen Einkünften.
Ab wann zahlt der KTM?
Leistungsbeginne ab dem 14/21/28/43/92/183 möglich. 4. oder 8. Tag werden nicht angeboten
Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?
Allgemein 3 Monate, besonders 8 Monate. Entfall bei Unfall sowie beim gleichzeitigen Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung.
Gibt es Leistungen bei Kur und Reha?
Ja, wenn vor Beginn mindestens 14 Tage ununterbrochene AU vorlag; Ausgleichszahlungen anderer Träger werden angerechnet.
Gilt der Schutz im Ausland?
Europa: stationär in öffentlichen und privaten Kliniken. Außerhalb Europas: bis 8 Wochen stationär in öffentlichen Krankenhäusern; längere Aufenthalte per Sondervereinbarung. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/CH: Leistungszusage wie in Deutschland.
Bin ich „sicher versichert“ – gibt es einen Verzicht auf Kündigung?
Ein pauschaler Verzicht ist nicht vorgesehen. Der Versicherer kann in den ersten 3 Jahren ordentlich kündigen – außer in den beschriebenen Verzichts-Fällen (z. B. gleichzeitiger Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung, frist- und nahtloser Anschluss).
Passt der KTM zu Ihrer Praxis?
Jetzt Angebot anfordern