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Allianz Krankentagegeld Tarif KTM (Mediziner) im Check. Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

Allianz Krankentagegeld Tarif KTM (Mediziner) im Check

Spezialtarif für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte: Frühester Leistungsbeginne ab dem 14. Tag

Zielgruppe

Der KTM ist ausschließlich für selbstständig tätige Mediziner geöffnet, konkret für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit eigener Praxis und regelmäßigen Einkünften. Angestellte Mediziner sind in diesem Tarif nicht versicherbar.

  • Beispiele: Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Radiologie, Zahnheilkunde, Kieferorthopädie.
  • Voraussetzung: ständiger Wohnsitz in Deutschland.

Leistungsbeginn & Rückfallregel

Wählbare Karenzzeiten

Die Leistungsbeginne entsprechen dem KTF. Je nach Liquiditätspuffer kann das Tagegeld z. B. ab dem 14., 21., 28., 43., 92. oder 183. Tag starten.

Rückfallerkrankung – Addierung

Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten werden nachgewiesene AU-Zeiten der letzten 12 Monate auf die Karenz angerechnet. Die Karenzphase muss nicht erneut komplett „geleistet“ werden.

Kurzübersicht – Tarif Allianz KTM

Leistungen & Besonderheiten

  • Frühester Leistungsbeginn: ab dem 14. Tag der Arbeitsunfähigkeit 
  • Keine tarifliche Höchstdauer: Zahlung bis Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit
  • Teil-Arbeitsunfähigkeit / Wiedereingliederung: anteilige Leistung bis 3 Monate bei weiterhin ≥ 50 % AU nach zuvor mind. 6 Wochen AU
  • Kur/Anschlussheilbehandlung/Reha: Leistung möglich, wenn ≥ 14 Tage ununterbrochene AU vor Beginn; Anrechnung von Ausgleichszahlungen anderer Träger
  • Mutterschutz: Leistung während gesetzlicher Schutzfristen (soweit kein anderweitiger angemessener Ersatz greift)

Wartezeiten & Pflichten

  • Wartezeiten: allgemein 3 Monate; besonders 8 Monate (u. a. Psychotherapie, Leistungen in Mutterschutz-Zeiten)
  • Entfall der Wartezeiten: bei Unfall sowie bei gleichzeitigem Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung
  • Meldung/Nachweise: Erstbescheinigung spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns; Fortdauer der AU alle 14 Tage mit dem vorgesehenen Formular nachweisen
  • Abwesenheit vom Wohnort: Leistung außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts nur stationär oder mit vorheriger schriftlicher Zusage
  • Kur-/Sanatorium: außerhalb der o. g. zugesagten Fälle keine Leistung (Ausnahme: Tbc-Heilstätten/Sanatorien)

Auslandsaufenthalte

  • Europa: Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken; bestehende Leiden sind mitversichert
  • Außerhalb Europas: bis 8 Wochen stationär in öffentlichen Krankenhäusern; längerer Aufenthalt per Sondervereinbarung
  • Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts: in EU/EWR/Schweiz gilt eine Leistungszusage wie in Deutschland

Wichtig im Alltag

  • Belege pünktlich: eAU/Attest rechtzeitig einreichen; Folgebescheinigungen alle 14 Tage
  • Ortswechsel abstimmen: vor Abreise schriftliche Zusage einholen, sonst droht Leistungsausschluss
  • Reha/Kur planen: Beginn erst nach 14 Tagen AU; Anrechnung von Ausgleichszahlungen beachten

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Netto-Einkommen (vertragliche Definition) & Kündigungsregeln

Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne

  • Maßgeblich ist das aus der ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen.
  • Hinzugerechnet werden können u. a. Beiträge zur Kranken-/Pflege-Pflichtversicherung sowie zur gesetzlichen Rente bzw. zum Versorgungswerk.
  • Gesamte Krankentage-/Krankengelder dürfen das vertragliche Netto-Einkommen nicht übersteigen (Deckelung).

Ordentliche Kündigung vs. Verzicht

  • Grundsatz: Ordentliche Kündigung des Tarifs in den ersten 3 Versicherungsjahren möglich (Frist: 3 Monate zum Versicherungsjahresende).
  • Verzichts-Konstellationen: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht u. a., wenn der KTM zeitgleich mit einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung (innerhalb 2 Monate nach Vorversicherung) abgeschlossen wird und der Schutz unmittelbar anschließt.
  • Erhöhungsmechanik: Für per Angebot erhöhte Anteile kann ein Verzicht zugesagt sein (gemäß Angebot/Regelung im Tarif).

Ein genereller Verzicht („immer sicher versichert“) ist im KTM nicht vorgesehen – er hängt von den genannten Bedingungen ab.

Pro & Contra zum Allianz KTM

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Frühester Leistungsbeginne ab 15. TagNur für niedergelassene Mediziner – Angestellte nicht versicherbar
Europa-Schutz stationär auch in privaten KlinikenAußerhalb Europas nur bis 8 Wochen und nur öffentliche Kliniken
Kur/Anschlussheilbehandlung/Reha nach ≥ 14 Tagen AUWartezeiten (3/8 Monate), sofern kein Entfall greift
Teil-AU/Wiedereingliederung bis 3 Monate (≥ 50 % AU)Leistung außerhalb des Wohnorts nur stationär oder mit vorheriger Zusage
Optionale Verzichts-Konstellationen beim KündigungsrechtKein genereller Verzicht auf ordentliche Kündigung in den ersten 3 Jahren

Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTM

Wer ist versicherbar?

Nur selbstständig tätige, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit Praxis und regelmäßigen Einkünften.

Ab wann zahlt der KTM?

Leistungsbeginne ab dem 14/21/28/43/92/183 möglich. 4. oder 8. Tag werden nicht angeboten

Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?

Allgemein 3 Monate, besonders 8 Monate. Entfall bei Unfall sowie beim gleichzeitigen Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung.

Gibt es Leistungen bei Kur und Reha?

Ja, wenn vor Beginn mindestens 14 Tage ununterbrochene AU vorlag; Ausgleichszahlungen anderer Träger werden angerechnet.

Gilt der Schutz im Ausland?

Europa: stationär in öffentlichen und privaten Kliniken. Außerhalb Europas: bis 8 Wochen stationär in öffentlichen Krankenhäusern; längere Aufenthalte per Sondervereinbarung. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/CH: Leistungszusage wie in Deutschland.

Bin ich „sicher versichert“ – gibt es einen Verzicht auf Kündigung?

Ein pauschaler Verzicht ist nicht vorgesehen. Der Versicherer kann in den ersten 3 Jahren ordentlich kündigen – außer in den beschriebenen Verzichts-Fällen (z. B. gleichzeitiger Abschluss einer substitutiven Krankheitskosten-Versicherung, frist- und nahtloser Anschluss).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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