Allianz Krankentagegeld Tarif KTPS für Profisportler ab 7. Woche/43. Tag
Leistungsbeginn ab Tag 43, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland & Abwesenheit vom Wohnort, Reha/Entzug, Netto-Einkommen & Kündigungsrecht, plus Pro & Contra.
Warum KTPS für Profisportler?
Profisport bedeutet Spitzenleistung – und ein erhöhtes Risiko für Verletzungen mit längeren Ausfallzeiten. Der Tarif KTPS sichert genau dieses Szenario ab: Ab der 7. Woche (43. Tag) zahlt er den vereinbarten Tagessatz an jedem Kalendertag, inklusive Sonn- und Feiertagen, bis die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit endet.
Voraussetzung: unselbstständiges Beschäftigungsverhältnis als Profisportler und Wohnsitz in Deutschland.
Zielgruppe & Leistungsbeginn
Wer ist versicherbar?
- Unselbstständig erwerbstätige Profisportler (Arbeitsvertrag mit regelmäßigem Entgelt)
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
Karenzzeit & Start der Leistung
- Leistungsbeginn ab Tag 43 (7. Woche) bzw. nach Wegfall der Entgeltfortzahlung
- Zahlungen anderer Träger (z. B. BG/Verletztengeld) werden bis zum vertraglichen Netto-Einkommen angerechnet
Kurzübersicht – Tarif Allianz KTPS
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab 7. Woche (Tag 43)
- Netto-Einkommen (Definition): 80 % des regelmäßigen, lohnsteuerpflichtigen Brutto (ohne Prämien/Sonderzahlungen/Sachbezüge); Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld/BG) dürfen diese Grenze nicht überschreiten
- Ausland (Europa): Leistung bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken; ambulant im Ausland kein Anspruch
- Dauerhafte Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts: in EU/EWR/CH gilt eine Leistungszusage wie in Deutschland
- Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort: Leistung während AU grundsätzlich nur am gewöhnlichen Aufenthaltsort; bei stationärer Behandlung oder mit vorheriger schriftlicher Zusage auch am auswärtigen Ort
Wartezeiten & wichtige Regeln
- Wartezeiten: 3 Monate (allgemein), 8 Monate (besonders)
- Entfall der Wartezeiten: bei Unfall und beim gleichzeitigen Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherung (PKV-Voll) bei der Allianz
- Rehabilitation: Leistung möglich, sofern vor Beginn der Reha mindestens 14 Tage ununterbrochene AU vorlag (Anrechnung von Ausgleichszahlungen)
- Entziehungsmaßnahmen: nur mit vorheriger schriftlicher Zusage (ausgenommen z. B. Maßnahmen wegen Nikotinabhängigkeit)
Auslandsleistungen – Details
- Europa (vorübergehend): Leistung stationär (öffentlich & privat); ambulant im Ausland ausgeschlossen
- Wohnsitzverlegung EU/EWR/CH: Leistungsumfang grundsätzlich wie in Deutschland
Meldung & Nachweise kurz & knapp
- AU-Bescheinigungen fristgerecht einreichen; Folgebescheinigungen üblicherweise alle 14 Tage
- Zahlungen anderer Träger (z. B. BG/Mutterschaft) werden bis zum vertraglichen Netto angerechnet
- Reha/Entziehungsmaßnahmen: vorab klären; bei Entzug ist eine schriftliche Zusage erforderlich
- Ortswechsel während AU außerhalb des Wohnorts: vorherige schriftliche Zusage einholen (Ausnahme: stationär)
Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Pro & Contra zum Allianz KTPS
Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
---|---|
Passgenauer Start ab Tag 43 (nach Ende der Entgeltfortzahlung) | Keine Leistung in den ersten 6 Wochen |
Europa-Stationär auch in privaten Kliniken | Ambulante Behandlung im Ausland nicht versichert |
Reha-Leistung möglich nach 14 Tagen AU (mit Anrechnung fremder Zahlungen) | Entziehungsmaßnahmen nur mit vorheriger Zusage |
Wartezeiten-Entfall bei Unfall oder gleichzeitiger Allianz-PKV (Voll) | Wartezeiten 3/8 Monate, sofern kein Entfall greift |
Klare Netto-Deckelung (80 % des steuerpfl. Bruttos) – verhindert Überversicherung | Anrechnung von BG-/sonstigen Leistungen bis zum Netto |
Kündigungsregeln & Verzicht – sind Sie „sicher versichert“?
Grundsatz: Bei Krankentagegeldtarifen ohne gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss kann der Versicherer innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre mit Frist zum Jahresende ordentlich kündigen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Allianz KTPS
Ab wann zahlt der Tarif KTPS?
Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche) bzw. nach Wegfall der Entgeltfortzahlung – maßgeblich ist das spätere Ereignis.
Wer ist versicherbar?
Profisportler im unselbstständigen Arbeitsverhältnis mit Wohnsitz in Deutschland.
Welche Wartezeiten gelten – und wann entfallen sie?
Allgemein 3 Monate, besonders 8 Monate. Entfall bei Unfall sowie beim gleichzeitigen Abschluss einer Allianz-PKV (Voll).
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
In Europa besteht Versicherungsschutz bei stationärer Behandlung in öffentlichen und privaten Kliniken. Ambulante Behandlung im Ausland ist nicht versichert. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in EU/EWR/CH gilt die Leistungszusage wie in Deutschland.
Gibt es Leistung bei Reha oder Entziehungsmaßnahmen?
Reha: Ja, wenn vor Beginn mindestens 14 Tage ununterbrochene AU vorlag; Anrechnung fremder Leistungen. Entziehungsmaßnahmen: nur mit vorheriger schriftlicher Zusage.
Wie wird das vertragliche Netto-Einkommen berechnet?
Als 80 % des regelmäßigen durchschnittlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttos (ohne Prämien, Sonderzahlungen, Sachbezüge). Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld/BG) dürfen diesen Betrag nicht überschreiten.
„Sicher versichert“ – gibt es einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ein genereller Verzicht ist nicht vorgesehen. In bestimmten Anschlussfällen (nahtloser Wechsel & gleichzeitige Allianz-PKV) kann ein Verzicht gelten. Mehr Details im Ratgeber: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld.
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