Wie verhält sich Krankengeld bei Berufsunfähigkeit?
Krankengeld wird nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wird eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Anspruch auf Krankengeld und andere Leistungen wie Erwerbsminderungsrente oder private BU-Rente treten in den Vordergrund.
Wo liegt der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit ist meist kurzfristig und betrifft die aktuelle Tätigkeit. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben – z. B. zu mindestens 50 % für voraussichtlich sechs Monate oder länger.
Das gesetzliche Krankengeld deckt nur vorübergehende Krankheitsphasen ab, nicht jedoch dauerhafte Berufsunfähigkeit.
Was passiert mit dem Krankengeld bei BU?
Wenn die Krankenkasse erkennt, dass keine Besserung eintritt und eine dauerhafte Erwerbsminderung droht, endet in der Regel das Krankengeld. Die Kasse kann Sie dann auffordern, Reha-Maßnahmen zu beantragen oder eine Erwerbsminderungsrente zu prüfen.
Das Krankengeld wird meist so lange gezahlt, bis eine Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit vorliegt aber maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Krankheit.
Welche Rolle spielt eine private BU-Versicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel unabhängig vom Krankengeld, sobald die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind (z. B. 50 % BU über mindestens 6 Monate).
Wichtig: Die Leistung der privaten BU kann rückwirkend beginnen. Dann kann die Krankenkasse das zu viel erhaltene Krankengeld zurückfordern. Ähnlich verhält es sich beim privaten Krankentagegeld .