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Versicherungen für Existenzgründer 2026: Die wichtigsten Absicherungen im Überblick

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mutig. Im Jahr 2024 wagten 584.000 Menschen in Deutschland diesen Schritt. Mit der unternehmerischen Freiheit kommt jedoch ein Risiko, das viele Gründer unterschätzen: der Wegfall jedes staatlichen Schutzes bei Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit.

Als Angestellter greift bei Krankheit die Lohnfortzahlung, danach das gesetzliche Krankengeld. Als Existenzgründer gibt es beides nicht, zumindest nicht automatisch. Wer in den ersten Jahren keinen Gewinn macht, hat auch keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Statistisch erlebt jeder fünfte Selbstständige im Laufe seiner Karriere eine Phase der Arbeitsunfähigkeit.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die fünf wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer: Krankentagegeld, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Grundfähigkeitsversicherung und Berufshaftpflicht. Mit einer klaren Rangfolge und konkreten Empfehlungen für die Gründungsphase.

Grundlagen: Warum Versicherungsschutz für Gründer unverzichtbar ist

Als Existenzgründer verlieren Sie mit der Aufnahme der Selbstständigkeit den automatischen Schutz durch Lohnfortzahlung und gesetzliches Krankengeld. Gleichzeitig erlischt nach 25 Monaten der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne private Absicherung stehen Sie bei Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit ohne Einkommensersatz da.

Die zwei grundlegenden Fragen zu Beginn der Selbstständigkeit sind die Wahl der Krankenversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft.

Gesetzlich oder privat krankenversichert?

Als Selbstständiger sind Sie nicht automatisch gesetzlich krankenversichert. Sie haben die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen.

Wichtiger Hinweis zur GKV: Das gesetzliche Krankengeld steht Selbstständigen nur unter zwei Voraussetzungen zu: Sie müssen freiwillig in der GKV versichert sein und einen Tarif mit Krankengeldanspruch gewählt haben. Entscheidend ist zudem: Nur wer im letzten Steuerjahr Gewinn gemacht hat, hat Anspruch auf Krankengeld. Kein Gewinn, kein Krankengeld gilt besonders für Gründer in der Anlaufphase.

Krankentagegeld für Existenzgründer: Die erste Verteidigungslinie

Das private Krankentagegeld ist für Existenzgründer die wichtigste Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Die DKV ermöglicht Gründern in den ersten 24 Monaten eine Absicherung von bis zu 140 Euro täglich ohne Gewinnnachweis. Für Freiberufler in Kammerberufen gelten höhere Grenzen. Diese Regelung steht nicht in den Versicherungsbedingungen, sondern in den Produktprospekten.

Das private Krankentagegeld funktioniert nach dem Prinzip des Einkommensersatzes: Es ersetzt den tatsächlichen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Für Existenzgründer stellt genau das ein Problem dar, denn gemäß § 4 Abs. 2 MB/KT darf das Krankentagegeld das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen der letzten 12 Monate nicht übersteigen. Wer in der Gründungsphase noch keinen Gewinn nachweisen kann, hat formal keinen versicherbaren Einkommensverlust.

Die DKV löst dieses Problem mit einer Sonderregelung:

DKV-Sonderregelung für Existenzgründer (erste 24 Monate):

  • Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer: bis zu 140 Euro täglich (4.200 Euro monatlich) ohne Gewinnnachweis, nach einer Karenzzeit von 7 Tagen
  • Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer: bis zu 160 Euro täglich (4.800 Euro monatlich), davon 55 Euro ab dem 4. Tag
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten bei Niederlassung: bis zu 520 Euro täglich, davon 130 Euro ab dem 4. Tag und 390 Euro ab dem 8. Tag

Empfehlung: Diese Sonderregelung steht nicht in den Versicherungsbedingungen, sondern in den Produktprospekten der DKV. Lassen Sie sich den Satz "Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis maximal 140 Euro Krankentagegeld ohne Nachweis absichern" in Ihrer Beratungsdokumentation schriftlich bestätigen.

Tipp für Gründer-Duos

Wenn Sie gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gründen, empfiehlt sich der gemeinsame Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für beide Gründer mit identischer Absicherungshöhe und demselben Leistungsbeginn. So ist sichergestellt, dass im Krankheitsfall eines Partners der andere nicht zusätzlich zur eigenen Arbeit auch noch für das Einkommen des erkrankten Partners aufkommen muss.

GKV-Wahltarife: Eine kaufmännische Falle

Manche Krankenkassen bieten Wahltarife an, die Krankengeld bereits ab dem 15., 22. oder 29. Tag zahlen. Diese Option klingt attraktiv, hat jedoch drei entscheidende Nachteile, die für Selbstständige existenzbedrohend sein können:

  • Deckelung: Das GKV-Krankengeld ist auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • 3-Jahres-Bindung: Wahltarife binden Sie für mindestens drei Jahre. Ein Wechsel ist in dieser Zeit nicht möglich
  • Anrechnung der Betriebseinnahmen: Bei der Berechnung des Krankengeldes werden laufende Betriebseinnahmen angerechnet, was die tatsächliche Auszahlung erheblich reduzieren kann

Das private Krankentagegeld der DKV bietet hier deutlich mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Mehr zum Kündigungsschutz beim Krankentagegeld

Rangfolge der wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer

Nicht jede Versicherung ist gleich wichtig. Für Existenzgründer gilt eine klare Prioritätenliste: Zuerst das Krankentagegeld als Schutz vor kurzfristigen Einkommensausfällen, dann die Unfallversicherung als preisgünstiger Zusatzschutz, danach die Berufsunfähigkeitsrente für langfristige Absicherung und schließlich die Berufshaftpflicht als Pflichtschutz gegen Schadensersatzansprüche.

1. Krankentagegeld – Erste Verteidigungslinie

Deckt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab und ersetzt den täglichen Verdienstausfall. Für Existenzgründer die wichtigste Absicherung, da weder Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld greifen. Ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit unverzichtbar.

2. Unfallversicherung – Preisgünstiger Zusatzschutz

Bietet umfassenden Schutz bei Arbeits-, Wege- und Freizeitunfällen rund um die Uhr. Verhältnismäßig günstig im Beitrag bei breitem Leistungsumfang. Für Gründer-Teams besonders attraktiv, wenn mehrere Personen gemeinsam versichert werden.

3. Berufsunfähigkeitsrente – Langfristiger Schutz

Zahlt eine monatliche Rente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Höhere Prämie als Krankentagegeld, aber unverzichtbar für die langfristige Existenzsicherung. Je früher abgeschlossen, desto günstiger der Beitrag und desto weniger Gesundheitsfragen sind relevant.

4. Grundfähigkeitsversicherung – Preisgünstige Alternative zur BU

Leistet beim Verlust grundlegender körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, unabhängig vom Beruf. Deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders sinnvoll, wenn berufsspezifische Risiken die BU-Prämie unverhältnismäßig hoch machen.

5. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung – Pflichtschutz

Schützt vor finanziellen Risiken aus Schadensersatzansprüchen Dritter. Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Geschäftsbetrieb entstehen. Für Existenzgründer ein absolutes Muss, da ein einziger ungedeckter Haftungsfall die gesamte Existenz gefährden kann. Zur Berufs- und Betriebshaftpflicht der ERGO

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Oft vergessen, aber wichtig

Existenzgründer können sich in den ersten 24 Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Diese Option wird häufig übersehen, bietet jedoch im Fall einer unfreiwilligen Aufgabe der Selbstständigkeit eine wichtige finanzielle Absicherung durch Arbeitslosengeld.

Unvorhersehbare Herausforderungen wie eine schlechte Auftragslage, veränderte Marktbedingungen oder gesundheitliche Probleme können jeden Selbstständigen zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ermöglicht es Ihnen, in einem solchen Fall Arbeitslosengeld zu beantragen.

Bodo Kopka erklärt in diesem Video die wichtigsten Details zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer:

Weitere Informationen zu den Bedingungen und Möglichkeiten finden Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/freiwillige-arbeitslosenversicherung

Häufige Fragen: Versicherungen für Existenzgründer

Die wichtigsten Fragen zur Absicherung in der Gründungsphase: Warum Versicherungen unverzichtbar sind, wie das Krankentagegeld für Gründer funktioniert, was bei Berufsunfähigkeit gilt und welche Prioritäten gesetzt werden sollten.

Warum brauche ich als Existenzgründer überhaupt Versicherungen?

Als Existenzgründer verlieren Sie den automatischen Schutz durch Lohnfortzahlung und gesetzliches Krankengeld. Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit können ohne entsprechende Absicherung schnell zur finanziellen Katastrophe führen. Private Versicherungen ersetzen den staatlichen Schutz, der Selbstständigen nicht automatisch zusteht.

Kann ich als Existenzgründer überhaupt ein Krankentagegeld absichern, wenn ich noch keinen Gewinn mache?

Ja, über die DKV-Sonderregelung. In den ersten 24 Monaten können Existenzgründer bis zu 140 Euro täglich ohne Gewinnnachweis absichern. Für Freiberufler in Kammerberufen gelten höhere Grenzen. Diese Regelung steht nicht in den Versicherungsbedingungen, sondern in den Produktprospekten und sollte schriftlich in der Beratungsdokumentation festgehalten werden.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld?

Das gesetzliche Krankengeld zahlt die GKV ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, ist auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt und setzt voraus, dass im letzten Steuerjahr Gewinn erzielt wurde. Das private Krankentagegeld zahlt ab dem vertraglich vereinbarten Karenztag, ist individuell in der Höhe festlegbar und unabhängig vom Gewinnnachweis, wenn die DKV-Sonderregelung für Gründer gilt.

Habe ich als Existenzgründer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nur eingeschränkt. Wer unmittelbar aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gründet, hat in den ersten 24 Monaten noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Mit dem 25. Monat der Selbstständigkeit erlischt dieser Anspruch dauerhaft. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente beträgt rund 830 Euro monatlich und reicht für die meisten Selbstständigen nicht aus.

Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe?

Das Krankentagegeld endet mit Aufgabe der Selbstständigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit weggefallen ist. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Besteht zum Zeitpunkt der Aufgabe bereits eine Arbeitsunfähigkeit, läuft der Schutz für diese Arbeitsunfähigkeit noch maximal drei Monate weiter.

Kann ich mir als Gründer teure Versicherungen überhaupt leisten?

Ja. Viele Versicherungen, besonders das Krankentagegeld und die Grundfähigkeitsversicherung, bieten flexible Tarife, die auch für Existenzgründer finanziell tragbar sind. Wichtig ist, Prioritäten zu setzen und sich zuerst gegen die größten Risiken abzusichern. Mit wachsendem Unternehmen lässt sich der Schutz schrittweise erweitern.

Welche Gesundheitsfragen werden beim Antrag auf Krankentagegeld gestellt?

Bei der DKV werden 8 Gesundheitsfragen gestellt. Bei Antragsstellung wird kein ärztliches Attest angefordert. Anhand der Antworten prüft die DKV, ob und zu welchen Konditionen eine Versicherung möglich ist. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können vereinbart werden, führen aber nicht automatisch zur Ablehnung.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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