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DKV Krankentagegeldversicherung 2026: Alle Tarife für jede Zielgruppe im Überblick

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) ist Marktführer bei Krankentagegeldversicherungen in Deutschland. Mit über zehn verschiedenen Tarifen deckt die DKV jede relevante Zielgruppe ab: Kammerberufe, Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Hinzu kommen Gruppenverträge mit über 200 Kammern und Berufsverbänden sowie ein koordinierter nahtloser Übergang zur Berufsunfähigkeitsrente der ERGO. Dieser Überblick erklärt, welcher DKV-Tarif für welche Situation der richtige ist und was die DKV von anderen Anbietern unterscheidet.

Die DKV bietet als Marktführer über zehn Krankentagegeldtarife an. Für Kammerberufe stehen die Tarife KTAA, KGT1, KGT2 und KGTS zur Verfügung, für Arbeitnehmer die Tarife KTAG und KTC, für Selbstständige und Freiberufler der Tarif KTN2 sowie für GmbH-Geschäftsführer der Tarif TL. Alle Tarife können mit der ERGO-Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden.

DKV-Tarife für Kammerberufe: KTAA, KGT1, KGT2 und KGTS

Die DKV bietet vier spezialisierte Krankentagegeldtarife für Kammerberufe an. Jeder Tarif ist auf die Satzung der jeweiligen Kammer abgestimmt und über einen Rahmenvertrag zugänglich. Die Annahmegarantie gilt auch bei Vorerkrankungen. Tagessätze bis 520 Euro täglich sind versicherbar, der Leistungsbeginn ist ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich.

Kammerberufler haben gegenüber anderen Selbstständigen einen strukturellen Vorteil: Die DKV hat mit den meisten Kammern und Berufsverbänden Rahmenverträge abgeschlossen. Diese Rahmenverträge sichern günstigere Beiträge durch die Kollektivkalkulation, eine Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers im Leistungsfall. Wer als Kammerberufler über den Einzelantrag abschließt, verzichtet auf diese Vorteile.

Tarif KTAA: Ärzte und Zahnärzte

Der Tarif KTAA ist speziell für approbierte Ärzte und Zahnärzte konzipiert. Er berücksichtigt die Besonderheiten des ärztlichen Versorgungswerks und ermöglicht die Absicherung des Nettoeinkommens zuzüglich der weiterlaufenden Praxiskosten.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessätze bis 520 Euro täglich versicherbar
  • Absicherung bis zum 75. Lebensjahr auch bei gleichzeitigem Rentenbezug
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall
  • Annahmegarantie über den Rahmenvertrag der jeweiligen Ärztekammer

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Ärzte | Krankentagegeld für Zahnärzte

Tarif KGT1: Architekten und Bauingenieure

Der Tarif KGT1 ist auf die Architekten- und Ingenieurkammern ausgerichtet. Architekten und Bauingenieure haben über diesen Tarif Zugang zu den Rahmenvertragskonditionen ihrer jeweiligen Länderkammer.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible Tagessatzwahl passend zum tatsächlichen Nettoeinkommen
  • Annahmegarantie über den Kammer-Rahmenvertrag
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Architekten

Tarif KGT2: Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Der Tarif KGT2 deckt Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer ab. Diese Berufsgruppen haben teilweise unterschiedliche Kammern und Versorgungswerke. Der Tarif KGT2 berücksichtigt diese Unterschiede und ist über die jeweiligen Rahmenverträge zugänglich.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessätze bis 520 Euro täglich versicherbar
  • Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen über den Rahmenvertrag
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Apotheker | Krankentagegeld für Rechtsanwälte und Notare

Tarif KGTS: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der Tarif KGTS ist speziell auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugeschnitten. Er berücksichtigt die Besonderheiten der Steuerberaterkammer und des berufsständischen Versorgungswerks und ermöglicht die Absicherung von Gewinn zuzüglich weiterlaufender Kanzleikosten.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Absicherung von Gewinn und Fixkosten der Kanzlei
  • Annahmegarantie über den Rahmenvertrag der Steuerberaterkammer
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Wichtig für alle Kammerberufe: Der Zugang zu den Rahmenvertragskonditionen setzt voraus, dass der Antrag über den korrekten Rahmenvertrag der jeweiligen Kammer gestellt wird. Ein Direktantrag bei der DKV ohne Rahmenvertragsanbindung schließt die Annahmegarantie und den Kündigungsschutzverzicht aus. Lassen Sie die Rahmenvertragsoptionen für Ihre Kammer vor Antragstellung prüfen.

Zur vollständigen Kammerberufe-Strategie: Krankentagegeld für Kammerberufe – Übersicht

DKV-Tarife für Arbeitnehmer: KTAG, KTC und der Gruppenvertrag KTAG-G

Für Arbeitnehmer bietet die DKV drei Varianten an: den Einzeltarif KTAG, den günstigeren Einzeltarif KTC sowie den Gruppenvertrag KTAG-G. Der Gruppenvertrag KTAG-G ist die überlegene Option, sofern der Arbeitnehmer über seine Krankenkasse oder seinen Arbeitgeber Zugang hat. Er bietet keine Wartezeiten und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ab dem ersten Tag.

Das gesetzliche Krankengeld der GKV endet nach 78 Wochen. Es ist zudem auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt, maximal auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient oder länger als 78 Wochen krank ist, hat ohne privates Krankentagegeld eine erhebliche Einkommenslücke. Die DKV-Tarife für Arbeitnehmer schließen diese Lücke ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also direkt im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.

Tarif KTAG: Der Einzeltarif für Arbeitnehmer

Der Tarif KTAG ist der Standardtarif der DKV für GKV-versicherte Arbeitnehmer. Er leistet ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und kann individuell auf die persönliche Einkommenslücke zugeschnitten werden.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessatz frei wählbar passend zur persönlichen Einkommenslücke
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung als sechs Wochen leistet, bietet die DKV auch spätere Leistungsbeginne an. Der Beitrag sinkt entsprechend, weil die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme geringer ist.

Tarif KTC: Die günstigere Alternative zum KTAG

Der Tarif KTC ist in der Leistung identisch mit dem Tarif KTAG, wird aber zu einem günstigeren Beitrag angeboten. Er eignet sich für Arbeitnehmer, die bei der DKV gleichzeigt privat Krankenversichert sind zu einem niedrigeren monatlichen Beitrag.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Günstigerer Beitrag als Tarif KTAG bei gleicher Grundleistung
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Tarif KTAG-G: Der Gruppenvertrag mit zwei entscheidenden Vorteilen

Der Tarif KTAG-G ist die überlegene Option für Arbeitnehmer, die Zugang zu einem Gruppenvertrag haben. Er steht Mitgliedern bestimmter gesetzlicher Krankenkassen offen, darunter AOK Hessen, mobil Krankenkasse und BIG direkt gesund, sowie Mitgliedern der Gewerkschaft Verdi. Darüber hinaus haben Mitarbeiter von über 1.000 Unternehmen, darunter mehr als die Hälfte aller DAX-Konzerne, über ihren Arbeitgeber Zugang zu diesem Tarif.

Der KTAG-G bietet gegenüber dem Einzeltarif zwei entscheidende Vorteile:

  • Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss, ohne die übliche dreimonatige Wartezeit.
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: Die DKV verzichtet in den ersten drei Jahren auf ihr Recht, den Vertrag nach einem Leistungsfall zu kündigen. Das ist ein erheblicher Schutz, der im Einzeltarif nicht standardmäßig enthalten ist.
Was das ordentliche Kündigungsrecht bedeutet: Ohne Kündigungsschutzverzicht kann der Versicherer den Vertrag nach einem Leistungsfall zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Der Arbeitnehmer verliert seinen Schutz und muss einen neuen Vertrag mit Gesundheitsprüfung abschließen, jetzt mit einer Vorerkrankung in der Akte. Der Gruppenvertrag KTAG-G schützt vor genau diesem Szenario. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Absicherung für alle Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung der DKV ermöglicht Arbeitgebern, alle Mitarbeiter eines Unternehmens gemeinsam abzusichern. Voraussetzung sind mindestens 25 Mitarbeiter. Alle werden unabhängig von Vorerkrankungen versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe, die Leistung erhält der Arbeitnehmer.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Maximaler Tagessatz: 25 Euro täglich
  • Keine Gesundheitsprüfung für einzelne Mitarbeiter
  • Mehr als eine Million Mitarbeiter bereits über die bKV abgesichert

Zur vollständigen Arbeitnehmer-Strategie: Krankentagegeld für Arbeitnehmer – Übersicht

Haben Sie als Arbeitnehmer Zugang zum DKV-Gruppenvertrag?

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DKV-Tarife für Selbstständige und Freiberufler: KTN2 und KTN2-G

Für Selbstständige und Freiberufler bietet die DKV den Tarif KTN2 als Einzel- und Gruppenvertrag an. Die DKV ist einer der wenigen Anbieter in Deutschland, der Selbstständigen einen Leistungsbeginn ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht, ohne dass gleichzeitig eine private Krankenversicherung bei der DKV bestehen muss. Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis zu 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis absichern.

Selbstständige und Freiberufler tragen das volle Einkommensrisiko bei Krankheit allein. Kein Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung, kein gesetzliches Krankengeld greift ohne aktiven Wahltarif. Der GKV-Wahltarif „Krankengeld für Selbstständige" klingt wie eine Lösung, ist es aber nicht: Er ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, rechnet Betriebseinnahmen an und bindet für drei Jahre. Für Selbstständige mit wachsendem Einkommen ist er eine kaufmännische Falle. Mehr dazu: GKV-Wahltarife: Vorteile und Nachteile.

Tarif KTN2: Der Einzeltarif für Selbstständige

Der Tarif KTN2 ist der Kernprodukt der DKV für Selbstständige und Freiberufler. Er ist solo abschließbar, ohne gleichzeitige private Krankenversicherung bei der DKV. Das macht ihn auch für GKV-versicherte Selbstständige zugänglich.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich
  • Tagessatz frei wählbar passend zum tatsächlichen Nettoeinkommen
  • Solo abschließbar ohne gleichzeitige PKV bei der DKV
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Der versicherbare Tagessatz orientiert sich am nachgewiesenen Nettoeinkommen. Das Bereicherungsverbot gilt: Der Tagessatz darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wer zu hoch versichert ist, riskiert im Leistungsfall eine Kürzung der Auszahlung. Mehr zur korrekten Berechnung: Passende Höhe berechnen als Selbstständiger.

Tarif KTN2-G: Der Gruppenvertrag mit Kündigungsschutzverzicht

Der Tarif KTN2-G ist der Gruppenversicherungsvertrag für bestimmte Berufsgruppen unter den Selbstständigen. Er bietet gegenüber dem Einzeltarif KTN2 zwei entscheidende Vorteile: keine Wartezeiten und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV. Der Zugang setzt voraus, dass für die jeweilige Berufsgruppe ein entsprechender Rahmenvertrag besteht.

  • Keine Wartezeiten ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall
  • Günstigere Beiträge durch Kollektivkalkulation
  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich

Sonderregelung für Existenzgründer: 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis

Existenzgründer stehen vor einem besonderen Problem: Private Versicherer orientieren sich bei der Tagessatzhöhe am nachgewiesenen Nettoeinkommen. Wer gerade gegründet hat, kann diesen Nachweis nicht erbringen. Die DKV löst dieses Problem mit einer Sonderregelung.

In den ersten 24 Monaten nach Gründung können Existenzgründer bis zu 140 Euro Krankentagegeld täglich ohne Einkommensnachweis absichern. Das entspricht einem monatlichen Krankentagegeld von 4.200 Euro. Für bestimmte Freiberufler sind höhere Tagessätze möglich. Nach 24 Monaten wird der Tagessatz anhand des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Zur vollständigen Gründer-Strategie: Krankentagegeld für Existenzgründer | Krankentagegeld für Selbstständige

DKV Tarif TL: Das einzige Krankentagegeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als Betriebsausgabe

Der DKV-Tarif TL ist speziell für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer konzipiert. Er ist das einzige Krankentagegeld, bei dem die GmbH als Versicherungsnehmerin die Beiträge zahlt und diese als Betriebsausgabe absetzt. Der GGF ist die versicherte Person. Voraussetzung ist eine rechtssichere Formulierung im Dienstvertrag zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung.

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Stellung sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Kein gesetzliches Krankengeld, keine Erwerbsminderungsrente, kein Arbeitslosengeld. Der Tarif TL der DKV schließt die Krankentagegeld-Lücke und nutzt gleichzeitig die steuerlichen Möglichkeiten der GmbH-Konstruktion.

  • Versicherungsnehmerin ist die GmbH, versicherte Person der GGF
  • Beiträge sind Betriebsausgabe der GmbH
  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Absicherung des vollen Bruttogehalts laut Dienstvertrag
  • Nahtloser Übergang zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente
vGA-Risiko beachten: Die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Betriebsausgabe setzt eine rechtssichere Formulierung im Dienstvertrag voraus. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, wertet das Finanzamt die Beitragszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Konsequenzen übersteigen die gesamten Beitragsersparnisse um ein Vielfaches. Mehr dazu: Die 30.000 € Steuerfalle: vGA-Klausel.

Zur vollständigen GGF-Strategie: Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer

DKV Tarif TL: Krankentagegeld als Betriebsausgabe einrichten

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Nahtloser Übergang: DKV-Krankentagegeld und ERGO-Berufsunfähigkeitsrente

Die DKV und ERGO bieten einen koordinierten Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente. Stellt die DKV im Leistungsfall Berufsunfähigkeit fest, übernimmt die ERGO ohne erneute eigenständige Prüfung. Das Krankentagegeld läuft so lange weiter, bis die BU-Rente greift. Eine Einkommenslücke zwischen beiden Leistungen ist ausgeschlossen.

Ohne diese Abstimmung entsteht eine gefährliche Lücke: Das Krankentagegeld endet mit Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente beginnt aber nicht am nächsten Tag. Die Prüfung des BU-Anspruchs durch den Versicherer dauert Monate. In dieser Zeit beziehen Sie weder Krankentagegeld noch Berufsunfähigkeitsrente.

Die DKV-ERGO-Kombilösung verhindert genau das durch vier konkrete Mechanismen:

  • Gleichzeitige Prüfung: DKV und ERGO prüfen den Leistungsfall gemeinsam, nicht nacheinander.
  • Krankentagegeld während der Prüfungsphase: Solange die Prüfung läuft, zahlt die DKV das Krankentagegeld weiter.
  • Anerkennungsübernahme: Hat die DKV Berufsunfähigkeit anerkannt, akzeptiert die ERGO diese Entscheidung ohne eigene erneute Prüfung.
  • Lückenloser Anschluss: Die ERGO-BU-Rente beginnt taggenau dort, wo das DKV-Krankentagegeld endet.

Mehr zum nahtlosen Übergang: Nahtloser Übergang: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente

Tarifwechsel innerhalb der DKV: Ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die DKV ermöglicht bei einer Änderung der beruflichen Situation den Wechsel zwischen Krankentagegeldtarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ein Selbstständiger, der eine GmbH gründet, kann vom Tarif KTN2 in den Tarif TL wechseln. Ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig macht, kann vom Tarif KTAG in den Tarif KTN2 wechseln. Der bestehende Gesundheitsstatus bleibt erhalten.

Dieser Tarifwechsel ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einem Versichererwechsel. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, muss eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen. Wer dagegen innerhalb der DKV den Tarif wechselt, behält seinen bestehenden Versicherungsschutz ohne Neubeurteilung des Gesundheitszustands.

Die wichtigsten Wechselszenarien in der Praxis:

  • Selbstständiger gründet GmbH: Wechsel von Tarif KTN2 zu Tarif TL ohne Gesundheitsprüfung
  • Arbeitnehmer wird selbstständig: Wechsel von Tarif KTAG zu Tarif KTN2 ohne Gesundheitsprüfung
  • Freiberufler wird Kammerberuf: Wechsel in den entsprechenden Kammerberufe-Tarif ohne Gesundheitsprüfung

Mehr zum Rechtsformwechsel und seinen Konsequenzen für das Krankentagegeld: Rechtsformwechsel zur GmbH und Krankentagegeld

Häufige Fragen zur DKV-Krankentagegeldversicherung

Die häufigsten Fragen betreffen den richtigen Tarif für die eigene Situation, den Zugang zu Gruppenverträgen, die Sonderregelung für Existenzgründer und den Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenvertrag. Die wichtigste Antwort vorab: Für fast jede berufliche Situation gibt es bei der DKV einen passenden Tarif. Entscheidend ist, ob ein Gruppenvertrag zugänglich ist, denn dieser ist in der Regel die überlegene Option.

Welcher DKV-Tarif ist der richtige für mich?

Die Tarifwahl richtet sich nach Ihrer beruflichen Situation: Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten nutzen die Tarife KTAA, KGT1, KGT2 oder KGTS. Arbeitnehmer den Tarif KTAG oder KTC, bei Gruppenvertragszugang den KTAG-G. Selbstständige und Freiberufler den Tarif KTN2. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer den Tarif TL.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenvertrag bei der DKV?

Der Gruppenvertrag bietet gegenüber dem Einzelvertrag zwei entscheidende Vorteile: keine Wartezeiten ab dem ersten Tag und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV im Leistungsfall. Zudem sind die Beiträge durch die Kollektivkalkulation in der Regel günstiger. Der Zugang setzt voraus, dass für die jeweilige Berufsgruppe, Krankenkasse oder den Arbeitgeber ein entsprechender Rahmenvertrag besteht.

Kann ich als Existenzgründer ohne Einkommensnachweis ein DKV-Krankentagegeld abschließen?

Ja. Die DKV ermöglicht Existenzgründern in den ersten 24 Monaten nach Gründung die Absicherung von bis zu 140 Euro Krankentagegeld täglich ohne Einkommensnachweis. Für bestimmte Freiberufler sind höhere Tagessätze möglich. Nach 24 Monaten wird der Tagessatz anhand des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens geprüft.

Kann ich das DKV-Krankentagegeld als GmbH-Geschäftsführer steuerlich absetzen?

Ja, über den Tarif TL. Die GmbH ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe. Voraussetzung ist eine rechtssichere Formulierung im Dienstvertrag. Fehlt diese, wertet das Finanzamt die Beitragszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung. Die steuerlichen Konsequenzen übersteigen die gesamten Beitragsersparnisse erheblich.

Kann ich bei einem Wechsel der beruflichen Situation den DKV-Tarif wechseln?

Ja. Die DKV ermöglicht bei einer Änderung der beruflichen Situation den Wechsel zwischen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ein Selbstständiger, der eine GmbH gründet, kann vom Tarif KTN2 in den Tarif TL wechseln. Ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig macht, kann vom Tarif KTAG in den Tarif KTN2 wechseln. Der bestehende Gesundheitsstatus bleibt dabei erhalten.

Was ist der nahtlose Übergang von DKV-Krankentagegeld zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente?

DKV und ERGO prüfen den Leistungsfall gemeinsam. Hat die DKV Berufsunfähigkeit anerkannt, akzeptiert die ERGO diese Entscheidung ohne eigene erneute Prüfung. Das Krankentagegeld läuft während der gesamten Prüfungsphase weiter. Die ERGO-BU-Rente beginnt taggenau dort, wo das DKV-Krankentagegeld endet. Eine Einkommenslücke ist damit ausgeschlossen.

Was passiert, wenn der Versicherer das Krankentagegeld nach einem Leistungsfall kündigt?

Das ordentliche Kündigungsrecht erlaubt dem Versicherer, den Vertrag nach einem Leistungsfall zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Der Versicherte verliert seinen Schutz und muss einen neuen Vertrag mit erneuter Gesundheitsprüfung abschließen, jetzt mit einer Vorerkrankung in der Akte. DKV-Gruppenverträge und die Tarife für Kammerberufe beinhalten den Verzicht auf dieses Recht. Bei Einzeltarifen sollte dieser Verzicht explizit vereinbart werden.

Welcher DKV-Tarif passt zu Ihrer Situation?

Ich prüfe, welcher DKV-Tarif für Ihre berufliche Situation der richtige ist, ob ein Gruppenvertrag zugänglich ist und wie der Tagessatz korrekt berechnet wird.

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DKV Krankentagegeld 2026: Alle Tarife im Überblick

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) ist mit einem Marktanteil von über 14 Prozent der größte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Als ERGO-Tochter bietet die DKV mehr als zehn verschiedene Krankentagegeldtarife an, die auf die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Berufsgruppen zugeschnitten sind: Selbstständige, Freiberufler, Kammerberufe, Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Kein anderer privater Krankentagegeldversicherer in Deutschland bietet eine vergleichbare Tariftiefe. Über 900 Gruppenversicherungsverträge mit Unternehmen, Kammern und Verbänden sichern Mitgliedern exklusive Konditionen: keine Wartezeiten, Kündigungs-Schutz-Garantie und in vielen Fällen eine Annahmegarantie ohne Ablehnung allein aufgrund von Vorerkrankungen.

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Übersicht aller DKV-Krankentagegeldtarife, ihre Zielgruppen und die jeweils weiterführenden Detailseiten.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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