Hallesche Krankentagegeld Tarif MKT (Ärzte & Zahnärzte)
Tarif für Mediziner mit Karenzen ab Tag 15/22/29/43. Regeln zu Wartezeiten, Ausland, Kur/Reha, Wiedereingliederung, Meldungspflichten, Anpassung & Kündigungsrecht. Kompakt für angestellte und niedergelassene Ärzte/Zahnärzte.
Für wen ist MKT gedacht?
MKT ist der Hallesche-Spezialtarif für Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte.
- Niedergelassene (Freiberufler): versicherbar mit Krankentagegeld ab dem gewählten Leistungsbeginn ab dem 15./22./29. oder 43. der Arbeitsunfähigkeit
- Angestellte Mediziner: versicherbar in Tarifstufen ab 43 Karenztagen und nur bei gleichzeitiger Krankheitskostenvollversicherung bei der Halleschen.
Gezahlt wird an jedem Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertage), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Kurzübersicht – Tarif Hallesche MKT
Leistungen & Besonderheiten
- Tarifstufen: MKT.15, MKT.22, MKT.29, MKT.43 – Leistung ab dem jeweils bezeichneten Tag.
- Rückfall-Addierung: ab 42 Karenztagen werden Rückfälle/Krankheitstage zusammengerechnet (bei Angestellten analog zu Arbeitgeberregel; für Selbstständige sinngemäß).
- Mutterschutz: Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag (Anrechnung anderweitiger Ersatzleistungen).
- Kur/AHB/Reha: Leistung bei stationärer Kur/Sanatoriums-/Rehamaßnahme nach vorheriger Zusage; AHB bis zu 3 Wochen auch ohne Zusage (weitere Bedingungen beachten).
- Wiedereingliederung (Teil-AU): für Arbeitnehmer mit Hallesche-Vollversicherung bis zu 8 Wochen, wenn zuvor mind. 12 Wochen volle AU und weiterhin >50 % AU bestehen.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: allgemein 3 Monate (bei Unfall keine); bei gleichzeitiger Hallesche-Vollversicherung können Wartezeiten entfallen.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung oder verkürzter Entgeltfortzahlung möglich (Nachweise erforderlich).
- Sicher versichert: Ja – Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht laut AVB.
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen.
Ausland & Aufenthaltsort
- Deutschland: Leistung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; stationär auch außerhalb möglich.
- EU/EWR/Schweiz: Zahlung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
- Außereuropäisches Ausland: besondere Vereinbarung möglich (vorher schriftlich).
Meldung & Nachweise
- Erstmeldung der AU spätestens bis zum Leistungsbeginn (Karenzende) an die Hallesche.
- Fortdauer der AU regelmäßig nachweisen (Fristen teilt der Versicherer mit).
- Kur/AHB/Reha: vorher Zusage einholen (Ausnahme: AHB bis 3 Wochen unter genannten Voraussetzungen); Unterlagen/Bescheide beifügen.
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KT + Tarifbedingungen) und die Tarifinformation MKT der Halleschen.
Beitrag & Beispiel
- Beispielbeitrag: abhängig von Alter, Tarifstufe (Karenz) und Tagessatz.
- Leistungsgrenze: versicherbar bis maximal zum täglichen Nettoeinkommen (unter Anrechnung anderer Tagegelder).
- Beitragslogik: Kalkulation mit Alterungsrückstellungen (Anpassungen dennoch möglich).
Pro & Contra zum Hallesche MKT
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Tarifstufen ab Tag 15/22/29/43 – passgenauer Leistungsbeginn für Praxis & Anstellung. | Angestellte nur ab Karenz 43 und nur mit Hallesche-Vollversicherung versicherbar. |
| Rückfall-Addierung bei Karenz ≥ 42 Tage beschleunigt Leistungsbeginn. | Auslandsleistung stationär in EU/EWR/CH – ambulant nicht umfasst; außerhalb Europas nur mit Sondervereinbarung. |
| Wiedereingliederung (Teil-AU) für Arbeitnehmer bis 8 Wochen möglich. | Wiedereingliederung an Voraussetzungen gebunden (vorher 12 Wochen volle AU, >50 % AU, Vollversicherung). |
| Verzicht auf ordentliche Kündigung – „sicher versichert“. | Kur/Reha meist mit vorheriger Zusage (außer AHB bis 3 Wochen unter Bedingungen). |
| Anpassung des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung in 2 Monaten möglich. | Nettoeinkommensgrenze begrenzt versicherbaren Tagessatz. |
Kündigungsregeln & Laufzeit
- Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers: verzichtet laut AVB.
- Ende/Vario: u. a. bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder BU; Nachleistungs-/Übergangsregeln gemäß AVB/Tarif.
- Anwartschaft & Umstellung: in definierten Fällen möglich (z. B. Statuswechsel, Ruhen/Anwartschaft nach AVB).
Häufige Fragen (FAQ) zum Hallesche MKT
Ab wann zahlt der Tarif?
Je nach Tarifstufe: MKT.15 ab Tag 15, MKT.22 ab Tag 22, MKT.29 ab Tag 29 oder MKT.43 ab Tag 43.
Wer ist versicherbar?
Freiberuflich tätige Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte. Angestellte Mediziner in Tarifstufen ab 43 Tagen und nur mit gleichzeitiger Hallesche-Krankheitskostenvollversicherung.
Werden Krankheitstage addiert?
Ja, bei Karenzzeiten von mindestens 42 Tagen werden AU-Zeiten derselben Krankheit für die Karenz zusammengerechnet (bei Angestellten entsprechend der Arbeitgeber-Anrechnung; für Selbstständige sinngemäß).
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemeine Wartezeit (bei Unfall keine). Bei gleichzeitig bestehender Vollversicherung bei der Halleschen können Wartezeiten entfallen.
Leistet der Tarif bei Kur/AHB/Reha?
Ja, mit Zusage bei stationärer Kur/Sanatorium/Reha; bei AHB bis zu 3 Wochen auch ohne Zusage (weitere Voraussetzungen beachten).
Teil-Arbeitsunfähigkeit / Wiedereingliederung?
Für Arbeitnehmer mit Hallesche-Vollversicherung bis 8 Wochen möglich, wenn zuvor mind. 12 Wochen volle AU bestanden und weiterhin >50 % AU ärztlich bescheinigt ist.
Gibt es Leistung in Mutterschutzfristen?
Ja. Krankentagegeld wird während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag gezahlt (anderweitige Ersatzleistungen werden angerechnet).
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