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Krankentagegeld für Kammerberufe bis 75 Jahre: DKV-Schutz ohne Altersgrenze

Mit dem Rentenbeginn endet bei nahezu allen Versicherern automatisch der Krankentagegeldschutz. Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater ist das ein unterschätztes Risiko: Wer im Kammerberuf über das 65. Lebensjahr hinaus praktiziert, verliert seinen Einkommensschutz genau dann, wenn er ihn noch braucht.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat 2020 bestätigt, dass selbst bereits ausgezahltes Krankentagegeld zurückgefordert werden kann, sobald der Rentenbezug beginnt. Die DKV bietet als einziger Versicherer am Markt ein Alleinstellungsmerkmal: Kammerberufe können ihren Krankentagegeldschutz bis zum 75. Lebensjahr aufrechterhalten. Dieser Leitfaden erklärt, wie das funktioniert, für wen es gilt und worauf Sie bei der Gestaltung achten müssen.

Das Problem bei Rentenbeginn: Warum Krankentagegeld automatisch endet

Alle privaten Krankentagegeldversicherungen enden spätestens mit dem 65. Lebensjahr oder bei Beginn des Rentenbezugs. Das regelt Paragraph 15 Absatz 1c der Musterbedingungen MB/KT. Wer als Kammerberuf über den Rentenbeginn hinaus praktiziert, steht ohne Einkommensschutz da. Das Brandenburgische OLG hat 2020 bestätigt: Bereits ausgezahltes Krankentagegeld kann zurückgefordert werden.

Die rechtliche Grundlage findet sich in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT), Paragraph 15 Absatz 1c. Dort heißt es wörtlich: Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Bezug von Altersrente, spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Diese Regelung gilt branchenweit, unabhängig davon, welchen Versicherer Sie gewählt haben. Für Kammerberufe, die häufig über das 65. Lebensjahr hinaus berufstätig sind und dabei ein relevantes Einkommen erzielen, bedeutet das eine Deckungslücke, die sich kaum schließen lässt, sobald sie erst einmal entstanden ist.

Urteil: Rentenbeginn beendet Anspruch auf Krankentagegeld

⚠️ Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12.02.2020 – 11 U 150/17

Das Gericht entschied: Eine freiberufliche Versicherungsnehmerin, die in den Ruhestand getreten war, musste das bereits von der Versicherung erhaltene Krankentagegeld vollständig zurückzahlen. Die Versicherungsklausel, nach der der Vertrag mit Beginn des Rentenbezugs endet, wurde als wirksam anerkannt. Zusätzlich wurden ausstehende Prämien eingeklagt. Quelle: openjur.de

Das Urteil macht deutlich: Die Gefahr ist nicht abstrakt. Wer im Leistungsfall Krankentagegeld bezieht und kurz darauf in Rente geht, riskiert eine Rückforderung. Für Kammerberufe ist frühzeitige Planung daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Die Lösung: DKV Krankentagegeld für Kammerberufe bis zum 75. Lebensjahr

Die DKV ist der einzige Versicherer in Deutschland, der Kammerberufen Krankentagegeldschutz bis zum 75. Lebensjahr ermöglicht. Voraussetzung ist eine bestehende Kammer-Mitgliedschaft und ein aktives Berufseinkommen. Der Schutz läuft durch, ohne dass bei Rentenbeginn neue Gesundheitsfragen gestellt werden.

Mehr als 250 bedeutende Berufs- und Standesorganisationen haben Rahmenverträge mit der DKV geschlossen. Auf Basis dieser Gruppenversicherungsverträge bietet die DKV ihren Tarifen KGT1 und KGT2 Schutz weit über die in den MB/KT geregelte Altersgrenze hinaus.

Der entscheidende Unterschied: Bei der DKV endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Rentenbeginn. Solange Sie als Kammerberuf berufstätig sind und über Ihre Kammer versichert wurden, bleibt der Schutz aktiv. Das gilt auch dann, wenn Sie parallel eine Altersrente aus dem Versorgungswerk beziehen.

Folgende Kammerberufe können diesen Schutz in Anspruch nehmen:

Wichtig: Für Freiberufler ohne Kammer-Mitgliedschaft, zum Beispiel Journalisten, Ingenieure ohne Kammerpflicht oder Heilpraktiker, gilt diese Regelung nicht. Der Schutz bis 75 ist ausschließlich an die Kammermitgliedschaft geknüpft.

Die Vorteile des DKV Krankentagegelds für Kammerberufe im Überblick

Das DKV Krankentagegeld für Kammerberufe bietet sechs entscheidende Vorteile: Schutz bis 75, keine Wartezeit, Unkündbarkeit im Leistungsfall, Annahmegarantie, flexible Leistungsbeginne ab dem 4. Tag sowie die Möglichkeit, Praxis- und Kanzlei-Fixkosten bis 520 Euro täglich mitzuversichern.

1. Schutz bis zum 75. Lebensjahr
Sie müssen bei Rentenbeginn keine neuen Gesundheitsfragen beantworten. Der bestehende Vertrag läuft durch. Wer früh abschließt, sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge und vermeidet Risikozuschläge durch spätere Vorerkrankungen.

2. Keine Wartezeit
Anders als bei vielen anderen Versicherungen entfällt bei der DKV die dreimonatige Wartezeit. Sie sind ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns vollständig geschützt.

3. Unkündbar im Leistungsfall
Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall. Wenn Sie erkranken, kann die DKV Ihnen nicht kündigen. Sie selbst können den Vertrag jederzeit beenden, zum Beispiel bei Schließung der Praxis oder Kanzlei oder zum Ende des Kalenderjahres.

4. Fixkosten der Praxis oder Kanzlei mitversichern
Das Krankentagegeld kann bis zu 520 Euro pro Tag abgeschlossen werden. Damit lassen sich indirekt auch die laufenden Fixkosten Ihrer Praxis oder Kanzlei absichern, ohne eine separate Praxisausfallversicherung abzuschließen. Beachten Sie: Das KTG sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn ab. Die Einbeziehung von Betriebskosten erfolgt über eine bewusste Erhöhung des Tagessatzes.

5. Annahmegarantie
Die DKV hat sich gegenüber den Kammerorganisationen verpflichtet, jeden Antragsteller zu versichern. Eine Ablehnung ist nicht möglich. Bei Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden, aber kein vollständiger Antragsverzicht.

6. Flexibler Leistungsbeginn
Sie wählen den Leistungsbeginn ab dem 4., 8., 15., 22. oder 29. Krankheitstag. Je länger die Wartezeit, desto niedriger der Beitrag. Viele Kammerberufe kombinieren einen späten Leistungsbeginn mit einem hohen Tagessatz, um Fixkosten effizient abzudecken.

Experten-Tipp: Frühzeitig abschließen und Beitrag dauerhaft sichern

Wer das DKV Krankentagegeld früh abschließt, sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge. Bei einem späteren Abschluss werden Vorerkrankungen berücksichtigt, die Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nach sich ziehen können. Der Eintritt in den Ruhestand löst keine neue Risikoprüfung aus, wenn der Vertrag bereits besteht.

Der strategisch richtige Zeitpunkt ist der Beginn der Berufstätigkeit nach Approbation, Zulassung oder Eintrag ins Berufsregister. Je früher Sie eintreten, desto geringer das Erkrankungsrisiko aus Sicht der DKV, und desto stabiler der Beitrag über Jahrzehnte.

Sollten Sie bereits einen bestehenden Vertrag bei einem anderen Versicherer haben, der mit dem 65. Lebensjahr endet, prüfen Sie einen Wechsel frühzeitig. Auch hier gilt: Neue Gesundheitsfragen bei einem späteren Abschluss können den Wechsel verteuern oder erschweren.

Bitte beachten Sie: Die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären. Als Kammerberuf mit Betriebsausgaben können sich Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die ich hier nicht abschließend beurteilen kann.

Video: Kammerberufe aufgepasst – diese Rentenfalle kostet Tausende Euro

Viele Kammerberufe wissen nicht, dass ihr Krankentagegeld mit dem Rentenbeginn automatisch endet, und das auch dann, wenn sie weiter praktizieren. In diesem Video erklärt Bodo Kopka, warum das Brandenburgische OLG-Urteil von 2020 für Sie unmittelbare Konsequenzen hat und wie Sie die Rentenfalle mit dem richtigen DKV-Tarif dauerhaft vermeiden.

Häufige Fehler beim Krankentagegeld für Kammerberufe

Die drei häufigsten Fehler: erstens zu spät abschließen und dadurch Risikozuschläge zu riskieren, zweitens den Tagessatz zu niedrig ansetzen und Fixkosten nicht einzurechnen, drittens nicht zu prüfen, ob der bestehende Vertrag bei einem anderen Versicherer mit dem Rentenbeginn automatisch endet.

Fehler 1: Zu spät abschließen. Wer erst im fortgeschrittenen Alter oder nach einer ersten ernsteren Erkrankung einen Antrag stellt, riskiert Zuschläge oder Ausschlüsse. Die Annahmegarantie schützt vor Ablehnung, aber nicht vor einem höheren Beitrag.

Fehler 2: Tagessatz zu niedrig kalkulieren. Viele Kammerberufe orientieren sich nur am persönlichen Nettoeinkommen und vergessen die laufenden Fixkosten der Praxis oder Kanzlei. Ein zu niedriger Tagessatz deckt im Leistungsfall nicht alle Verpflichtungen.

Fehler 3: Bestandsvertrag nicht prüfen. Wer einen älteren Vertrag bei einem anderen Versicherer hat, geht davon aus, dass dieser durchläuft. Das ist in der Regel nicht der Fall. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres bestehenden Vertrags auf die Altersgrenze. Steht dort "65. Lebensjahr" oder "Rentenbeginn", endet der Schutz automatisch, auch ohne Kündigung.

Fehler 4: Den Leistungsbeginn nach vorne verlegen wollen. Wenn Sie später den Leistungsbeginn von beispielsweise Tag 29 auf Tag 4 ändern möchten, werden neue Gesundheitsfragen gestellt. Eine erneute Risikoprüfung findet statt. Das kann teuer werden. Planen Sie daher den richtigen Leistungsbeginn von Anfang an.

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FAQ: Krankentagegeld für Kammerberufe bis 75

Für welche Berufe gilt der Krankentagegeldschutz bis 75 bei der DKV?

Der Schutz bis zum 75. Lebensjahr gilt ausschließlich für Mitglieder von Kammern, also für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Psychotherapeuten. Freiberufler ohne Kammerpflicht, zum Beispiel Heilpraktiker oder Journalisten, sind von dieser Regelung nicht erfasst.

Was passiert mit dem Krankentagegeld, wenn ich als Kammerberuf in Rente gehe?

Bei einem DKV-Vertrag über Ihre Kammerorganisation endet der Schutz nicht automatisch mit dem Rentenbeginn. Solange Sie berufstätig sind und über Ihre Kammer versichert wurden, bleibt der Vertrag aktiv bis maximal zum 75. Lebensjahr. Es werden keine neuen Gesundheitsfragen gestellt.

Kann die DKV meinen Antrag ablehnen?

Nein. Die DKV hat gegenüber den Kammerorganisationen eine Annahmegarantie zugesagt. Eine vollständige Ablehnung ist nicht möglich. Bei Vorerkrankungen kann die DKV jedoch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen festlegen. Die Entscheidung darüber trifft die Antragsabteilung auf Basis Ihrer Gesundheitsangaben.

Kann ich den Leistungsbeginn nachträglich ändern?

Ja, aber mit Einschränkungen. Den Leistungsbeginn nach hinten zu verlegen, also zum Beispiel von Tag 4 auf Tag 29, ist ohne neue Gesundheitsfragen möglich. Den Leistungsbeginn nach vorne zu verlegen erfordert eine neue Risikoprüfung, bei der Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festgesetzt werden können.

Wie hoch kann das Krankentagegeld bei der DKV für Kammerberufe sein?

Das Krankentagegeld kann bis zu 520 Euro pro Tag abgeschlossen werden. Damit lassen sich neben dem persönlichen Nettoeinkommen auch die laufenden Fixkosten der Praxis oder Kanzlei indirekt absichern. Das Krankentagegeld sichert primär den persönlichen Nettogewinn ab. Die Einbeziehung von Betriebskosten erfolgt über eine entsprechend höhere Tagessatzkalkulation.

Gibt es Wartezeiten beim DKV Krankentagegeld für Kammerberufe?

Nein. Bei der DKV entfällt die sonst übliche dreimonatige Wartezeit. Sie sind ab dem ersten Tag des Versicherungsbeginns vollständig geschützt.

Kann die DKV meinen Vertrag kündigen, wenn ich häufig krank bin?

Nein. Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall. Häufige Erkrankungen oder hohe Leistungskosten berechtigen die DKV nicht zur Kündigung. Diese Kündigungsschutzgarantie gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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