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 Wartezeiten beim Krankentagegeld

Gibt es Wartezeiten beim Krankentagegeld?

Unter Wartezeiten versteht man leistungsfreie Zeiten, in den der Versicherer im Fall der Arbeitsunfähigkeit kein Krankentagegeld zahlen muss. Die Wartezeiten sind nur einmalig zu Beginn der Krankentagegeldversicherung zu durchlaufen.

 

 

"Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, sie entfällt bei Unfall. Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate."

 

 

Die Wartezeiten sind in den MBKT geregelt

Die MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeld) sind die rechtlichen Grundlagen einer jeden Krankentagegeldversicherung. Die Wartezeiten finden Sie in §3 der MBKT. Hier der genaue Wortlaut....

 

(1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an.  

(2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen. 

(3) Die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung acht Monate. 

(4) Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches
Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. 

(5) Personen, die aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden sind, wird bis zur Höhe des bisherigen
Krankentagegeld- oder Krankengeldanspruchs die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung zusammen mit einer Krankheitskostenversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge. 

(6) Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitenregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.

 

 

Diese Bedingungen gelten grundsätzlich für alle Krankentagegeldversicherungen. Dies sind die Mindeststandards für alle Krankentagegeldversicherungen.

 

Von diesen allgemeinen Bedingungen können die einzelnen Versicherer abweichen

Allerdings sind nur Verbesserungen für den Versicherten möglich. Diese Verbesserungen finden Sie dann entweder direkt in den allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft oder in den speziellen Tarifbedingungen des jeweiligen Tarifs. 

Welche Verbesserungen bezüglich der Wartezeiten sind möglich? 

  • die Wartezeiten werden verkürzt. Diese Lösung gibt es bei verschiedenen Gesellschaften, die die besonderen Wartezeiten von 8 für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie von acht Monaten auf sechs Monate verkürzen. Dies halte ich allerdings nicht für ein besonderes Highlight.
  • die Wartezeiten entfallen komplett - sowohl die allgemeinen (3 Monate) als auch die besonderen Wartezeiten (8 Monate)
  •  

Wartezeiten entfallen häufig bei Krankentagegeldern bestimmter Berufsgruppen

Dies gilt für viele Krankentagegelder für Freiberufler. Die Krankentagegeldtarife der DKV (Deutsche Krankenversicherung) für Ärzte, Architekten, Apothekern, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Zahnärzte sehen keine Wartezeiten vor

Dabei entfallen sowohl die allgemeinen als auch die besonderen Wartezeiten.   


Wartezeiten entfallen für gesetzlich Krankenversicherte

Einige gesetzliche Krankenkassen arbeiten mit privaten Krankenversicherern zusammen. Dabei ist die private Krankenversicherung bereit, die Wartezeiten beim Krankentagegeld für die Mitglieder der jeweiligen Kasse zu erlassen. In diesem Fall haben die Mitglieder ab Beginn 100 % Versicherungsschutz. 

Welche Krankenkassen erlassen Ihren Mitgliedern die Wartezeiten?

AUDI BKK

 

AOK Hessen                                                   
 
BIG direkt gesund          
Mobil Krankenkasse                                                
BKK Pfalz
BKK Stadt Augsburg ist in der bundesweit geöffneten „Audi BKK“ aufgegangen. Für die Mitglieder der bisherigen BKK Stadt Augsburg wird es damit deutlich billiger.
BKK Verkehrsbau Union  (VBU)                                      

BKK Voralb

Bergische Krankenkasse   

Brandenburgische BKK                       
energie-BKK                                              

KARL MAYER BKK        

Knappschaft             

vivida BKK (ehem. Schwenninger Krankenkasse)                        
Salus BKK
VIACTIV Krankenkasse  

 

Auch wenn die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di keine Krankenkasse ist, bietet die DKV deren Mitgliedern dieselben Vorteile wie den Mitgliedern obiger Krankenkassen.  

 

Wenn Ihnen als gesetzlich Versicherter der Entfall der Wartezeiten wichtig ist, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dann die richtige Krankenkasse zu finden.

 

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