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Inter Krankentagegeld für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte 2026: Tarif TMNU im Experten-Check

Die Inter Krankenversicherung bietet für selbstständige Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ein speziell zugeschnittenes Krankentagegeld. Der Tarif TMNU zeichnet sich durch flexible Tarifstufen, eine Betriebskosten-Regelung und die Möglichkeit der Fortführung über das 65. Lebensjahr hinaus aus. Dieser Experten-Check zeigt die Besonderheiten, Grenzen und den Vergleich mit dem DKV Tarif KTAA.

Warum brauchen Ärzte und Zahnärzte ein privates Krankentagegeld?

Fällt ein niedergelassener Arzt oder Zahnarzt durch Krankheit oder Unfall aus, steht die Praxis still. Einnahmen entfallen sofort, Fixkosten wie Miete, Personalgehälter und Leasingraten laufen weiter. Eine private Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen ab dem vereinbarten Karenztag und schützt die Liquidität der Praxis.

Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte haben keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Jeder Krankheitstag bedeutet direkten Einkommensverlust. Gleichzeitig laufen die festen Praxiskosten unverändert weiter. Eine private Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt täglich das vereinbarte Krankentagegeld ab dem gewählten Karenztag und sichert so die finanzielle Stabilität der Praxis auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich dabei grundlegend vom gesetzlichen Krankengeld der GKV: Es ist nicht auf 72 Wochen begrenzt, wird steuerfrei ausgezahlt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Höhe ist individuell auf das tatsächliche Einkommen und die Praxiskosten des Mediziners abgestimmt.

Die Besonderheiten des Inter Tarifs TMNU für Ärzte und Zahnärzte

Der Inter Tarif TMNU bietet sechs Tarifstufen mit Leistungsbeginn ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ärzte, die gleichzeitig bei der Inter krankenvollversichert sind, können bis zu 800 Euro täglich absichern, alle anderen bis zu 500 Euro täglich. Betriebskosten können anteilig mitversichert werden. Die Inter verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Die wichtigsten Leistungsmerkmale des Tarifs TMNU im Überblick:

  • Flexible Tarifstufen. Die Inter bietet sechs Tarifstufen: TMNU 3, TMNU 7, TMNU 14, TMNU 21, TMNU 28 und TMNU 42. Die Zahl bezeichnet jeweils den letzten Karenztag. TMNU 3 bedeutet Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, TMNU 42 ab dem 43. Tag. Diese Abstufung ermöglicht eine individuelle Anpassung an die persönliche Rücklagensituation und den Bedarf des Mediziners.
  • Höhe des Krankentagegeldes. Grundsätzlich können bis zu 80 Prozent der Einnahmen aus der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit abgesichert werden. Das Nettoeinkommen errechnet sich aus den Bruttopraxiseinnahmen abzüglich Steuern. Wer gleichzeitig bei der Inter krankenvollversichert ist, kann bis zu 800 Euro täglich absichern. Ohne Inter-Vollversicherung liegt die Grenze bei 500 Euro täglich.
  • Betriebskosten anteilig mitversicherbar. Der Tarif TMNU ermöglicht es, neben dem Gewinn auch die Betriebsausgaben der Praxis anteilig abzusichern. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Standard-Tarifen, die ausschließlich den Gewinn absichern. Ein höheres Krankentagegeld als das reine Nettoeinkommen kann damit dargestellt werden.
  • Dynamische Anpassung. Die Höhe des Krankentagegeldes kann an Veränderungen des Einkommens angepasst werden. Steigt das Praxiseinkommen, kann das Krankentagegeld entsprechend erhöht werden.
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die Inter verzichtet auf das Recht, den Vertrag einseitig ordentlich zu kündigen. Das gibt Medizinern langfristige Planungssicherheit.
  • Praxisvertretung mitversichert. Ärzte, die als Praxisvertretung für einen erkrankten Kollegen tätig sind, sind ebenfalls versicherungsfähig. Allerdings muss die Praxisvertretung vor Antritt der Vertretung bei der Inter angemeldet werden. Die Versicherungsfähigkeit ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Wird die Anmeldung vergessen, entfällt der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum vollständig.

Die Gesundheitsfragen der Inter Krankenversicherung beim Tarif TMNU

Die Inter stellt beim Abschluss des Tarifs TMNU elf Gesundheitsfragen. Abgefragt werden unter anderem bestehende Erkrankungen, chronische Leiden, stationäre Behandlungen der letzten fünf Jahre, psychotherapeutische Behandlungen der letzten zehn Jahre sowie regelmäßige Medikamenteneinnahme der letzten drei Jahre. Eine vertrauliche Voranfrage empfiehlt sich vor dem formellen Antrag.

Die vollständigen Gesundheitsfragen der Inter beim Tarif TMNU:

  1. Befindet sich eine der zu versichernden Personen in Heilbehandlung oder liegen derzeit gesundheitliche Beschwerden vor?
  2. Bestehen Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art, wiederkehrende Beschwerden oder chronische Leiden, Fehlbildungen, Invalidität oder Wehrdienstbeschädigungen?
  3. Wird eine Rente bezogen (außer Altersrente)? Wenn ja: Art und Grund der Rente sowie Grad der Behinderung in Prozent.
  4. a) Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Sanatorium oder einer Heilstätte statt oder wurden sie angeraten? b) Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder durchgeführt?
  5. Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Arzneimittel eingenommen? Wenn ja: Name, Dosis, Diagnose und behandelnder Arzt.
  6. Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt?
  7. a) Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen oder Untersuchungen bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt? b) Bei Frauen ohne Krankheitskostenvollversicherung: Besteht eine Schwangerschaft?
  8. Sind von Krankheiten, Operationen oder Unfällen Folgen zurückgeblieben oder stehen Nachbehandlungen an?
  9. Haben Untersuchungen oder Behandlungen wegen unerfülltem Kinderwunsch stattgefunden oder besteht eine Fertilitätsstörung?
  10. Besteht eine Fehlsichtigkeit ab plus oder minus 10,0 Dioptrien?
  11. Körpergröße und Körpergewicht.

Wichtig: Vor dem formellen Antrag empfiehlt sich immer eine vertrauliche Voranfrage. Ein abgelehnter Antrag wird im HIS-System der Versicherer vermerkt und kann spätere Antragstellungen bei anderen Gesellschaften erschweren.

Inter Tarif TMNU bei Rentenbezug und nach dem 65. Lebensjahr

Die Inter ermöglicht die Fortführung des Tarifs TMNU über das 65. Lebensjahr hinaus, solange der Arzt weiterhin berufstätig ist. Allerdings gilt ab dem 65. Lebensjahr eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen je Krankheitsfall. Der Arzt muss im Leistungsfall nachweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht länger als 78 Wochen andauern wird. Der DKV Tarif KTAA kennt diese Einschränkung nicht und kann bis zum 75. Lebensjahr ohne Leistungsbegrenzung fortgeführt werden.

Viele Ärzte und Zahnärzte betreiben ihre Praxis über das 65. Lebensjahr hinaus, insbesondere in ländlichen Regionen, in denen Nachfolger schwer zu finden sind. Die Inter ermöglicht grundsätzlich die Fortführung des Versicherungsvertrags über das 65. Lebensjahr hinaus. Dabei gelten jedoch wichtige Einschränkungen:

  • Maximale Leistungsdauer 78 Wochen. Ab dem 65. Lebensjahr ist die Leistungsdauer je Krankheitsfall auf maximal 78 Wochen begrenzt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, endet der Versicherungsvertrag automatisch.
  • Nachweis der voraussichtlichen Arbeitsfähigkeit erforderlich. Der Arzt muss im Leistungsfall nachweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit nach medizinischem Befund voraussichtlich nicht länger als 78 Wochen andauern wird. Ein unabhängiger medizinischer Gutachter kann vor Ablauf der 78 Wochen bescheinigen, dass die versicherte Person innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf wieder arbeitsfähig sein wird. In diesem Fall verlängert sich der maximale Leistungsbezug um sechs Wochen.
  • Automatisches Vertragsende nach 78 Wochen. Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch nach dem Verlängerungszeitraum weiter, endet der Versicherungsvertrag zum Ablauf dieser Frist. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Zum Vergleich: Der DKV Tarif KTAA kann bis zum 75. Lebensjahr ohne zeitliche Leistungsbegrenzung fortgeführt werden, unabhängig davon, ob bereits Rente aus dem Versorgungswerk bezogen wird. Für Ärzte, die eine langfristige Absicherung ohne Einschränkungen im Alter suchen, ist der KTAA die kaufmännisch überlegene Wahl.

Berufsunfähigkeit und der Übergang vom Inter-Tarif zur BU-Rente

Das Krankentagegeld der Inter endet bei Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Es überbrückt die Phase der temporären Arbeitsunfähigkeit, bis eine Entscheidung über Berufsunfähigkeit getroffen wird. Eine aufeinander abgestimmte Berufsunfähigkeitsrente verhindert eine Versorgungslücke beim Übergang. Psychische Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Unfälle sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Medizinern.

Wird dauerhaft Berufsunfähigkeit festgestellt, endet das Krankentagegeld der Inter. In dieser Phase ist eine nahtlos auf das Krankentagegeld abgestimmte Berufsunfähigkeitsrente entscheidend. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Medizinern sind psychische Erkrankungen, die etwa ein Drittel aller Fälle ausmachen, gefolgt von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Unfällen.

Das Krankentagegeld übernimmt dabei eine wichtige Brückenfunktion: Es sichert das Einkommen in der Phase der temporären Arbeitsunfähigkeit, während die Entscheidung über eine eventuelle Berufsunfähigkeit noch aussteht. Die Kombination aus Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente schließt beide Risikophasen lückenlos ab.

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Häufige Fragen zum Inter Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte

Welche Tarifstufen bietet das Inter Krankentagegeld für Ärzte?

Die Inter bietet sechs Tarifstufen: TMNU 3, TMNU 7, TMNU 14, TMNU 21, TMNU 28 und TMNU 42. Die Zahl bezeichnet jeweils den letzten Karenztag. TMNU 3 bedeutet Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, TMNU 42 ab dem 43. Tag. Die Wahl der Tarifstufe sollte sich an der persönlichen Rücklagensituation und dem individuellen Absicherungsbedarf orientieren.

Wie hoch kann das Inter Krankentagegeld für Ärzte versichert werden?

Ärzte, die gleichzeitig bei der Inter krankenvollversichert sind, können bis zu 800 Euro täglich absichern. Ohne Inter-Vollversicherung liegt die Grenze bei 500 Euro täglich. Grundsätzlich können bis zu 80 Prozent der Einnahmen aus der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit abgesichert werden. Betriebskosten der Praxis können anteilig mitversichert werden, was ein Krankentagegeld über das reine Nettoeinkommen hinaus ermöglicht.

Was gilt beim Inter Krankentagegeld für Ärzte in Praxisvertretung?

Ärzte, die als Praxisvertretung für einen erkrankten Kollegen tätig sind, sind beim Inter Tarif TMNU versicherungsfähig. Die Praxisvertretung muss jedoch vor Antritt der Vertretung bei der Inter angemeldet werden. Wird die Anmeldung vergessen, entfällt der Versicherungsschutz vollständig. Die maximale Versicherungsfähigkeit als Praxisvertretung ist auf sechs Monate begrenzt.

Kann das Inter Krankentagegeld nach dem 65. Lebensjahr fortgeführt werden?

Ja, die Inter ermöglicht die Fortführung des Tarifs TMNU über das 65. Lebensjahr hinaus, solange der Arzt weiterhin berufstätig ist. Ab dem 65. Lebensjahr gilt jedoch eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen je Krankheitsfall. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, endet der Versicherungsvertrag automatisch. Der DKV Tarif KTAA kennt diese Einschränkung nicht und kann bis zum 75. Lebensjahr ohne Leistungsbegrenzung fortgeführt werden.

Verzichtet die Inter auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja. Die Inter verzichtet beim Tarif TMNU auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Das bedeutet, dass die Versicherung den Vertrag nicht einseitig ordentlich kündigen kann. Mediziner erhalten damit langfristige Planungssicherheit für ihre Absicherung. Mehr zum ordentlichen Kündigungsrecht bei privaten Krankentagegeldversicherungen finden Sie unter krankengelder.com/ordentliches-kuendigungsrecht-krankentagegeldversicherung.

Ist das Inter Krankentagegeld für Ärzte steuerpflichtig?

Nein. Das private Krankentagegeld der Inter wird steuerfrei ausgezahlt und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das gesetzliche Krankengeld der GKV hingegen unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann die Steuerlast im Leistungsjahr erhöhen.

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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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