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Allianz Krankentagegeld 2026: Alle sechs Tarife im Experten-Check

Die Allianz Krankenversicherung (APK) ist mit einem Marktanteil von 8,56 Prozent und Krankentagegeld-Prämieneinnahmen von 85,22 Millionen Euro der drittgrößte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Das Prämienvolumen blieb 2024 nahezu stabil mit einem Rückgang von nur 0,1 Prozent, der stabilsten Entwicklung aller Marktführer. Die Allianz bietet sechs verschiedene Tarife für unterschiedliche Berufsgruppen an. Was sie von der DKV unterscheidet, wo ihre konkreten Stärken liegen und welche strukturellen Einschränkungen Selbstständige und Freiberufler kennen müssen, zeigt dieser Artikel.

Marktposition Allianz Krankentagegeld 2024

Rang 3 von 8 Marktführern. Marktanteil: 8,56 Prozent. Krankentagegeld-Prämienvolumen: 85,22 Millionen Euro. Bestandsveränderung gegenüber Vorjahr: −0,1 Prozent. Versicherte Personen: 237.083. Quelle: Branchenmonitor Krankenversicherung 2025, V.E.R.S. Leipzig GmbH.

Die sechs Krankentagegeld-Tarife der Allianz im Überblick

Die Allianz bietet sechs Krankentagegeld-Tarife an: KTG für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, KTA für privat versicherte Arbeitnehmer, KTS für Selbstständige mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 15. Tag, KTF für Freiberufler, KTM für Ärzte und Zahnärzte ab dem 8. Tag sowie KTPS für Profisportler der Fußball-Bundesliga. Allen Tarifen liegen die allgemeinen Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT) zugrunde.

Tarif KTG – Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Der Tarif KTG richtet sich an Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der früheste Leistungsbeginn ist der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Tarif KTA – Krankentagegeld für privat versicherte Arbeitnehmer

Den Tarif KTA können privat versicherte Arbeitnehmer abschließen, unabhängig davon, ob sie bei der Allianz oder einem anderen Versicherer privat versichert sind. Auch hier ist der früheste Leistungsbeginn der 43. Tag nach Ende der Lohnfortzahlung.

Tarif KTS – Krankentagegeld für Selbstständige

Den Tarif KTS können Selbstständige abschließen, die ein selbstständiges Gewerbe betreiben, also Angehörige eines freien Berufs oder Gewerbetreibende mit Gewerbeanzeige oder Gewerbeerlaubnis. Der früheste Leistungsbeginn ist der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das ist ein struktureller Nachteil gegenüber dem DKV KTN2, der bereits ab dem 4. Tag leistet.

Tarif KTF – Krankentagegeld für Freiberufler

Der Tarif KTF richtet sich an Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Psychotherapeuten, Apotheker, Heilpraktiker und Logopäden.

Tarif KTM – Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte

Der Tarif KTM ist für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis mit regelmäßigen Einkünften. Der früheste Leistungsbeginn ist der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Im Tarif KTM ist eine Fortführung bis zum 80. Lebensjahr möglich.

Tarif KTPS – Krankentagegeld für Profisportler

Der Tarif KTPS richtet sich an Profisportler der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga der Herren, die überwiegend von sportlichen Einkünften leben.

Allen Tarifen liegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen MB/KT zugrunde. Abweichungen einzelner Tarife werden in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.

Wartezeiten bei der Allianz Krankentagegeldversicherung

Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfällen. Für Physiotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Beim gleichzeitigen Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung bei der Allianz entfallen alle Wartezeiten vollständig.

Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten gilt für alle Allianz-Tarife. Sie bedeutet: In den ersten drei Monaten nach Vertragsabschluss besteht kein Leistungsanspruch bei Erkrankungen, nur bei Unfällen. Wer gleichzeitig eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Allianz abschließt, erhält sofortigen Schutz ohne Wartezeiten. Für Selbstständige, die in der GKV bleiben und nur ein ergänzendes Krankentagegeld benötigen, greift der Sofortschutz deshalb nicht.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: Nur bedingt

Die Allianz verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht nur bei Versicherten mit Vorversicherung aus der GKV, dem öffentlichen Dienst oder einer anderen privaten Krankenversicherung mit gleichzeitiger Krankentagegeldversicherung. Alle anderen Versicherten können in den ersten drei Jahren jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das ist einer der wesentlichsten Unterschiede zur DKV. Die Allianz verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht nur bei Versicherten, die mit einer Vorversicherung aus folgenden Bereichen wechseln:

  • Aus der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge
  • Bei einem anderen Versicherer aus einer Krankheitskostenversicherung mit gleichzeitig bestehender Krankentagegeldversicherung

Für alle anderen Versicherten gilt das ordentliche Kündigungsrecht uneingeschränkt in den ersten drei Jahren. Das bedeutet: Wer als Selbstständiger ohne entsprechende Vorversicherung einen Allianz-Tarif abschließt, kann in den ersten drei Jahren nach einem langen Leistungsfall jederzeit gekündigt werden. Genau dann, wenn sein Gesundheitszustand einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherer erschwert oder unmöglich macht. Die DKV verzichtet im KTN2 standardmäßig und ab dem ersten Vertragstag auf dieses Recht. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.

Krankentagegeld während Reha-Maßnahmen

Die Allianz zahlt Krankentagegeld während einer Reha-Maßnahme, wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens 14 Tage ununterbrochen andauert und die Reha aus medizinischen Gründen beginnt. Eine vorherige schriftliche Zusage der Allianz ist Pflicht. Ohne Genehmigung besteht kein Leistungsanspruch für den Reha-Zeitraum.

Für Selbstständige ist diese Regelung praktisch bedeutsam: Wer nach einer längeren Krankheit eine Reha antritt, muss die Genehmigung der Allianz vor Beginn der Maßnahme einholen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Meldung sollte deshalb so früh wie möglich erfolgen, idealerweise sobald die Reha-Maßnahme ärztlich empfohlen wird.

Auslandsschutz: Europa und außereuropäisches Ausland

Im europäischen Ausland zahlt die Allianz das Krankentagegeld bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung. Bei dauerhaftem Wohnsitz in der EU oder im EWR leistet sie nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen im öffentlichen Krankenhaus. Der Arzt/Zahnarzt-Tarif KTM bietet einen erweiterten Schutz auch im außereuropäischen Ausland für bis zu acht Wochen.

Für Selbstständige, die regelmäßig international tätig sind, ist der eingeschränkte Auslandsschutz bei dauerhafter Wohnsitzverlegung in die EU oder den EWR zu beachten. In diesem Fall zahlt die Allianz nur bei akut eingetretenen Krankheiten oder Unfällen, die eine stationäre Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfordern. Der Tarif KTM für Ärzte und Zahnärzte bietet eine Besonderheit: Bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland von bis zu acht Wochen leistet die Allianz bei akuter Erkrankung oder Unfall für die Dauer der stationären Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.

Krankentagegeld erhöhen ohne Gesundheitsprüfung: Nur für bestimmte Tarife

Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Allianz nur in den Arbeitnehmer-Tarifen und im Arzt/Zahnarzt-Tarif KTM möglich, wenn das Einkommen gestiegen ist und der Antrag innerhalb von zwei Monaten gestellt wird. Für Selbstständige im Tarif KTS und Freiberufler im Tarif KTF gibt es diese Möglichkeit nicht.

Das ist ein struktureller Nachteil für Selbstständige mit wachsendem Einkommen: Wer im Tarif KTS oder KTF seinen Tagessatz erhöhen möchte, weil sein Gewinn gestiegen ist, muss eine vollständige neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Liegen inzwischen Vorerkrankungen vor, kann die Erhöhung mit Zuschlägen belegt oder abgelehnt werden. Die DKV ermöglicht im KTN2 eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen des neuen Einkommensteuerbescheids.

Wiedereingliederung: Anteilige Leistung bei teilweiser Arbeitsfähigkeit

Die Allianz unterstützt die stufenweise Wiedereingliederung nach mindestens sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit: Sie zahlt anteilig entsprechend der verbleibenden Arbeitsunfähigkeit, wenn diese noch mindestens 50 Prozent beträgt. Die maximale Leistungsdauer bei Wiedereingliederung beträgt drei Monate.

Diese Regelung ist für Selbstständige nach schweren Erkrankungen praktisch hilfreich: Wer schrittweise in den Betrieb zurückkehrt und dabei noch zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig ist, erhält das Krankentagegeld anteilig weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass die Wiedereingliederung unmittelbar im Anschluss an eine mindestens sechswöchige Arbeitsunfähigkeit beantragt wird und ärztlich begleitet wird.

Entziehungsmaßnahmen: Dreimalige Leistung mit abgestuften Sätzen

Die Allianz zahlt Krankentagegeld bei Entziehungsmaßnahmen maximal dreimal während der Vertragslaufzeit. Die erste Maßnahme wird zu 100 Prozent bezahlt, die zweite und dritte zu je 70 Prozent. Entziehungsmaßnahmen aufgrund von Nikotinsucht sind vollständig ausgeschlossen.

Diese Regelung betrifft Aufenthalte in Entzugskliniken bei Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit. Die Begrenzung auf drei Maßnahmen ist im Vergleich zum Marktstandard moderat. Der vollständige Ausschluss von Nikotinentzugsmaßnahmen ist marktüblich.

Krankentagegeld nach dem 67. Lebensjahr: Fortführung mit Einschränkungen

Selbstständige und Freiberufler können das Allianz-Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr fortführen, Ärzte und Zahnärzte sogar bis zum 80. Lebensjahr. Ab dem 67. Lebensjahr ist der Tagessatz auf 50 Euro begrenzt, sofern kein Steuerberater-Nachweis eines höheren Nettoeinkommens innerhalb von zwei Monaten nach dem 67. Geburtstag erbracht wird. Nach dem Nachweis ist die Leistungsdauer je Krankheit auf 52 Wochen begrenzt.

Die Möglichkeit der Fortführung über das 67. Lebensjahr hinaus ist ein positives Merkmal, besonders für Ärzte und Zahnärzte, die häufig bis ins höhere Alter selbstständig tätig bleiben. Die Begrenzung auf 50 Euro täglich ab dem 67. Lebensjahr kann jedoch durch einen Steuerberater-Nachweis des tatsächlichen Nettoeinkommens umgangen werden. Dieser Nachweis muss innerhalb von zwei Monaten nach dem 67. Geburtstag vorliegen. Wer diese Frist versäumt, ist dauerhaft auf den reduzierten Tagessatz begrenzt.

Maximale Krankentagegeld-Leistung: Das Bereicherungsverbot und die Besonderheit der Allianz

Das Allianz-Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Die Allianz hat dabei eine für Selbstständige vorteilhafte Besonderheit: Neben dem Nettogewinn können zusätzlich Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das erhöht den maximal versicherbaren Tagessatz gegenüber dem reinen Gewinn.

Das Bereicherungsverbot nach §4 Abs. 2 MB/KT gilt auch bei der Allianz: Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Als Nettoeinkommen gilt bei der Allianz das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen. Zusätzlich können folgende Beträge bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden:

  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beiträge zur sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum berufsständischen Versorgungswerk

Diese Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge erhöht den maximal versicherbaren Tagessatz gegenüber dem reinen steuerlichen Gewinn. Das ist ein Vorteil, der in der Beratungspraxis häufig übersehen wird. Mehr zur korrekten Berechnung des versicherbaren Tagessatzes: Nettoeinkommen berechnen 2026.

 


FAQ 

Welche Krankentagegeld-Tarife bietet die Allianz an?

Die Allianz bietet sechs Krankentagegeld-Tarife an: KTG für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag, KTA für privat versicherte Arbeitnehmer ebenfalls ab dem 43. Tag, KTS für Selbstständige mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 15. Tag, KTF für Freiberufler, KTM für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit Leistungsbeginn ab dem 8. Tag sowie KTPS für Profisportler der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga.

Ab welchem Tag leistet die Allianz für Selbstständige?

Im Allianz-Tarif KTS für Selbstständige ist der früheste Leistungsbeginn der 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das ist ein struktureller Nachteil gegenüber der DKV, die im Tarif KTN2 bereits ab dem 4. Tag leistet, unabhängig davon, ob der Versicherte GKV- oder PKV-Mitglied ist. Für Selbstständige mit geringen Rücklagen, die sofortigen Schutz benötigen, ist der Allianz-Tarif KTS damit nicht optimal.

Verzichtet die Allianz auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Nur bedingt. Die Allianz verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht ausschließlich bei Versicherten mit Vorversicherung aus der GKV, dem öffentlichen Dienst oder einer anderen privaten Krankenversicherung mit gleichzeitiger Krankentagegeldversicherung. Alle anderen Versicherten können in den ersten drei Jahren jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die DKV verzichtet standardmäßig und ab Vertragsbeginn auf dieses Recht.

Kann ich das Allianz-Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?

Nur in bestimmten Tarifen. Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Allianz ausschließlich für Arbeitnehmer-Tarife und den Arzt/Zahnarzt-Tarif KTM möglich, wenn das Einkommen gestiegen ist und der Antrag innerhalb von zwei Monaten gestellt wird. Für Selbstständige im Tarif KTS und Freiberufler im Tarif KTF gibt es diese Möglichkeit nicht.

Wie lange kann das Allianz-Krankentagegeld fortgeführt werden?

Selbstständige und Freiberufler können das Allianz-Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr fortführen. Ärzte und Zahnärzte im Tarif KTM können es sogar bis zum 80. Lebensjahr weiterführen. Ab dem 67. Lebensjahr ist der Tagessatz auf 50 Euro begrenzt, sofern kein Steuerberater-Nachweis eines höheren Nettoeinkommens innerhalb von zwei Monaten nach dem 67. Geburtstag erbracht wird. Nach dem Nachweis ist die Leistungsdauer je Krankheit auf 52 Wochen begrenzt.

Was unterscheidet die Allianz von der DKV beim Krankentagegeld für Selbstständige?

Drei wesentliche Unterschiede: Erstens bietet die Allianz für Selbstständige frühestens Leistung ab dem 15. Tag, die DKV bereits ab dem 4. Tag ohne Voraussetzung einer DKV-Mitgliedschaft. Zweitens verzichtet die Allianz nur bei Versicherten mit Vorversicherung auf das Kündigungsrecht, die DKV standardmäßig ab Tag 1. Drittens gibt es bei der Allianz für Selbstständige keine Möglichkeit der beitragsfreien Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung nach Einkommenssteigerung.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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