Gibt es spezifische Regelungen für Krankentagegeld im Mutterschutz?
Ja. Für selbstständige und freiberuflich tätige Frauen gibt es besondere Regelungen: Seit 2017 müssen private Krankenversicherer Krankentagegeld auch während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag zahlen. Ein entscheidender Schutz bei fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Leistungen.
Problemstellung/Grundlagen
Als selbstständige Frau trägst du in der Schwangerschaft nicht nur Verantwortung für dein Baby, sondern auch für dein Einkommen. Anders als Angestellte hast du häufig keinen Anspruch auf ausreichendes Mutterschaftsgeld oder Lohnfortzahlung. Fällt deine Arbeitskraft weg, kann das zu erheblichen finanziellen Engpässen führen.
Das private Krankentagegeld ist genau dafür da: Es sichert deinen Verdienstausfall ab, wenn du aufgrund von Schwangerschaft oder gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst. Auch während der Mutterschutzfristen.
Seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG) am 11. April 2017 sind private Krankenversicherungen verpflichtet, Krankentagegeld in Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag zu leisten. Das ist besonders für Selbstständige ein großer Vorteil.
Diese gesetzliche Änderung schließt eine Lücke, die zuvor oft für finanzielle Unsicherheit gesorgt hat.
Lösungsansatz/Details
Die Anspruchslage im Mutterschutz hängt stark vom Versicherungsstatus ab:
- Selbstständige mit GKV-Krankengeldanspruch: Erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 % des Arbeitseinkommens (gedeckelt). Liegt das Einkommen darüber, kann privates Krankentagegeld die Differenz absichern.
- Selbstständige ohne GKV-Krankengeld oder privat versichert: Bekommen oft keinerlei gesetzliche Mutterschutzleistungen. Hier ist privates Krankentagegeld der zentrale Einkommensschutz.
Die vereinbarte Karenzzeit in deiner Police bestimmt, ab wann die Zahlungen beginnen. Im Mutterschutz kann das, je nach Tarif, direkt oder nach einigen Tagen sein.
Zu den wichtigsten Unterlagen im Leistungsfall zählen der Mutterpass, Einkommensnachweise und gegebenenfalls die Geburtsurkunde. Selbstständige müssen häufig auch betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vorlegen.
Eine detaillierte Übersicht findest du hier: Krankentagegeldanspruch während Mutterschutzzeiten.
Fazit/Handlungsempfehlung
Für Selbstständige und Freiberuflerinnen ist das private Krankentagegeld im Mutterschutz eine essenzielle Absicherung, um Einkommenslücken zu vermeiden.
Prüfe, ob dein Tarif die Mutterschutzzeiten einschließt und ob die Höhe des Krankentagegeldes zu deinem tatsächlichen Einkommen passt.
Plane den Übergang vom Mutterschutz ins Elterngeld, um durchgehend finanziell abgesichert zu sein.
Eine frühzeitige Beratung stellt sicher, dass du für diese besondere Lebensphase optimal vorbereitet bist.
