Gothaer Krankentagegeld MTG 6 (Ärzte & Zahnärzte)
Der Spezialtarif für Mediziner: Leistungsbeginn ab Tag 43, Rückfall-Addierung, Mutterschutz-Leistung, Ausland & Kur/Reha (mit Zusage) – kompakt für angestellte und selbstständige Ärztinnen/Ärzte sowie Zahnärztinnen/Zahnärzte.
Für wen ist MTG 6 gedacht?
MTG 6 richtet sich ausschließlich an berufstätige Ärzte und Zahnärzte, entweder angestellt (lohnsteuerpflichtig) oder selbstständig (einkommensteuerpflichtig). Gezahlt wird das vereinbarte Tagegeld an jedem Kalendertag, sobald die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der vertragliche Leistungsbeginn erreicht ist (typisch: ab Tag 43).
Kurzübersicht – Tarif MTG 6
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 wählbar (nach Ende der Lohnfortzahlung bei Angestellten).
- Krankheitstage addieren: Ja, Rückfall innerhalb von 26 Wochen wird auf die Karenztage angerechnet.
- Mutterschutz: Tagegeld während der gesetzlichen Schutzfristen und am Entbindungstag; Anrechnung anderer Ersatzleistungen (z. B. Mutterschaftsgeld).
- Kur/AHB/Reha: Leistung bei während einer AU medizinisch notwendiger Kur-/Sanatoriums- oder stationärer Reha, wenn vorher schriftlich zugesagt.
- Ausland: EU: stationär im öffentlichen Krankenhaus; außerhalb Europas nur mit besonderer Vereinbarung (stationär).
Wartezeiten, Anpassung & „Sicherheit“
- Wartezeiten: 3 Monate (Allgemein; entfällt bei Unfall), 8 Monate besondere Wartezeit u. a. für Psychotherapie; Mutterschutz-Leistung: 8 Monate.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung/Änderung Gehaltsfortzahlung möglich (Nachweis erforderlich).
- „Sicher versichert“: Grundsätzlich kein Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren; Ausnahme bei Kombination mit PKV-Vollversicherung und Leistungsbeginn ≥ Tag 43 (dann Verzicht).
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (Beitragsanpassungen grundsätzlich möglich).
Versicherungsfähigkeit & Beiträge
- Wer ist versicherbar? Nur Ärzte/Zahnärzte (angestellt oder selbstständig).
- Höhe des Tagegeldes: frei in 1-€-Schritten wählbar (marktüblich im Rahmen des Nettoeinkommens).
- Beitrag: richtet sich u. a. nach dem Alter bei Vertragsbeginn; genaue Rate steht im Versicherungsschein.
Meldung & Nachweise (Praxis)
- Erstmeldung der AU spätestens zum Leistungsbeginn (üblich: bis Tag 43) einreichen; Folgebescheinigungen alle ~14 Tage.
- Kur/Reha: vor Beginn Schriftzusage einholen (bei Notfalleinweisung gelten Ausnahmen).
- Einkommensänderung zeitnah nachweisen, um Tagessatz ohne neue Gesundheitsprüfung anzupassen (Frist: 2 Monate).
Maßgeblich sind stets die AVB/MB/KT 2009 und die Tarifbedingungen der Gothaer (MTG 6).
Pro & Contra (kurz)
| Pro (Vorteile) | Contra (Einschränkungen) |
|---|---|
| Rückfall-Addierung bis 26 Wochen beschleunigt Leistungsbeginn bei derselben Erkrankung. | Kein genereller Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren (Ausnahme: PKV-Voll + ≥ Tag 43). |
| Mutterschutz-Tagegeld unabhängig vom Tarifbeginn (Schutzfristen & Entbindungstag). | Kur/Reha nur mit vorheriger Zusage (außer Notfall-Ausnahmen). |
| Anpassung des Tagessatzes binnen 2 Monaten nach Einkommensplus ohne neue Gesundheitsprüfung. | Ausland stationär restriktiv (EU/EEE öffentliche KH, außerhalb EU nur nach Vereinbarung). |
Häufige Fragen (FAQ) zu MTG 6
Ab wann zahlt der Tarif?
Ab dem vertraglich vereinbarten Tag; in MTG 6 kann Tag 43 gewählt werden (bei Angestellten nach Ende der Lohnfortzahlung).
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemein (Unfall: keine), 8 Monate besondere Wartezeit (z. B. Psychotherapie). Für die Mutterschutz-Leistung gilt ebenfalls 8 Monate.
Werden AU-Tage bei Rückfällen zusammengezählt?
Ja. Tritt innerhalb von 26 Wochen dieselbe Krankheit erneut auf, werden die AU-Tage zur Erreichung des Leistungsbeginns addiert.
Gibt es Leistung im Mutterschutz?
Ja. Während der gesetzlichen Schutzfristen und am Entbindungstag wird Tagegeld gezahlt; andere Ersatzleistungen werden angerechnet.
Zahlt der Tarif bei Kur/Reha?
Ja, wenn während einer AU eine Kur/Sanatorium oder stationäre Reha nötig wird und die Leistung vorab schriftlich zugesagt ist. Ausnahmen gelten bei akuten Notfällen.
Ist man „sicher versichert“ (Kündigungsverzicht)?
Grundsätzlich besteht das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Verzicht erfolgt, wenn der Vertrag mit PKV-Vollversicherung kombiniert ist und der Leistungsbeginn ab Tag 43 liegt.
Welche Karenz & welcher Tagessatz passen zu Ihnen?
Jetzt Angebot anfordernWeiterlesen & nächster Schritt
- Wie lange zahlt die Kasse Krankengeld?
- Krankentagegeld für Freiberufler
- Ordentliches Kündigungsrecht beim KTG
