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Rationelle Arztpraxis und DKV 2026: Gruppenvertrag für Mediziner und Heilberufe ohne Kammer-Rahmenvertrag

Die Rationelle Arztpraxis e.V. hat mit der DKV einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der medizinischen Berufsgruppen Zugang zu Sonderkonditionen verschafft, die im Einzelabschluss nicht erreichbar sind. Das betrifft zwei grundlegend verschiedene Gruppen: Ärzte und Zahnärzte, deren Kammer keinen eigenen Rahmenvertrag mit der DKV hat, erhalten über die Rationelle Arztpraxis trotzdem Zugang zum Tarif KTAA mit Fixkostenabsicherung und bis zu 520 Euro täglich. Sonstige medizinische Heilberufe ohne Kammer, also Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Tierärzte, erhalten über denselben Weg Zugang zum DKV KTN2 GV ohne Wartezeiten und mit Kündigungsschutz. Dieser Artikel erklärt, wer was bekommt und warum die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis kaufmännisch sinnvoll ist.

Die Rationelle Arztpraxis e.V.: Was der Verein ist und warum er kaufmännisch relevant ist

Die Rationelle Arztpraxis e.V. ist ein seit mehr als 50 Jahren bestehender Verein für Mediziner und medizinische Heilberufe mit rund 20.000 Mitgliedern. Durch den Rahmenvertrag mit der DKV verschafft er Berufsgruppen Zugang zu Gruppenkonditionen, die ohne Vereinsmitgliedschaft nicht erreichbar sind: keine Wartezeiten, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und für Kammerberufe den Tarif KTAA mit Fixkostenabsicherung. Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro.

Die DKV hat mit zahlreichen Kammern und Berufsorganisationen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Wo eine solche Vereinbarung besteht, erhalten Mitglieder dieser Kammer automatisch Zugang zu den DKV-Gruppenkonditionen. Wo keine eigene Rahmenvereinbarung besteht, gibt es keine Gruppenkonditionen über die Kammer.

Genau hier setzt die Rationelle Arztpraxis e.V. an. Wer Mitglied im Verein wird, erhält Zugang zum DKV-Gruppenvertrag der Rationellen Arztpraxis, unabhängig davon, ob die eigene Kammer einen solchen Vertrag hat oder nicht. Das betrifft:

  • Ärzte und Zahnärzte, deren Kammer keinen DKV-Rahmenvertrag hat
  • Alle medizinischen Heilberufe ohne Kammerzugehörigkeit

Der Verein besteht seit mehr als 50 Jahren und zählt heute rund 20.000 Mitglieder. Neben dem DKV-Gruppenvertrag bietet die Mitgliedschaft weitere Leistungen: kostenfreie Rechtsberatung zu Renten-, Steuer- und Versicherungsfragen, Gesundheitssonderkonditionen, einen Rentennavigator zur Altersvorsorgeoptimierung sowie Hilfseinrichtungen für Mitglieder in finanziellen Notlagen.

Gruppe 1: Ärzte und Zahnärzte ohne DKV-Kammervertrag – Zugang zum Tarif KTAA

Ärzte und Zahnärzte, deren Kammer keinen eigenen Rahmenvertrag mit der DKV abgeschlossen hat, können über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis trotzdem den Tarif KTAA mit allen Sonderkonditionen nutzen: bis zu 520 Euro täglich, Fixkostenabsicherung, Fortführung bis zum 75. Lebensjahr, Annahmegarantie und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ab Tag 1.

Der DKV-Tarif KTAA ist der spezialisierte Krankentagegeld-Tarif für approbierte Ärzte und Zahnärzte. Er bietet Leistungen, die im Standardmarkt nicht verfügbar sind:

Leistungsbeginn ab dem 4. Tag: 130 Euro täglich ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zusätzlich weitere 390 Euro täglich ab dem 8. Tag. Insgesamt bis zu 520 Euro täglich, entsprechend 15.600 Euro monatlich.

Fixkostenabsicherung: Der Tarif KTAA ermöglicht es, neben dem persönlichen Nettogewinn auch die laufenden fixen Betriebskosten der Praxis abzusichern: Personalkosten, Praxismiete, Leasingraten, Zinsen und Telefonkosten. Diese Kosten laufen im Krankheitsfall weiter, auch wenn keine Einnahmen fließen.

Konkretes Kalkulationsbeispiel:

Bedarfsposition Betrag jährlich Tagessatz
Persönliches Nettoeinkommen 61.965 € 170 €
Weiterlaufende Fixkosten (Miete, Personal, Leasing) 106.000 € 295 €
Gesamter Absicherungsbedarf 167.965 € 465 €

Annahmegarantie: Über den Gruppenvertrag der Rationellen Arztpraxis gilt eine Annahmegarantie. Ärzte und Zahnärzte werden auch dann aufgenommen, wenn Vorerkrankungen bestehen, die im Einzelabschluss zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen würden.

Fortführung bis zum 75. Lebensjahr: Der KTAA-Tarif kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, auch wenn bereits eine Altersrente aus dem Versorgungswerk bezogen wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Standardtarifen, die mit dem Rentenbezug automatisch enden.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ab Tag 1: Die DKV kann den Vertrag nicht einseitig beenden, unabhängig davon, wie oft oder wie lange Leistungen in Anspruch genommen wurden. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.

Die Versorgungswerk-Falle für Kammerberufe: Viele Versorgungswerke leisten erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit. Wer zu 70 oder 80 Prozent berufsunfähig ist, erhält keine Versorgungswerk-Leistung. Das Krankentagegeld muss in dieser Phase als unbegrenzte Brücke fungieren. Der KTAA-Tarif leistet zeitlich unbegrenzt bis zur vollständigen Genesung oder bis zum Eintritt der vollständigen Berufsunfähigkeit. Mehr zur Kammerberufe-Strategie: Krankentagegeld für Kammerberufe 2026.

Gruppe 2: Medizinische Heilberufe ohne Kammer – Zugang zum DKV KTN2 GV

Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Tierärzte haben keine eigene Kammer mit DKV-Rahmenvertrag. Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis erhalten sie Zugang zum DKV KTN2 GV: keine Wartezeiten, Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und Gruppenkonditionen. Fixkostenabsicherung und Fortführung bis 75 sind im KTN2 GV nicht vorgesehen.

Freiberufliche Heilberufe ohne Kammerzugehörigkeit haben im Standardmarkt keinen Zugang zu Gruppenkonditionen. Sie müssen den DKV KTN2 als Einzeltarif abschließen, mit der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten und ohne Rabatt.

Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. für 60 Euro jährlich erhalten diese Berufsgruppen Zugang zum DKV KTN2 GV mit zwei konkreten Vorteilen:

Vorteil 1: Keine Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit von drei Monaten entfällt vollständig. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten des Folgemonats nach Vertragsabschluss. Das ist besonders für Berufseinsteiger und Praxisgründer relevant, die sofortige Absicherung benötigen.

Vorteil 2: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Die DKV verzichtet auch im KTN2 GV auf das ordentliche Kündigungsrecht ab dem ersten Vertragstag. Der Schutz bleibt unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme dauerhaft bestehen.

Was der KTN2 GV nicht bietet: Im Gegensatz zum KTAA-Tarif für Kammerberufe ist im KTN2 GV keine Fixkostenabsicherung möglich. Abgesichert wird ausschließlich der persönliche Nettogewinn. Ebenfalls nicht vorgesehen ist die Fortführung des Schutzes über den Rentenbeginn hinaus.

Die folgenden Berufsgruppen können über die Rationellen Arztpraxis Mitglied werden und den KTN2 GV nutzen:

Der direkte Vergleich: KTAA für Kammerberufe vs. KTN2 GV für sonstige Heilberufe

Beide Zugangswege über die Rationelle Arztpraxis bieten Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht und keine Wartezeiten. Der KTAA-Tarif für Kammerberufe geht darüber hinaus: Fixkostenabsicherung, bis zu 520 Euro täglich, Fortführung bis 75 und Annahmegarantie. Der KTN2 GV für sonstige Heilberufe sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn ab, bis zu 300 Euro täglich.

Leistungsmerkmal KTAA (Kammerberufe) KTN2 GV (sonstige Heilberufe)
Zielgruppe Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen, Tierärzte
Maximaler Tagessatz 520 € täglich (15.600 € monatlich) 300 € täglich (9.000 € monatlich)
Frühester Leistungsbeginn 4. Tag (130 €) + 8. Tag (390 €) 4. Tag
Fixkostenabsicherung Ja (Personal, Miete, Leasing) Nein (nur Nettogewinn)
Fortführung bis 75. Lebensjahr Ja, auch bei Rentenbezug Nein, endet mit Rentenbeginn
Annahmegarantie Ja, auch bei Vorerkrankungen Im Rahmen des Gruppenvertrags
Keine Wartezeiten Ja, Sofortschutz ab 1. des Folgemonats Ja, Sofortschutz ab 1. des Folgemonats
Kündigungsverzicht ab Tag 1 Ja Ja
Jahresbeitrag Rationelle Arztpraxis 60 € 60 €
Steuerfreiheit der Leistung 100% gemäß §3 Nr. 1a EStG 100% gemäß §3 Nr. 1a EStG

Wer kann Mitglied werden und wie läuft der Abschluss ab

Mitglied in der Rationellen Arztpraxis e.V. können alle approbierten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte werden, ebenso Apotheker, Medizinstudenten, Medizinische Fachangestellte sowie alle medizinischen Heilberufe. Die Mitgliedschaft wird direkt beim Abschluss des DKV-Krankentagegeldes mit abgeschlossen. Es ist kein separater Schritt erforderlich.

Versicherungsfähige Berufsgruppen:

  • Approbierte Ärzte und Zahnärzte (Tarif KTAA, unabhängig von bestehender Kammervereinbarung)
  • Apotheker (Tarif KTAA)
  • Tierärzte (Tarif KTAA)
  • Physiotherapeuten (Tarif KTN2 GV)
  • Heilpraktiker (Tarif KTN2 GV)
  • Hebammen (Tarif KTN2 GV)
  • Logopäden (Tarif KTN2 GV)
  • Ergotherapeuten (Tarif KTN2 GV)
  • Podologen (Tarif KTN2 GV)
  • Medizinstudenten und Medizinische Fachangestellte (assoziierte Mitgliedschaft)

So läuft der Abschluss ab:

  1. Persönliches Angebot anfordern: Tagessatz, Karenztage und Tarif werden individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
  2. Beratungsgespräch: Wir klären gemeinsam, welcher Tarif für Ihre Berufsgruppe gilt, wie hoch Ihr versicherbares Nettoeinkommen ist und welche Karenztage zu Ihren Rücklagen passen.
  3. Antragstellung: Der DKV-Antrag und die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis werden gemeinsam abgeschlossen.
  4. Versicherungsschutz: Am ersten des Folgemonats beginnt der vollständige Schutz ohne Wartezeiten.

Wer kann über die Rationelle Arztpraxis das DKV-Krankentagegeld abschließen?

Alle medizinischen Berufsgruppen können über die Rationelle Arztpraxis e.V. Mitglied werden und DKV-Gruppenkonditionen nutzen. Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte erhalten Zugang zum Tarif KTAA mit Fixkostenabsicherung und bis zu 520 Euro täglich. Sonstige Heilberufe wie Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen erhalten Zugang zum Tarif KTN2 GV mit bis zu 300 Euro täglich.

Warum brauchen manche Ärzte die Rationelle Arztpraxis, obwohl ihre Kammer eine DKV-Vereinbarung hat?

Nicht jede Ärztekammer hat einen eigenen Rahmenvertrag mit der DKV abgeschlossen. Wo keine Kammervereinbarung besteht, gibt es keinen Zugang zu DKV-Gruppenkonditionen über die Kammer. Die Rationelle Arztpraxis e.V. hat einen eigenen Rahmenvertrag mit der DKV, der Ärzten und Zahnärzten unabhängig von ihrer Kammer Zugang zum Tarif KTAA ermöglicht.

Was kostet die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V.?

Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro. Dafür erhalten Mitglieder Zugang zum DKV-Gruppenvertrag mit Sofortschutz ohne Wartezeiten, Beitragsvorteilen und Kündigungsschutz. Zusätzlich umfasst die Mitgliedschaft kostenfreie Rechtsberatung, Gesundheitssonderkonditionen und den IPV-Rentennavigator zur Altersvorsorgeoptimierung.

Können Physiotherapeuten über die Rationelle Arztpraxis auch Betriebskosten absichern?

Nein. Physiotherapeuten und andere sonstige Heilberufe erhalten über die Rationelle Arztpraxis Zugang zum Tarif KTN2 GV, nicht zum Tarif KTAA. Im KTN2 GV ist ausschließlich der persönliche Nettogewinn absicherbar. Betriebskosten wie Miete, Personal und Leasing sind nicht mitversicherbar. Die Fixkostenabsicherung ist exklusiv den Kammerberufen im Tarif KTAA vorbehalten.

Gilt die Annahmegarantie für alle Berufsgruppen über die Rationelle Arztpraxis?

Die vollständige Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen gilt für Kammerberufe im Tarif KTAA. Für sonstige Heilberufe im KTN2 GV gilt dies ebenfalls.

Kann das Krankentagegeld über die Rationelle Arztpraxis auch nach dem Renteneintritt fortgeführt werden?

Ja, aber nur für Kammerberufe im Tarif KTAA. Ärzte und Zahnärzte können den Schutz bis zum 75. Lebensjahr fortführen, auch wenn bereits eine Altersrente aus dem Versorgungswerk bezogen wird. Für sonstige Heilberufe im KTN2 GV endet das Krankentagegeld mit dem Beginn der Altersrente. Eine Fortführung ist für diese Gruppe nicht vorgesehen.

Jetzt Gruppenkonditionen über die Rationelle Arztpraxis nutzen

Sofortschutz ohne Wartezeiten. Unkündbar ab Tag 1. Für Kammerberufe bis 520 Euro täglich mit Fixkostenabsicherung.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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