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DKV wird offizieller Partner des Bundesverbands der Freien Berufe (2026)
Seit Juli 2026 ist die DKV offizieller "Partner der Freien Berufe" des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), dem Dachverband von 44 Kammern und Berufsverbänden in Deutschland. Der BFB spricht damit eine Empfehlung für das Gruppengeschäft der DKV aus, eine unabhängige Bestätigung der langjährigen Spezialisierung der DKV auf Kammerberufe und Freiberufler.
Für rund 1,48 Millionen Selbstständige in den Freien Berufen mit über 4,7 Millionen Beschäftigten ist die passende Krankentagegeldabsicherung eine zentrale Existenzfrage, gerade weil bei ihnen kein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leistet und die gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall häufig nicht ausreicht. Die neue Partnerschaft zwischen DKV und BFB ist deshalb mehr als eine reine Marketingmeldung, sie betrifft die Frage, welchem Versicherer Kammern und Berufsverbände ihre Mitglieder empfehlen.
Dieser Artikel ordnet ein, was der BFB ist, was sich durch die Partnerschaft konkret ändert, und was das für Ihre eigene Absicherung als Kammerberufler oder Freiberufler bedeutet.
Was ist der Bundesverband der Freien Berufe?
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist der Dachverband der Freien Berufe in Deutschland. Er repräsentiert über 15 Landesverbände sowie 44 Kammern und Berufsverbände, darunter die zentralen Standesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Architekten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Institutionen tritt der BFB als zentrale Stimme der Freien Berufe auf.
Die Freien Berufe bilden in Deutschland einen wirtschaftlich bedeutenden Sektor: Rund 1,48 Millionen Selbstständige beschäftigen zusammen über 4,7 Millionen Menschen und erwirtschaften einen Jahresumsatz von etwa 534 Milliarden Euro, das entspricht rund 9,7 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Zusätzlich bilden diese Betriebe knapp 129.000 Auszubildende aus.
Der BFB bündelt die Interessen dieser vielfältigen Berufsgruppen, von Heilberufen über rechts- und wirtschaftsberatende Berufe bis zu technischen und kulturellen Berufen, und tritt gegenüber Gesetzgeber und Öffentlichkeit als deren gemeinsame institutionelle Vertretung auf. Empfehlungen des BFB haben deshalb ein anderes Gewicht als individuelle Bewertungen einzelner Kammern oder Vergleichsportale, sie kommen von der Dachorganisation selbst.
Was genau ändert sich ab Juli 2026?
Ab dem 1. Juli 2026 spricht der Bundesverband der Freien Berufe eine Empfehlung für das Gruppengeschäft der DKV aus. Die DKV darf sich seitdem offiziell "Partner der Freien Berufe" nennen und dieses Siegel in ihrer Kommunikation nutzen. Diese Anerkennung gilt gleichermaßen für die DANV, die Deutsche Krankenversicherung, als Teil der ERGO Versicherung.
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich nicht um einen neuen, zusätzlichen Gruppenvertrag zwischen BFB und DKV. Über 90 Prozent der organisierten Freiberufler haben bereits heute Zugang zu Sonderkonditionen der DKV, und zwar über die bestehenden Gruppenversicherungsverträge mit einzelnen Verbänden, Kammern und Vereinen der Freien Berufe. Die Partnerschaft mit dem Dachverband selbst verändert also nicht die vertraglichen Konditionen, sondern verleiht der bereits bestehenden Spezialisierung der DKV eine zusätzliche, übergeordnete institutionelle Anerkennung.
Diese Empfehlung ist das Ergebnis einer Prüfung durch den BFB, keine automatische Formsache. Die DKV wurde von der Dachorganisation der Freien Berufe selbst als geeigneter Partner für das Gruppengeschäft dieser Berufsgruppen bewertet und ausgewählt.
Was bedeutet das konkret für Sie als Kammerberufler oder Freiberufler?
Für Ihre bestehende Absicherung ändert sich unmittelbar nichts, Ihr Vertrag und die Konditionen Ihres individuellen Kammer-Rahmenvertrags bleiben davon unberührt. Der eigentliche Wert der Partnerschaft liegt für Sie als Interessent darin, dass die Spezialisierung der DKV auf Freie Berufe jetzt zusätzlich von der eigenen Dachorganisation der Freien Berufe bestätigt wird, unabhängig von einzelnen Beraterempfehlungen.
Bei der Wahl eines Krankentagegeldversicherers verlassen sich viele Freiberufler und Kammerberufler auf Vergleichsportale oder Testpublikationen. Die DKV taucht dort trotz ihrer Marktführerschaft bei Kammerberufen vergleichsweise selten auf, ihre Spezialtarife sind in standardisierten Vergleichsprogrammen oft schlicht nicht abgebildet, weil diese eher auf generische Privatkunden-Tarife ausgelegt sind. Die BFB-Partnerschaft liefert deshalb ein zusätzliches, unabhängiges Signal, das über die reine Portal-Sichtbarkeit hinausgeht.
Für Ihre konkrete Entscheidung bedeutet das: Prüfen Sie weiterhin in erster Linie, ob für Ihre eigene Kammer oder Ihren Berufsverband ein individueller Rahmenvertrag mit Annahmegarantie und Kündigungsschutzverzicht besteht, das bleibt der entscheidende Faktor für Ihre konkreten Konditionen. Die BFB-Partnerschaft ist die übergeordnete Bestätigung, dass Sie sich mit der DKV grundsätzlich bei einem auf Ihre Berufsgruppe spezialisierten Anbieter befinden, nicht bei einem Generalisten, der Freie Berufe nur nebenbei mitversichert.
Warum diese Partnerschaft und nicht schon früher?
Die DKV ist bereits seit über 70 Jahren enger Partner der Freien Berufe und unterhält mehr als 250 Gruppenverträge mit freiberuflichen Organisationen. Sichtbar wurde diese Spezialisierung bislang aber kaum, weil Vergleichsportale und Testpublikationen auf standardisierte Privatkunden-Tarife ausgelegt sind, nicht auf individuell mit einzelnen Kammern verhandelte Rahmenverträge. Die BFB-Partnerschaft macht diese bislang wenig sichtbare Stärke jetzt institutionell erkennbar.
Der Grund für die bisherige Unsichtbarkeit liegt in der Struktur des Produkts selbst, nicht in seiner Qualität. Klassische Vergleichsprogramme bilden einen einheitlichen Beispieltarif für eine breite Kundengruppe ab, gut vergleichbar, aber auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert. Die DKV-Tarife für Kammerberufe sind dagegen bewusst nicht standardisiert: Der Tarif KTAA für Ärzte berücksichtigt andere Besonderheiten als der Tarif KGTS für Steuerberater, weil jeder Tarif auf die Satzung und das Versorgungswerk der jeweiligen Kammer abgestimmt ist. Genau diese Passgenauigkeit lässt sich in einem generischen Vergleichsportal kaum abbilden.
Für Kammerberufler und Freiberufler, die sich bislang vorrangig an Testergebnissen oder Vergleichsportalen orientiert haben, ist das ein relevanter blinder Fleck: Ein Versicherer kann in einem Segment marktführend und gleichzeitig in generischen Tests kaum präsent sein. Die Empfehlung des eigenen Dachverbands schließt diese Lücke, weil sie nicht auf einem standardisierten Produktvergleich beruht, sondern auf einer Prüfung der tatsächlichen Eignung für die spezifischen Bedürfnisse der Freien Berufe.
Häufige Fragen zur DKV-Partnerschaft mit dem BFB
Die häufigsten Fragen betreffen den Unterschied zu bestehenden Kammer-Rahmenverträgen und die Frage, ob sich durch die Partnerschaft an bestehenden oder neuen Verträgen etwas ändert.
1. Ändert die BFB-Partnerschaft die Konditionen meines bestehenden DKV-Vertrags? ▼
Nein. Die Partnerschaft ist keine Änderung an einzelnen Verträgen oder Rahmenverträgen, sondern eine übergeordnete institutionelle Empfehlung des Dachverbands. Ihre bestehenden Konditionen richten sich weiterhin nach dem Rahmenvertrag Ihrer eigenen Kammer oder Ihres Berufsverbands.
2. Ist die Partnerschaft ein neuer Gruppenvertrag zwischen BFB und DKV? ▼
Nein. Über 90 Prozent der organisierten Freiberufler haben bereits heute Zugang zu Sonderkonditionen der DKV, über die bestehenden Gruppenversicherungsverträge mit einzelnen Verbänden, Kammern und Vereinen. Ein neuer, zusätzlicher Gruppenvertrag mit dem BFB selbst wurde nicht abgeschlossen, die Partnerschaft ist eine institutionelle Anerkennung dieser bereits bestehenden Struktur.
3. Sollte ich wegen der Partnerschaft meinen Krankentagegeldvertrag wechseln? ▼
Ein Wechsel allein wegen der Partnerschaft ist nicht sinnvoll begründet. Entscheidend bleibt, ob Ihr aktueller Vertrag zu Ihrer individuellen Situation passt, mit welchem Leistungsbeginn, welcher Tagessatzhöhe und ob eine Annahmegarantie über Ihren Kammer-Rahmenvertrag besteht. Ein Wechselwunsch sollte immer auf diesen konkreten Kriterien beruhen, die Partnerschaft ist lediglich ein zusätzlicher Vertrauensfaktor bei der Entscheidung für einen Anbieter.
Über den Autor
Bodo Kopka
Versicherungsfachwirt BAV ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren, tätig unter DKV Subdirektion Siegen seit 1984, berät er Selbstständige, Freiberufler, Kammerberufe und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Hinweis zur Beratung: Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf über 40 Jahren praktischer Erfahrung als Versicherungsfachwirt BAV im Bereich Krankentagegeld. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir eine persönliche Beratung, insbesondere zur Prüfung, welcher Rahmenvertrag für Ihre Kammer oder Ihren Berufsverband konkret gilt.
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