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Neues Krankengeld der Halleschen

Neues Krankengeld der Halleschen


Krankengeld.plus neues Krankentagegeld der Hallesche für Arbeitnehmer

 

Die Hallesche Krankenversicherung bietet jetzt ein neues Krankentagegeld für Arbeitnehmer. Sie nennt dieses Krankentagegeld Krankengeld.plus. Das Krankentagegeld sieht keine Mindestvertragsdauer vor und kann monatlich gekündigt werden. Der Versicherte kann nicht nur nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit (6 Wochen) das vereinbarte Krankentagegeld, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch früher.


Lücken schließen mit Krankengeld.plus der Halleschen


Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, ab dem 43. Tag nur 90 % des Nettogehalts. Gleichzeitig darf die Zahlung aber 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. So entsteht kurzfristig eine größere Lücke bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 € sind das im Monat 625 Euro.

 

Nutzen Sie meinen Krankengeld-Rechner für Arbeitnehmer, um Ihre eigene Lücke zu berechnen!

 



Wer kann Krankengeld.plus der Halleschen abschließen?

 

  • die gesetzlich krankenversichert sind und
  • noch keine Krankentagegeld-Zusatzversicherung haben.

 

Wann zahlt die Hallesche das Krankengeld?


Das Krankengeld.plus wird immer dann gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenkasse zahlt, und zwar 

⁃ bei Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, normalerweise nach 6 Wochen

⁃ bei Krankheit des eigenen Kindes (3 Monate Wartezeit)

⁃  bei Arbeitsunfähigkeit nach einer Organspende

⁃  bei Bezug einer Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft 



Krankengeld.plus zahlt bei Krankheit des Kindes


Wird Ihr Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Die gesetzliche Krankenkasse unterstützt ihre Versicherten dabei finanziell und zahlt ein Kinderkrankengeld, wenn sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zu Hause gepflegt wird und Sie nicht arbeiten können, Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Grundsätzlich können Sie pro Kalenderjahr für jedes Kind für bis zu 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können die Eltern also für bis zu 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile.

Allerdings ist die Zahlung des Kinderkrankengeldes an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft!


• das Kind und die Mutter oder der Vater müssen gesetzlich versichert sein und

• Sie haben selbst einen Anspruch auf Krankengeld und

• Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen und 

• keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen und 

• Sie haben ein Attest des Kinderarztes und 

• Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre (wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze)

 

Wie Sie sehen, müssen Sie viele Voraussetzungen erfüllen, um Krankengeld.plus von der Halleschen zu erhalten, wenn Ihr Kind krank ist.

 

Quelle; BIG direkt gesund. Weitere Regelungen insbesondere während der Coronapandemie finden Sie hier


Wie viel Krankengeld können Sie maximal beantragen?


Maximal können Sie 30 € Krankengeld pro Tag abschließen. Liegt ihr Einkommen darüber, dann können Sie kein höheres Krankentagegeld absichern. Dies schreiben die Bedingungen der Halleschen so vor. Sie dürfen den Abschluss einer weiteren oder Erhöhung einer anderweitig bestehen Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld nur mit der Einwilligung der Halleschen vornehmen.


Was geschieht, wenn sie diese Pflichten verletzen?

Wenn der Versicherte diese Pflichten verletzt, ist die Hallesche ganz oder teilweise leistungsfrei.

„Für den Fall, dass sie ohne unsere Einwilligung eine weitere Versicherung in Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen oder erhöht haben, kann die Hallesche kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Pflichtverletzung erfahren haben, und zwar fristlos.“

 

Der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung ist damit ausgeschlossen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie wegen Ihres hohen Einkommens eine höhere Absicherung als 900 Euro Krankentagegeld im Monat benötigen.


Kann ich das Krankentagegeld anpassen, wenn sich mein Nettoeinkommen erhöht?

Erhöht sich Ihr Einkommen, kann der Versicherte beantragen, dass das Krankentagegeld entsprechend zu erhöhen ist. Tut sie dies innerhalb von zwei Monaten ab Erhöhung, sind keine neuen Gesundheitsfragen zu beantworten und die Hallesche bezahlt ab diesem Zeitpunkt das erhöhte Krankengeld, selbst wenn ein Versicherungsfall bereits vorliegt. Allerdings bedenken Sie, bei maximal 30 € Krankentagegeld ist Schluss.

Die Hallesche wirbt mit einer unkomplizierten Leistungsabwicklung


Der Versicherte soll im Leistungsfall schnell und unkompliziert zu seinem Krankengeld kommen. Dazu soll er einfach seine Krankmeldung (Gelber Schein) und die Krankengeldbescheinigung seiner gesetzlichen Krankenkasse auf die Webseite der Halleschen hochladen. Direkt im Anschluss soll das vereinbarte Krankentagegeld ausgezahlt werden.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt die Hallesche die Bescheide der jeweiligen Sozialversicherungsträger, auf dem seine Einkommensersatzleistung und der jeweilige Leistungszeitraum bestätigt wird.

 

Die zwei Antragsfragen zum Krankengeld.plus, aber viele Einschränkungen


1. Es wird nur nach Körpergröße und Gewicht gefragt. Bei einem BMI über 30 ist ein Abschluss nicht möglich. Dies gilt zum Beispiel bei einer Person, die 180 groß ist und 98 Kilogramm wiegt. Diese hat ein BMI von 30,25. Die Hallesche bricht dann bei der Online-Beantragung den Antragsvorgang ab. 

 

Hier können Sie Ihren persönlichen BMI berechnen




2. Waren sie in den letzten zwei Jahren länger als 21 Tage zusammenhängend arbeitsunfähig gewesen, sind oder sind sie derzeit arbeitsunfähig? Wenn Sie diese beiden Fragen mit „Nein“ beantworten können, dann steht im Abschluss bei den Halleschen nichts mehr im Wege.



Allerdings sollten Sie folgende Einschränkungen beachten:

In den ersten zwei Jahren nach Versicherungsbeginn zahlt die Hallesche nicht für Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Unfallfolge steht,


⁃ wegen derer Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Versicherungsbeginn ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde und

⁃ wegen dieser Erkrankung oder Unfallfolge mindestens einen Tag arbeitsunfähig war

⁃ und ihr diese Erkrankung oder Unfallfolge bei Antragstellung bekannt war.

 

Wichtig: Ein Tag krankgeschrieben in den letzte 2 Jahren kann dazu führen, dass Sie kein Krankentagegeld von der Halleschen erhalten. 

 



Welche zusätzlichen Verpflichtungen haben Sie zu beachten?

  1. Sie müssen jeden Berufswechsel unverzüglich anzeigen und 
  2. sie dürfen ein weiteres Krankentagegeld nur mit der Einwilligung der Halleschen vornehmen

 

Was geschieht, wenn sie diese Pflichten verletzen?

Wenn der Versicherte diese Pflichten verletzt, ist die Hallesche ganz oder teilweise leistungsfrei.

„Für den Fall, dass sie ohne unsere Einwilligung eine weitere Versicherung in Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen oder erhöht haben, kann die Hallesche kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie von der Pflichtverletzung erfahren haben, und zwar fristlos.“

 

 

Für wen könnte Krankengeld.plus der Halleschen interessant sein?

Für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und Kinder unter 13 Jahren haben.

 

 

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