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Hallesche Krankengeld.plus 2026: Tarif für Arbeitnehmer im kritischen Test

Die Hallesche Krankenversicherung bietet mit dem Tarif Krankengeld.plus eine Krankentagegeldversicherung speziell für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Der Tarif verzichtet auf umfangreiche Gesundheitsfragen und ist monatlich kündbar. Das klingt attraktiv. Doch wer die Bedingungen genau liest, stößt auf Einschränkungen, die im Leistungsfall entscheidend sein können. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was der Tarif leistet, wo seine Grenzen liegen und für wen er tatsächlich geeignet ist.

Was leistet das Hallesche Krankengeld.plus für Arbeitnehmer?

Das Hallesche Krankengeld.plus schließt die Einkommenslücke, die entsteht, wenn das gesetzliche Krankengeld nach sechs Wochen Lohnfortzahlung greift. Es zahlt zusätzlich bei Kinderkrankheit, nach Organspende und bei Bezug einer Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft. Die maximale Absicherung ist auf 30 Euro pro Tag begrenzt.

Die Einkommenslücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit nur noch 70 Prozent des Bruttogehalts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro ergibt sich so eine monatliche Lücke von rund 625 Euro. Je höher das Einkommen, desto größer die Lücke.

Wer diese Lücke nicht kennt, bemerkt sie erst im Ernstfall. Die private Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Differenz. Nutzen Sie den Krankengeld-Rechner, um Ihre persönliche Lücke zu berechnen.

Wer kann das Hallesche Krankengeld.plus abschließen?

Das Krankengeld.plus richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und noch keine private Krankentagegeldversicherung haben. Eine bestehende Absicherung schließt den Abschluss ohne ausdrückliche Einwilligung der Halleschen aus.

Die drei Voraussetzungen im Überblick:

  • Sie sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Sie haben noch keine private Krankentagegeldversicherung
  • Ihr Body-Mass-Index liegt unter 30 (wird bei Antragstellung geprüft)

Zur zweiten Voraussetzung eine wichtige Klarstellung: Die Hallesche verlangt für jede weitere Krankentagegeldversicherung oder Erhöhung einer bestehenden Absicherung ihre ausdrückliche Einwilligung. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert die fristlose Kündigung des Tarifs. Das ist eine erhebliche Einschränkung, die Sie kennen müssen, bevor Sie diesen Tarif abschließen.

Zum Vergleich: Der DKV Tarif KTAG stellt diese Einwilligungspflicht nicht in dieser Form. Wer sein Einkommen künftig erhöhen und den Schutz entsprechend anpassen möchte, sollte das vor dem Abschluss bedenken.

Wann zahlt die Hallesche das Krankengeld.plus?

Das Krankengeld.plus wird immer dann gezahlt, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse leistet. Der Tarif zahlt bei Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Lohnfortzahlung, bei Kinderkrankheit nach drei Monaten Wartezeit, nach einer Organspende sowie bei Bezug einer Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft.

Die vier Leistungsauslöser im Überblick:

  • Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Krankheit des eigenen Kindes unter 12 Jahren (drei Monate Wartezeit)
  • Arbeitsunfähigkeit nach einer Organspende
  • Bezug einer Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft

Krankengeld.plus bei Kinderkrankheit: Was gilt?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt pro Elternteil bis zu 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Tage. Das Krankengeld.plus der Halleschen ergänzt diese Leistung, setzt jedoch eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn voraus.

Die Leistung bei Kinderkrankheit ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

  • Kind und pflegender Elternteil sind gesetzlich krankenversichert
  • Der Elternteil hat selbst Anspruch auf Krankengeld
  • Es wird kein Arbeitsentgelt während der Pflegezeit gezahlt
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind betreuen
  • Ein ärztliches Attest des Kinderarztes liegt vor
  • Das Kind ist jünger als 12 Jahre (bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit keine Altersgrenze)

Die Kinderkrankheit-Leistung ist für Familien mit jungen Kindern ein echter Mehrwert. Allerdings greift sie erst nach drei Monaten Wartezeit und setzt voraus, dass alle genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Prüfen Sie im Zweifel vorab, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse in Ihrem konkreten Fall überhaupt Kinderkrankengeld auszahlt. Denn ohne GKV-Leistung zahlt auch die Hallesche nicht.

Antragsfragen und Einschränkungen: Was Sie vor Abschluss wissen müssen

Das Krankengeld.plus stellt nur zwei Antragsfragen. Das klingt unkompliziert. Doch die Bedingungen enthalten weitreichende Ausschlüsse, die im Leistungsfall zur vollständigen Leistungsverweigerung führen können. Wer die Einschränkungen nicht kennt, erlebt im Ernstfall eine böse Überraschung.

Die zwei Antragsfragen

Frage 1: Körpergröße und Gewicht
Bei einem Body-Mass-Index von 30 oder höher bricht die Hallesche den Antragsvorgang ab. Ein Abschluss ist dann nicht möglich. Beispiel: Eine Person mit 180 cm Körpergröße und 98 kg Körpergewicht hat einen BMI von 30,25 und wird abgelehnt.

Frage 2: Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwei Jahren
Wer in den letzten zwei Jahren länger als 21 zusammenhängende Tage arbeitsunfähig war oder zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitsunfähig ist, kann den Tarif nicht abschließen.

Der 2-Jahres-Ausschluss: Die kritische Klausel

Auch wer beide Antragsfragen mit "Nein" beantwortet, ist nicht vollständig geschützt. In den ersten zwei Jahren nach Versicherungsbeginn zahlt die Hallesche nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Unfallfolge steht, wegen derer Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt wurden und mindestens einen Tag arbeitsunfähig waren.

Achtung: Ein einziger Krankheitstag in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung kann dazu führen, dass die Hallesche im Leistungsfall für genau diese Erkrankung nicht zahlt. Die Klausel gilt für zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. Wer mit einer Vorerkrankung in den Tarif einsteigt, trägt dieses Risiko bewusst.

Maximale Absicherung: 30 Euro pro Tag

Das Krankengeld.plus ist auf maximal 30 Euro Krankentagegeld pro Tag begrenzt. Das entspricht 900 Euro im Monat. Wer ein höheres Nettoeinkommen absichern möchte, stößt hier an eine harte Grenze. Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Anbieter ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Halleschen nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen.

Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettoeinkommen deutlich über 900 Euro ist dieser Tarif allein keine ausreichende Absicherung. Die Einkommenslücke wird nur teilweise geschlossen.

Leistungsabwicklung im Krankheitsfall

Die Hallesche bewirbt eine unkomplizierte Leistungsabwicklung per Upload der Krankmeldung auf ihrer Website. In der Praxis benötigt sie jedoch zusätzlich die Bescheide der jeweiligen Sozialversicherungsträger, die die Einkommensersatzleistung und den Leistungszeitraum bestätigen. Der Prozess ist damit aufwändiger als die Werbung vermuten lässt.

Anpassung bei Einkommenserhöhung

Erhöht sich Ihr Einkommen, können Sie das Krankentagegeld entsprechend anpassen lassen, sofern Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Gehaltserhöhung stellen. In diesem Fall entfallen neue Gesundheitsfragen, und die Hallesche zahlt das erhöhte Krankentagegeld auch dann, wenn bereits ein Versicherungsfall vorliegt. Die Deckelung auf 30 Euro täglich bleibt jedoch bestehen.

Zusätzliche Pflichten des Versicherungsnehmers

Folgende Pflichten müssen Sie während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten:

  • Jeden Berufswechsel müssen Sie unverzüglich anzeigen
  • Eine weitere Krankentagegeldversicherung oder Erhöhung einer bestehenden Absicherung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Halleschen zulässig

Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Hallesche ganz oder teilweise leistungsfrei und kann den Vertrag fristlos kündigen.

Fazit: Für wen ist das Hallesche Krankengeld.plus geeignet?

Das Hallesche Krankengeld.plus ist ein einsteigerfreundlicher Tarif mit niedrigen Antragshürden. Für Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen bis 900 Euro monatlich, einem BMI unter 30 und keiner relevanten Krankengeschichte in den letzten zwei Jahren ist er eine prüfenswerte Option. Wer ein höheres Einkommen absichern möchte oder flexible Erweiterbarkeit benötigt, stößt an die Grenzen dieses Tarifs.

Der Tarif passt zu Ihnen, wenn alle folgenden Punkte zutreffen:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und Arbeitnehmer
  • Sie haben noch keine private Krankentagegeldversicherung
  • Ihr Nettoeinkommen liegt bei maximal 900 Euro monatlich oder Sie akzeptieren eine Teilabsicherung
  • Ihr BMI liegt unter 30
  • Sie waren in den letzten zwei Jahren nicht länger als 21 zusammenhängende Tage arbeitsunfähig
  • Sie haben Kinder unter 12 Jahren und schätzen die Kinderkrankheit-Leistung

Der Tarif passt nicht zu Ihnen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie möchten Ihr volles Nettoeinkommen über 900 Euro monatlich absichern
  • Sie möchten den Schutz künftig durch einen weiteren Tarif ergänzen können
  • Sie hatten in den letzten zwei Jahren Erkrankungen mit Arbeitsunfähigkeit
  • Sie legen Wert auf eine Anpassungsgarantie ohne Einwilligungspflicht

Lassen Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf berechnen. Der Unterschied zwischen gesetzlichem Krankengeld und Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen ist oft größer als erwartet.

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Was ist das Hallesche Krankengeld.plus?

Das Hallesche Krankengeld.plus ist eine private Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Es zahlt ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, bei Kinderkrankheit nach drei Monaten Wartezeit, nach Organspende und bei Bezug einer Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft. Die maximale Absicherung beträgt 30 Euro pro Tag.

Wie hoch ist die maximale Absicherung beim Hallesche Krankengeld.plus?

Die maximale Absicherung beträgt 30 Euro pro Tag, das entspricht 900 Euro im Monat. Eine höhere Absicherung ist nicht möglich. Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Anbieter ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Halleschen zulässig.

Welche Gesundheitsfragen stellt die Hallesche beim Krankengeld.plus?

Die Hallesche stellt zwei Fragen: Erstens werden Körpergröße und Gewicht abgefragt. Bei einem BMI von 30 oder höher ist ein Abschluss nicht möglich. Zweitens wird gefragt, ob Sie in den letzten zwei Jahren länger als 21 zusammenhängende Tage arbeitsunfähig waren oder aktuell arbeitsunfähig sind. Wichtig: In den ersten zwei Jahren nach Versicherungsbeginn besteht ein Ausschluss für Erkrankungen, wegen derer Sie bereits mindestens einen Tag arbeitsunfähig waren.

Zahlt das Hallesche Krankengeld.plus auch bei Kinderkrankheit?

Ja, nach einer Wartezeit von drei Monaten zahlt das Krankengeld.plus auch bei Kinderkrankheit, sofern die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls Kinderkrankengeld leistet. Voraussetzung ist unter anderem, dass Kind und Elternteil gesetzlich versichert sind, kein Arbeitsentgelt während der Pflegezeit gezahlt wird und ein ärztliches Attest vorliegt. Das Kind muss jünger als 12 Jahre sein.

Kann ich das Hallesche Krankengeld.plus monatlich kündigen?

Ja, der Tarif sieht keine Mindestvertragsdauer vor und kann monatlich gekündigt werden. Beachten Sie jedoch: Auch der Versicherer hat das Recht zur ordentlichen Kündigung. Wer die Pflichten aus dem Vertrag verletzt, zum Beispiel eine weitere Krankentagegeldversicherung ohne Einwilligung abschließt, riskiert eine fristlose Kündigung durch die Hallesche.

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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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