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Hallesche Krankentagegeld – Tarif Krankengeld.plus (GKV) im Check

Hallesche Krankentagegeld – Tarif Krankengeld.plus (GKV)

Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte: Ergänzt das GKV-Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Regeln zu Wartezeiten, Nachweisen, Anpassung und Kündigungsrecht – übersichtlich erklärt.

Für wen ist Krankengeld.plus gedacht?

Krankengeld.plus richtet sich an abhängig Beschäftigte mit Anspruch auf GKV-Krankengeld. Gezahlt wird an Kalendertagen, wenn und solange eine GKV-Einkommensersatzleistung (z. B. Krankengeld) besteht. Zusätzlich leistet der Tarif u. a. bei AU nach Organspende sowie bei Erkrankung des eigenen Kindes (Leistung parallel zur GKV-Kinderkrankengeldregelung).

Kurzübersicht – Hallesche Krankengeld.plus

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: parallel zur GKV-Ersatzleistung bei AU (keine feste Karenztagszahl wie bei klassischen KTG-Tarifen).
  • Max. Höhe: GKV-Krankengeld + Privat-Tagegeld ≤ 80 % des Bruttoeinkommens (Ø letzte 12 Monate).
  • Organspende: Tagegeld bei AU infolge Organspende.
  • Kind krank: Tagegeld bei GKV-Ersatzleistung nach § 45 SGB V.
  • Wartezeit: 3 Monate; Unfall → keine Wartezeit (ärztl. Nachweis).

Anpassung, Kündigung & Rahmen

  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung (mit Nachweis) möglich.
  • „Sicher versichert“: Ja, Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht.
  • Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Stabilisierung möglich; Anpassungen grundsätzlich möglich).
  • Nachweise: AU-Bescheinigung und Bescheide/Nachweise zur GKV-Ersatzleistung inkl. Zeiträumen.

Ausland & Aufenthaltsort

  • Leistung, wenn am Wohnort oder bei stationärer Behandlung und medizinisch notwendiger Unterbringung; Urlaubsreisen während AU sind ausgeschlossen.

Meldung & Nachweise

  • Erstnachweis (AU) und Bescheid der GKV über die Einkommensersatzleistung fristgerecht einreichen.
  • Folgebescheinigungen regelmäßig nachreichen, damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
  • Kur/Reha: den Träger-/Maßnahme-Nachweis beifügen (Anschluss an AU erforderlich).

Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Halleschen.

Leistungsdetails & Grenzen (Auszug)

ThemaRegelung
Wartezeit3 Monate (bei Unfall entfällt die Wartezeit, sofern ärztlich nachgewiesen).
LeistungsvoraussetzungEs besteht eine GKV-Ersatzleistung (z. B. Krankengeld) wegen AU; Zahlung des privaten Tagegelds für dieselben Kalendertage.
Max. TagegeldGKV-Leistung + Privat-Tagegeld ≤ 80 % Brutto (Durchschnitt der letzten 12 Monate).
Erhöhung ohne GesundheitsprüfungInnerhalb von 2 Monaten nach Gehaltsplus möglich (Nachweise erforderlich); wirksam ab folgendem Monatsersten.
Kind krankTagegeld parallel zur GKV-Regelung (§ 45 SGB V), solange GKV-Ersatzleistung besteht.
OrganspendeLeistung bei AU infolge Organspende.
Kündigungsrecht VersichererKein ordentliches Kündigungsrecht (nur außerordentlich nach Gesetz).
KalkulationMit Alterungsrückstellungen; Tarifanpassungen möglich.

Pro & Contra

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Ergänzt GKV-Krankengeld bis 80 % BruttoLeistung nur bei bestehender GKV-Ersatzleistung (gebundene Logik)
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung (2-Monats-Fenster)Nachweispflichten (GKV-Bescheide, AU-Folgenachweise)
Leistung u. a. bei Organspende & Kind krankKeine klassische „freie“ Karenzwahl wie bei KTG-Tarifen
Verzicht auf ordentliches KündigungsrechtMaximalgrenze 80 % Brutto kann höheren Bedarf begrenzen

Häufige Fragen (FAQ) zu Krankengeld.plus

Ab wann zahlt der Tarif?

Wenn und solange eine GKV-Ersatzleistung (z. B. Krankengeld) wegen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dann fließt das private Tagegeld für die gleichen Kalendertage.

Welche Wartezeiten gelten?

Allgemein 3 Monate. Bei Unfall entfällt die Wartezeit (ärztlicher Nachweis erforderlich).

Wie hoch darf ich absichern?

Summe aus GKV-Krankengeld und Privat-Tagegeld darf 80 % des Bruttoeinkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate) nicht überschreiten.

Kann ich ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?

Ja. Innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltssteigerung – mit Nachweisen (z. B. Gehaltsabrechnungen) – ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gibt es Leistung bei Kind krank oder nach Organspende?

Ja. Der Tarif leistet parallel zu den einschlägigen GKV-Regelungen bei Kind krank sowie bei AU nach Organspende.

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Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Halleschen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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