Hallesche Krankentagegeld – Tarif Krankengeld.plus (GKV)
Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte: Ergänzt das GKV-Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Regeln zu Wartezeiten, Nachweisen, Anpassung und Kündigungsrecht – übersichtlich erklärt.
Für wen ist Krankengeld.plus gedacht?
Krankengeld.plus richtet sich an abhängig Beschäftigte mit Anspruch auf GKV-Krankengeld. Gezahlt wird an Kalendertagen, wenn und solange eine GKV-Einkommensersatzleistung (z. B. Krankengeld) besteht. Zusätzlich leistet der Tarif u. a. bei AU nach Organspende sowie bei Erkrankung des eigenen Kindes (Leistung parallel zur GKV-Kinderkrankengeldregelung).
Kurzübersicht – Hallesche Krankengeld.plus
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: parallel zur GKV-Ersatzleistung bei AU (keine feste Karenztagszahl wie bei klassischen KTG-Tarifen).
- Max. Höhe: GKV-Krankengeld + Privat-Tagegeld ≤ 80 % des Bruttoeinkommens (Ø letzte 12 Monate).
- Organspende: Tagegeld bei AU infolge Organspende.
- Kind krank: Tagegeld bei GKV-Ersatzleistung nach § 45 SGB V.
- Wartezeit: 3 Monate; Unfall → keine Wartezeit (ärztl. Nachweis).
Anpassung, Kündigung & Rahmen
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung (mit Nachweis) möglich.
- „Sicher versichert“: Ja, Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht.
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Stabilisierung möglich; Anpassungen grundsätzlich möglich).
- Nachweise: AU-Bescheinigung und Bescheide/Nachweise zur GKV-Ersatzleistung inkl. Zeiträumen.
Ausland & Aufenthaltsort
- Leistung, wenn am Wohnort oder bei stationärer Behandlung und medizinisch notwendiger Unterbringung; Urlaubsreisen während AU sind ausgeschlossen.
Meldung & Nachweise
- Erstnachweis (AU) und Bescheid der GKV über die Einkommensersatzleistung fristgerecht einreichen.
- Folgebescheinigungen regelmäßig nachreichen, damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
- Kur/Reha: den Träger-/Maßnahme-Nachweis beifügen (Anschluss an AU erforderlich).
Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Halleschen.
Leistungsdetails & Grenzen (Auszug)
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Wartezeit | 3 Monate (bei Unfall entfällt die Wartezeit, sofern ärztlich nachgewiesen). |
| Leistungsvoraussetzung | Es besteht eine GKV-Ersatzleistung (z. B. Krankengeld) wegen AU; Zahlung des privaten Tagegelds für dieselben Kalendertage. |
| Max. Tagegeld | GKV-Leistung + Privat-Tagegeld ≤ 80 % Brutto (Durchschnitt der letzten 12 Monate). |
| Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung | Innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltsplus möglich (Nachweise erforderlich); wirksam ab folgendem Monatsersten. |
| Kind krank | Tagegeld parallel zur GKV-Regelung (§ 45 SGB V), solange GKV-Ersatzleistung besteht. |
| Organspende | Leistung bei AU infolge Organspende. |
| Kündigungsrecht Versicherer | Kein ordentliches Kündigungsrecht (nur außerordentlich nach Gesetz). |
| Kalkulation | Mit Alterungsrückstellungen; Tarifanpassungen möglich. |
Pro & Contra
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Ergänzt GKV-Krankengeld bis 80 % Brutto | Leistung nur bei bestehender GKV-Ersatzleistung (gebundene Logik) |
| Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung (2-Monats-Fenster) | Nachweispflichten (GKV-Bescheide, AU-Folgenachweise) |
| Leistung u. a. bei Organspende & Kind krank | Keine klassische „freie“ Karenzwahl wie bei KTG-Tarifen |
| Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht | Maximalgrenze 80 % Brutto kann höheren Bedarf begrenzen |
Häufige Fragen (FAQ) zu Krankengeld.plus
Ab wann zahlt der Tarif?
Wenn und solange eine GKV-Ersatzleistung (z. B. Krankengeld) wegen Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Dann fließt das private Tagegeld für die gleichen Kalendertage.
Welche Wartezeiten gelten?
Allgemein 3 Monate. Bei Unfall entfällt die Wartezeit (ärztlicher Nachweis erforderlich).
Wie hoch darf ich absichern?
Summe aus GKV-Krankengeld und Privat-Tagegeld darf 80 % des Bruttoeinkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate) nicht überschreiten.
Kann ich ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?
Ja. Innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltssteigerung – mit Nachweisen (z. B. Gehaltsabrechnungen) – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Gibt es Leistung bei Kind krank oder nach Organspende?
Ja. Der Tarif leistet parallel zu den einschlägigen GKV-Regelungen bei Kind krank sowie bei AU nach Organspende.
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