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Säule II: Rechtssichere Entgeltfortzahlung

GGF-Lohnfortzahlung: Warum Ihr Vertrag das Gesetz schlägt.

Verlassen Sie sich nicht auf gesetzliche Standards. Für Sie als GmbH-Geschäftsführer existiert kein automatischer Schutz bei Krankheit. Ohne glasklare Vertragsklausel riskiert Ihre GmbH die Zahlungsunfähigkeit.

Als (beherrschender) GGF fallen Sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ihre Absicherung basiert rein auf dem Dienstvertrag. Ist dieser nicht exakt mit Ihrem Krankentagegeld synchronisiert, entstehen gefährliche Deckungslücken oder das Finanzamt wertet die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Status-Check

  • Rechtsvakuum: § 3 EntgFG greift bei GGF nicht.
  • Steuer-Falle: Ohne Klausel droht vGA-Verdacht.
  • Synchronität: Karenzzeit muss auf KTG passen.

Beratungshotline:
0171 - 21 41 164

Wer zahlt im Krankheitsfall?

Gesetzlich Angestellte

Haben einen gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Fortzahlung durch den Chef. Danach übernimmt die Krankenkasse. Alles ist gesetzlich geregelt.

GmbH-Geschäftsführer

Kein gesetzlicher Anspruch. Jede Woche Fortzahlung muss individuell vereinbart und über die GmbH (z. B. Brutto-Rückdeckung) finanziert werden.

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Das Ziel: Eine nahtlose Kette.

Wir bauen Ihre Absicherung so auf, dass kein Tag ohne Liquidität vergeht. Das Zauberwort heißt: Karenzzeit-Harmonierung.

  • Dienstvertrag regelt die Dauer der Fortzahlung.
  • Das Krankentagegeld (z. B. Tarif TL) startet exakt danach.
  • Die GmbH erhält das Bruttogehalt zurückerstattet.

Wichtig: Wir koordinieren die technischen Details für Ihren Steuerberater, um die vGA-Prävention sicherzustellen.

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FAQ - Ihre Fragen

Haben GmbH-Geschäftsführer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Nein. Beherrschende GGF fallen nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG). Während normale Angestellte kraft Gesetz 6 Wochen Anspruch auf Gehalt haben, existiert für Geschäftsführer ein Rechtsvakuum. Ohne eine individuelle Vereinbarung im Dienstvertrag besteht im Krankheitsfall kein automatischer Anspruch auf Gehalt.

Was passiert, wenn die GmbH ohne Vertragsklausel Gehalt bei Krankheit zahlt? In diesem Fall droht massiver Ärger mit dem Finanzamt. Zahlungen ohne klare, im Vorfeld getroffene vertragliche Vereinbarung werden oft als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet. Das führt zu hohen steuerlichen Nachzahlungen und kann die Bilanz der GmbH belasten.

Was versteht man unter „Karenzzeit-Harmonierung“? Das ist die Abstimmung zwischen Ihrem Dienstvertrag und Ihrer Versicherung. Wenn Ihr Vertrag eine Gehaltsfortzahlung für 3 Monate vorsieht, darf Ihr Krankentagegeld erst ab dem 4. Monat leisten. Startet die Versicherung zu früh, kommt es zur Doppelversicherung (Bereicherungsverbot); startet sie zu spät, entsteht eine gefährliche Liquiditätslücke.

Kann die GmbH die Kosten für die Lohnfortzahlung absichern? Ja, das ist sogar sehr empfehlenswert. Über eine sogenannte Brutto-Rückdeckung (z. B. im Tarif TL der DKV) kann sich die GmbH das an den kranken Geschäftsführer gezahlte Bruttogehalt inklusive der Lohnnebenkosten vom Versicherer zurückholen. Das schont die Liquidität des Unternehmens im Ernstfall.

Warum ist der Experten-Check der Schnittstellen so wichtig? Weil hier drei Welten aufeinandertreffen: Das Arbeitsrecht (Dienstvertrag), das Steuerrecht (vGA-Vermeidung) und das Versicherungsrecht (Krankentagegeld-Bedingungen). Nur wenn alle drei Bereiche exakt synchronisiert sind, ist Ihre Existenz als GGF rechtssicher geschützt.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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