Geschäftsführer-Vertrag: Regelung des Krankheitsfalls ist unerlässlich

📌 Ohne klare Regelung im Vertrag wird Krankheit zur finanziellen Falle!
Als GmbH-Geschäftsführer hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Fehlt eine eindeutige Vereinbarung im Vertrag, drohen steuerliche Nachteile und Einkommensverluste. Nur eine vertraglich gesicherte Lösung in Kombination mit dem DKV Tarif TL schützt dich und deine GmbH wirksam. Sichere jetzt, was dir zusteht, bevor es zu spät ist.
Als Geschäftsführer einer GmbH trägst du nicht nur die Verantwortung für den Erfolg des Unternehmens, sondern auch für deine persönliche Absicherung im Krankheitsfall. Ein oft übersehener Aspekt ist die Regelung der Lohnfortzahlung bei Krankheit in deinem Anstellungsvertrag. Fehlende oder unklare Vereinbarungen können zu finanziellen Unsicherheiten führen. Daher ist es essenziell, diesen Punkt vertraglich klar zu regeln.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung
Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern hast du als Geschäftsführer keinen automatischen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für dich nicht gilt. Ohne eine explizite vertragliche Regelung besteht somit kein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts während einer Krankheit.
Empfehlung: Vertragliche Regelung der Lohnfortzahlung
Um finanzielle Risiken zu minimieren, sollte in deinem Anstellungsvertrag eine klare Klausel zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten sein. Eine mögliche Formulierung könnte lauten:
"Ist der Geschäftsführer an der Ausübung seiner Dienste durch Krankheit oder durch andere unverschuldete Umstände verhindert, so behält er den Anspruch auf seine Bezüge für die Dauer von [Zeitraum, z. B. 6 Wochen, 3, 6 oder 12 Monate] nach Eintritt des Verhinderungsfalles."
Üblicherweise wird eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen vereinbart, in einigen Fällen auch bis zu sechs Monaten.
Besonderheit für Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche Aspekte beachten
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist besondere Vorsicht geboten. Fehlt eine vertragliche Regelung zur Lohnfortzahlung, können vom Unternehmen gezahlte Gehälter im Krankheitsfall vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft und entsprechend besteuert werden. Daher ist es unerlässlich, deinen Anstellungsvertrag dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Absicherung durch den DKV Tarif TL
Eine effektive Möglichkeit, das Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzusichern, bietet der Tarif TL der DKV. Dieser speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer entwickelte Tarif ermöglicht es der GmbH, die Beiträge zu zahlen und diese als Betriebsausgabe abzusetzen. Im Krankheitsfall übernimmt die DKV die Gehaltsfortzahlung, wodurch das finanzielle Risiko für die GmbH minimiert wird.
Vorteile des DKV Tarif TL im Überblick:
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Beitragszahlung durch die GmbH: Die GmbH übernimmt die Beitragszahlung, welche als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
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Flexible Leistungsdauer: Die Leistungsdauer des Krankentagegeldes kann individuell an die im Anstellungsvertrag vereinbarte Lohnfortzahlungsdauer angepasst werden, beispielsweise 3, 6 oder 12 Monate.
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Hohe Absicherung: Es können Bruttogehälter bis zu 15.600 € monatlich abgesichert werden, wobei die Auszahlung bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnen kann.
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Günstige Beiträge: Durch die begrenzte Leistungsdauer sind die Beiträge entsprechend niedrig und kalkulierbar.
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Beispielrechnung:
Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Bruttogehalt von 6.000 € schließt ein Krankentagegeld in Höhe von 200 € pro Tag ab, das ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Der Monatsbeitrag beträgt 116 €, den die GmbH als Betriebsausgabe absetzen kann. Dadurch reduziert sich der effektive Aufwand weiter.
Fazit
Eine klare und eindeutige Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in deinem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist unverzichtbar. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Unsicherheiten, sondern auch vor möglichen steuerlichen Nachteilen. Zudem bietet der DKV Tarif TL eine maßgeschneiderte Lösung, um sowohl dich als auch deine GmbH im Krankheitsfall optimal abzusichern. Überprüfe daher deinen Vertrag sorgfältig und ziehe in Betracht, entsprechende Versicherungen abzuschließen, um im Krankheitsfall bestens abgesichert zu sein.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Hier habe ich dir die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema zusammengestellt:
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Antwort: Stell dir vor, du hättest einen finanziellen Schutzschild, der genau auf deine Bedürfnisse als Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten ist. Genau das bietet dir dieses exklusive Krankentagegeld. Es sichert dein volles Bruttoeinkommen bis zu 15.600 EUR für bis zu 12 Monate ab.
Zusätzlich profitierst du von einzigartigen steuerlichen Vorteilen, da die Beiträge von deiner GmbH gezahlt und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Du erhältst maximalen Schutz, ohne dein Privatvermögen zu belasten.
Antwort: Der Unterschied ist wie Tag und Nacht! Während deine private Krankentagegeldversicherung oft nur einen Teil deines Einkommens absichert und du die Beiträge aus eigener Tasche zahlst, bietet dir unser exklusives Angebot volle Absicherung, die von deiner GmbH finanziert wird.
Antwort: Absolut! Das ist einer der besonderen Vorteile dieses Krankentagegeldes. Solange du einen gültigen Arbeitsvertrag mit deiner GmbH hast und ein Gehalt beziehst, kannst du diesen Schutz in Anspruch nehmen - unabhängig davon, ob du bereits eine Rente erhältst. Es ist wie ein maßgeschneiderter Anzug, der perfekt sitzt, egal in welcher Lebensphase du dich befindest.
Antwort: Flexibilität wird hier großgeschrieben! Du kannst den Leistungsbeginn selbst wählen - ob ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit. Es ist, als hättest du einen Maßanzug, den du jederzeit neu anpassen kannst. So optimierst du nicht nur deinen Schutz, sondern auch die Kosten für deine GmbH.
Antwort: Gute Frage! In diesem Fall endet in der Regel auch der Versicherungsschutz, da die Voraussetzungen - nämlich ein Arbeitsvertrag mit der GmbH und der Gehaltsbezug - nicht mehr erfüllt sind. Aber keine Sorge, in solchen Situationen stehe ich dir zur Seite und wir finden gemeinsam eine passende Lösung für deine neue Lebenssituation. Es ist wie beim Schach: Manchmal muss man die Figuren neu aufstellen, um weiterhin gut geschützt zu sein.
Antwort: Die gute Nachricht ist: Der gesamte Prozess kann in der Regel innerhalb einer Woche abgeschlossen werden. Wir gehen Schritt für Schritt vor - von der ersten Beratung bis zur Aktivierung deines Versicherungsschutzes. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, genießt du vollen Schutz. Es ist, als würdest du einen Schalter umlegen, und plötzlich ist dein finanzielles Sicherheitsnetz gespannt.
Antwort: Um dieses exklusive Krankentagegeld abzuschließen, benötigst du in der Regel:
- Einen gültigen Arbeitsvertrag mit deiner GmbH
- Nachweise über dein aktuelles Einkommen
- Den Gesellschaftervertrag der GmbH
Keine Sorge, wenn dir das kompliziert erscheint. Ich begleite dich durch den gesamten Prozess und sorge dafür, dass alles reibungslos abläuft. Es ist, als hättest du einen persönlichen Guide, der dich sicher durch den Versicherungsdschungel führt.
Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.
Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.
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