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Ihr größtes Risiko als GmbH-Chef? Ein einziger Krankheitstag.

Sichern Sie jetzt Ihr Bruttogehalt und die Existenz Ihrer kleinen GmbH.

Als Geschäftsführer einer GmbH mit bis zu 10 Mitarbeitern sind Sie das Herzstück Ihres Unternehmens. Fällt dieses Herz aus, droht nicht nur Ihr persönliches Einkommen zu versiegen, sondern auch die Liquidität und sogar die Zukunft Ihrer mühsam aufgebauten GmbH. Die Frage ist nicht ob Sie krank werden, sondern was passiert, wenn es Sie trifft. Sind Sie wirklich vorbereitet auf die finanziellen und rechtlichen Fallstricke, die lauern?

Viele GmbH-Geschäftsführer stehen vor einem kritischen Problem: Im Gegensatz zu regulären Angestellten haben Sie oft keinen automatischen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Gesellschaft im Krankheitsfall, es sei denn, dies ist explizit und fremdvergleichskonform in Ihrem Anstellungsvertrag geregelt.


Die unsichtbaren Fallen, die Ihrer GmbH drohen

Stellen Sie sich vor: Sie sind krank, Ihre GmbH zahlt weiter Ihr Gehalt und plötzlich fordert das Finanzamt rückwirkend horrende Steuernachzahlungen! Nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre GmbH. Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kann Ihr Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage bringen und Sie persönlich mit einem Schuldenberg belasten. Ein Albtraum, der sich mit der richtigen Absicherung vermeiden lässt.

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Das ist der Gipfel der Frustration: Sie zahlen Monat für Monat Ihre Krankentagegeld-Beiträge und im Ernstfall verweigert Ihr Versicherer die Leistung! Weil Ihre Police nicht auf die Besonderheiten Ihres Geschäftsführer-Anstellungsvertrags abgestimmt ist. Sie haben doppelt abgesichert, aber keinen Anspruch. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern ein finanzielles Desaster, das Sie sich als GmbH-Chef nicht leisten können. Zudem sind GmbH-Geschäftsführer von der Umlage U1 ausgenommen. Das bedeutet, im Gegensatz zu Ihren Angestellten erhält Ihre GmbH keine Erstattung von der Krankenkasse, wenn Sie krank sind. Das volle Risiko liegt bei Ihnen.

Für kleine Unternehmen kann eine längere Abwesenheit des Geschäftsführers und die damit verbundene Gehaltsfortzahlung zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsengpässen führen.


Die Lösung: DKV Tarif TL - Speziell für GmbH-Geschäftsführer

Der DKV Tarif TL ist eine maßgeschneiderte Krankentagegeldlösung, die diese spezifischen Herausforderungen für GmbH-Geschäftsführer adressiert. Er wurde entwickelt, um Ihr Bruttogehalt zu sichern und gleichzeitig die Liquidität Ihrer GmbH zu schützen und das mit erheblichen Steuervorteilen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Bruttogehaltsabsicherung: Sichern Sie Ihr volles Bruttoeinkommen im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit ab, bis zu 15.600 € monatlich.
  • GmbH als Beitragszahler und Leistungsempfänger: Ihre GmbH schließt die Versicherung ab und zahlt die Prämien. Im Leistungsfall erhält die GmbH die Auszahlung, wodurch ihre Liquidität gesichert wird. Für Ihre GmbH ist das wie ein durchlaufender Posten: Sie sichern Ihr Einkommen ab, ohne dass die GmbH langfristig belastet wird. Ein cleverer Schachzug, der Ihre Liquidität schützt und gleichzeitig Ihre Steuerlast optimiert.
  • Steuerlich absetzbare Betriebsausgabe: Die Prämien sind für Ihre GmbH vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, was den Unternehmensgewinn und die Steuerlast reduziert.
  • Vermeidung der vGA-Falle: Durch die korrekte vertragliche und steuerliche Strukturierung vermeiden Sie das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung und damit verbundene Steuernachforderungen.
  • Flexible Anpassung an Ihren Dienstvertrag: Der Tarif bietet flexible Karenzzeiten (z.B. ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag), die eine präzise Abstimmung mit den Lohnfortzahlungsregelungen in Ihrem Anstellungsvertrag ermöglichen. Schluss mit der „Doppelabsicherung ohne Leistungsanspruch“!
  • Nahtloser Übergang zu BU-Rente: Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit übergehen, sorgt der Tarif für einen nahtlosen Übergang zu einer Berufsunfähigkeitsrente, ohne finanzielle Lücken während des Prüfprozesses.

Warum Expertenberatung für GmbH-Geschäftsführer entscheidend ist

Wussten Sie? Nur zwei Versicherer in Deutschland bieten dieses spezialisierte Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer an: die DKV und die HanseMerkur. Wir sind Ihre Experten für diese nischenlösung.

Warum einem Generalisten vertrauen, wenn Ihre einzigartige Situation einen absoluten Spezialisten erfordert? Wir kennen die Fallstricke und die Lösungen, die nur wenige beherrschen. Unsere Expertise wird nicht nur durch unsere Kunden, sondern auch durch anerkannte Institutionen bestätigt: Die DKV ist Marktführer für Selbstständige und wird vom Steuerberaterverband Hessen sowie führenden gesetzlichen Krankenkassen empfohlen. Das ist Ihr Garant für Sicherheit und Kompetenz.


Ihre Ersparnis im Detail: Ein Rechenbeispiel

Sehen Sie, wie Sie und Ihre GmbH profitieren können.

Situation Monatlicher Beitrag Jährliche Ersparnis (GGF) Effektiver Aufwand GmbH (nach 35% Steuersatz)
Bisher: KTG privat bezahlt 184,40 € - -
Neu: KTG über GmbH (Tarif TL) 48,00 € 1.636,80 € (ca. 74% Ersparnis) ca. 81 €

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass eine GmbH durch die Auslagerung des Lohnfortzahlungsrisikos ca. 40.000 € über 5 Jahre sparen kann, während der Geschäftsführer zusätzlich 65 € monatlich an Privatausgaben spart.


Sichern Sie jetzt Ihr Bruttogehalt & die Liquidität Ihrer GmbH!

Wir wissen, dass Sie als GmbH-Chef unermüdlich für Ihr Unternehmen arbeiten. Die Vorstellung, dass all das durch eine Krankheit gefährdet wird, ist beängstigend. Deshalb haben wir eine Lösung, die Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch echten Seelenfrieden schenkt.

Warum warten? Jeder Tag ohne die richtige Absicherung ist ein unnötiges Risiko für Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen. Unser Experten-Team steht bereit, um Ihnen in einem schnellen und unkomplizierten Prozess die optimale Lösung aufzuzeigen.

Gute Beratung kostet Zeit, schlechte Beratung ein Vermögen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen von GmbH-Geschäftsführern

1. Warum brauche ich als GmbH-Geschäftsführer eine spezielle Krankentagegeld-Lösung? Reicht meine private Absicherung nicht aus?

Die meisten privaten Krankentagegeld-Tarife sind nicht auf die Besonderheiten eines GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages abgestimmt. Das kann dazu führen, dass Ihre Versicherung im Krankheitsfall nicht leistet, wenn die Lohnfortzahlung durch die GmbH geregelt ist. Mit unserer Speziallösung schließen Sie diese Versorgungslücke und sorgen für eine nahtlose und rechtssichere Absicherung.

2. Was ist eine "verdeckte Gewinnausschüttung" (vGA) und wie kann diese durch ein falsches Krankentagegeld entstehen?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer einen geldwerten Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte. Wenn die GmbH Ihr Gehalt im Krankheitsfall weiterzahlt, obwohl die vertragliche Grundlage fehlt oder nicht fremdvergleichskonform ist, kann das Finanzamt dies als vGA werten. Das führt zu erheblichen Steuernachzahlungen für Sie und Ihre GmbH. Unsere Lösung ist steuerlich geprüft und verhindert dieses Risiko.

3. Kann meine GmbH die Beiträge für diese Versicherung als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, das ist der große Vorteil dieser Speziallösung. Da die GmbH der Versicherungsnehmer ist und die Leistung im Krankheitsfall auch an die GmbH ausgezahlt wird, sind die Beiträge für die Versicherung vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Dies reduziert die Steuerlast Ihrer GmbH erheblich.

4. Ich habe bereits eine private Krankentagegeldversicherung. Was passiert damit?

Das hängt von Ihrem bestehenden Vertrag ab. In vielen Fällen macht eine private, auf Angestellte ausgerichtete, Krankentagegeldversicherung keinen Sinn, wenn Sie als Geschäftsführer eine Lohnfortzahlung durch die GmbH haben. Wir prüfen im Rahmen unseres kostenlosen Angebots Ihren bestehenden Vertrag und zeigen Ihnen, wie Sie die Absicherung optimieren können. Oft lässt sich der private Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen, um doppelte Kosten zu vermeiden.

5. Was ist der Unterschied zwischen dieser Lösung und der Umlage U1?

Die Umlage U1 ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die die Lohnfortzahlung an ihre Angestellten im Krankheitsfall absichert. Als GmbH-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von über 50 % sind Sie in der Regel von dieser Umlage ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Ihre GmbH bei Ihrem Ausfall die Lohnfortzahlung komplett aus eigener Kasse tragen muss. Unsere Speziallösung sichert genau dieses Risiko ab.

6. Wie läuft die Beantragung ab? Muss ich mit einem komplizierten Prozess rechnen?

Nein, der Prozess ist bewusst einfach und effizient gestaltet, da wir wissen, wie wertvoll Ihre Zeit ist. Sie fordern über das Formular ein unverbindliches Expertenangebot an. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und Ihren Dienstvertrag und unterbreiten Ihnen einen maßgeschneiderten Vorschlag. Die Vertragsunterlagen sind daraufhin in der Regel schnell und unkompliziert unter Dach und Fach.

7. Was passiert, wenn sich mein Gehalt in Zukunft ändert?

Der Vertrag ist flexibel und lässt sich anpassen. Wenn Ihr Bruttogehalt steigt oder fällt, können sie das Krankentagegeld anpassen. So bleibt Ihre Absicherung stets passend zu Ihrer Einkommenssituation.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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Krankentagegeld für GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer: Der vollständige Leitfaden

Ein GmbH-Geschäftsführer ist kein normaler Arbeitnehmer. Er ist ein Organ der Gesellschaft und das ändert im Krankheitsfall alles.

Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) falsch absichert, riskiert im Ernstfall nicht nur einen finanziellen Totalausfall, sondern auch steuerliche Fallstricke wie die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die vollständige Lösung, von den rechtlichen Grundlagen bis zum optimalen Rückdeckungskonzept.

Wichtig: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr aktueller Geschäftsführer-Dienstvertrag überhaupt eine rechtskräftige Lohnfortzahlung vorsieht.

Auf den Punkt:

Als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Alles, was Sie im Krankheitsfall erhalten, muss im Dienstvertrag geregelt sein – sonst erhalten Sie keine Leistungen von der Kasse oder dem Versicherer.

II. So groß ist Ihre Einkommenslücke wirklich

Die Lohnfortzahlungs-Falle: Warum GGF wie Selbstständige haften

Es ist ein weit verbreiteter und gefährlicher Irrglaube unter GmbH-Geschäftsführern: Viele vereinbaren ein Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag, weil sie fälschlicherweise von einem gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung ausgehen.

Die Realität: Als GGF haben Sie keinen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Ohne eine individuelle und wasserdichte Regelung in Ihrem Geschäftsführer-Dienstvertrag erhalten Sie im Krankheitsfall ab dem ersten Tag null Euro. Sie werden rechtlich wie ein Selbstständiger behandelt.

Unternehmensschutz statt nur Einkommensschutz

Das Krankentagegeld für GGF ist weit mehr als nur ein privater Einkommensersatz. Es ist aktiver Unternehmensschutz. Wenn die GmbH Ihr Gehalt ohne entsprechende Rückdeckung weiterzahlen muss, während gleichzeitig durch Ihren Ausfall Einnahmen wegbrechen, entsteht ein massives Liquiditätsproblem.

Besonders bei Firmen mit geringer Kapitalausstattung führt dieser „Doppelschlag“ aus laufenden Fixkosten und fehlendem Umsatz oft in kürzester Zeit zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz.

GKV oder PKV? Mangelnde Abstimmung gefährdet die Existenz.

  • GKV-versicherte GGF: Sie haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Ohne eine explizite Wahlerklärung gegenüber Ihrer Krankenkasse gibt es im Ernstfall keine Leistung. Zudem ist das Krankengeld 2026 bei ca. 128 € pro Tag gedeckelt – bei einem Geschäftsführergehalt von 8.000 € monatlich fehlen Ihnen somit über 4.500 € jeden Monat.
  • PKV-versicherte GGF: Die Absicherung muss komplett eigenverantwortlich gelöst werden. Wer hier auf gesetzliche Mechanismen vertraut, die für Organpersonen nicht existieren, steht im Ernstfall ohne jegliche liquiden Mittel da.

Finanz-Check GGF 2026


Gesetzliche Lohnfortzahlung:
Nicht vorhanden

GKV-Krankengeld:
Nur bei aktiver Wahlerklärung & gedeckelt (BBG 2026)

Liquiditätsrisiko:
Gehalt muss aus Rücklagen finanziert werden

Achtung: Insolvenzgefahr bei fehlender Rückdeckung!


III. Die clevere Lösung: Krankentagegeld über die GmbH (DKV Tarif TL)

Das GmbH-KTG-Konzept: Rückdeckung statt Risiko

Die Lösung für das existenzielle Liquiditätsrisiko Ihrer Gesellschaft ist die sogenannte Rückdeckungsversicherung. Hierbei tritt die GmbH als Versicherungsnehmerin auf, während Sie als Geschäftsführer die versicherte Person sind.

Im Krankheitsfall erstattet die Versicherung Ihrer GmbH das volle Bruttogehalt (hier im Beispiel 8.000 €) für bis zu 12 Monate. Diese Mittel ermöglichen es der GmbH, das Gehalt gemäß Dienstvertrag weiterzuzahlen, ohne die eigenen Rücklagen angreifen zu müssen.

100% Betriebsausgabe

Beiträge sind bei korrekter Vertragsgestaltung voll absetzbar.

Schutz bis 75 J.

Absicherung auch bei Altersrente möglich, sofern weiter tätig.

Ein entscheidender Vorteil: Die Leistung fließt liquiditätsneutral an die GmbH. Zudem kann nach der 12-monatigen Brutto-Erstattung ein privates Krankengeld den Netto-Bedarf bis zur Berufsunfähigkeit weiter absichern.

Effektiver Aufwand (Beispiel):

GGF (49 J.), 8.000 € Brutto,
Leistungsbeginn ab 8. Tag:


  • Monatsbeitrag (vor Steuern): 192,50 €
  • ./. Körperschaftssteuer (15%): 28,88 €
  • ./. Gewerbesteuer (425%): 28,63 €
  • ./. Solidaritätszuschlag: 1,59 €

Netto-Aufwand GmbH: 133,40 €

Sicherung von 8.000 € Bruttogehalt bei nur ca. 133 € effektivem Aufwand.

Rechtssicherheit & vGA-Vermeidung

Die Abstimmung zwischen Dienstvertrag und Versicherung ist essenziell, um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu vermeiden. Nur wenn die Karenzzeiten exakt synchronisiert sind, bleibt das Konzept steuerlich unangreifbar. Eine mangelnde Abstimmung führt hier unweigerlich zu steuerlichen Nachteilen.

Kostenlosen Abstimmungs-Check anfordern →

IV. Die 5-Schritte-Strategie: So sichern Sie sich richtig ab

Schritt 1: Das Bruttogehalt der Abrechnung als Basis

Für die Rückdeckung zählt ausschließlich das volle Bruttogehalt Ihrer Gehaltsabrechnung. Versichert werden kann ein Bruttogehalt von maximal 15.600 € monatlich.

Schritt 2: Wahl des Leistungsbeginns

Sie entscheiden, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit die GmbH die Erstattung erhalten soll (z. B. 4., 8., 15. oder 22. Tag). Sie erhalten von uns einen übersichtlichen Vorschlag auf einer einzigen Seite, der Ihnen alle Leistungsbeginne, die exakten Beiträge und den monatlichen Netto-Aufwand für Ihre GmbH zeigt. Diese Beiträge sind für die GmbH voll absetzbare Betriebsausgaben.

Schritt 3: 12 Monate Lohnfortzahlung im Dienstvertrag

Wir empfehlen, eine Lohnfortzahlung von 12 Monaten in Ihrem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag zu vereinbaren. Wir unterstützen Sie aktiv mit einem steuerberatergeprüften Nachtrag zu Ihrem Arbeitsvertrag, um diese Regelung liquiditätsschonend und rechtssicher zu verankern.

Schritt 4: Prüfung privater Altverträge

Bestehende private Krankentagegelder müssen geprüft werden. Da Ihr Gehalt durch die 12-monatige Fortzahlung gesichert ist, würden diese Verträge aufgrund des Bereicherungsverbots ruhen. Wir helfen Ihnen, diese Verträge zu beenden oder den Leistungsbeginn auf den 365. Tag zu verlegen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Schritt 5: Private Netto-Sicherung ab dem 13. Monat

Ab dem 365. Tag sichern wir Ihr Einkommen über ein privates Krankentagegeld ab. Die Beiträge hierfür zahlen Sie von Ihrem Privatkonto. Diese Absicherung ist sehr günstig und deckt ca. 80 % Ihres Bruttogehalts ab, um Ihren Lebensstandard dauerhaft stabil zu halten.

GGF-Strategie 2026


  • Max. Brutto: 15.600 €
  • Max. Satz: 520 € / Tag
  • Optionen: 4, 8, 15, 22 Tage
  • Privat-Schutz: 80 % vom Brutto

Inklusive Ein-Seiten-Vorschlag für die GmbH!


V. KTG und BU: Der garantierte, nahtlose Übergang

Die Zeitachse: 12 Monate GmbH-Rückdeckung – danach privat

Die Absicherung über Ihre GmbH (Tarif TL) erstattet das Bruttogehalt für die ersten 12 Monate der Krankheit. Sollten Sie über diesen Zeitraum hinaus weiterhin arbeitsunfähig sein, beginnt unmittelbar die Zahlung Ihres privaten Krankentagegeldes. Diese private Vorsorge leistet so lange, bis Sie wieder gesund sind oder eine Berufsunfähigkeit (BU) medizinisch festgestellt wird.


Sicherheit beim Übergang zur BU-Rente

Eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit kann zwei bis drei Jahre dauern. Sobald dieser Status feststeht, endet der Krankentagegeld-Anspruch kraft Gesetz. Damit Sie nicht monatelang ohne Einkommen dastehen, nutzen wir das exklusive Übergangskonzept zwischen DKV und ERGO: Die Entscheidung der DKV zur Berufsunfähigkeit wird von der ERGO direkt übernommen. Die Rentenzahlung beginnt automatisch und ohne jede erneute Prüfung.

Experten-Tipp: Grundfähigkeit als BU-Alternative im Handwerk

Wenn Sie als GGF handwerklich oder körperlich tätig sind, ist eine Grundfähigkeitsversicherung oft die bessere Wahl. Sie leistet bereits beim Verlust physischer Grundfunktionen (z. B. Knien, Heben oder Greifen).

Ihr finanzieller Vorteil: Die Beiträge sind in der Regel deutlich günstiger als bei einer klassischen BU-Rente.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Grundfähigkeitsabsicherung.

Ihre Sicherheits-Kette


  • Monat 1-12: Volle Brutto-Rückdeckung
  • Ab Monat 13: Privat-KTG bis BU-Eintritt
  • BU-Eintritt: Automatische Rente (ERGO)
  • Handwerk-Tipp: Grundfähigkeitsschutz

Vermeiden Sie das 3-Jahre-Finanzloch!


VI. Experten-Tipps: Worauf Sie im Leistungsfall achten müssen

Präzise Meldefristen: So sichern Sie Ihren Anspruch

Im Tarif TL ist die Meldung der Arbeitsunfähigkeit (AU) an eine klare Frist gebunden: Die Meldung muss spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf des vereinbarten Leistungsbeginns erfolgen.

Ein konkretes Beispiel: Haben Sie einen Leistungsbeginn ab dem 15. Tag gewählt, muss die Meldung spätestens am 20. Tag bei der Versicherung eingegangen sein. Wichtig für Sie: Alles, was zeitlich vor dem gewählten Leistungsbeginn liegt, muss der Versicherung nicht gemeldet werden.


Krankentagegeld trotz Altersrente: Ein außergewöhnlicher Marktvorteil

Einzigartig am Tarif TL ist, dass der Bezug einer Altersrente nicht zur automatischen Beendigung des Schutzes führt. Während fast alle herkömmlichen Krankentagegelder am Markt in diesem Moment enden, können Sie diese Absicherung bis zum 75. Lebensjahr fortführen, sofern Sie weiterhin aktiv als Geschäftsführer tätig sind. Dies bietet Ihnen eine im Marktvergleich seltene Planungssicherheit für die Zeit nach dem klassischen Renteneintritt.

Leistungsmerkmal DKV (Tarif TL) Marktdurchschnitt
Maximaler Tagessatz 520 EUR ca. 250 - 300 EUR
Max. Endalter 75 Jahre 65 - 70 Jahre
KT trotz Rente Ja (bei Tätigkeit) Nein (fast immer Ende)
Leistungsbeginn ab 4. Tag flexibel meist erst ab 43. Tag

Checkliste Leistungsfall


  • Meldung: 5 Tage nach Leistungsbeginn
  • Ärztlicher Pendelbogen / Diagnose
  • Gehaltsnachweis (bei > 205 € KT)
  • Nachweis AU (AG-Bescheinigung)

Planungssicherheit bis 75 – auch mit Rente!