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Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?

Beamte benötigen in der Regel kein zusätzliches Krankentagegeld. Ihr Dienstherr zahlt im Krankheitsfall die vollen Bezüge ohne zeitliche Begrenzung weiter. Eine private Krankentagegeldversicherung ist daher überflüssig und für Beamte nicht abschließbar.

Absicherung bei Krankheit als Beamter

  • Beamte erhalten bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit weiterhin ihr volles Gehalt direkt vom Dienstherrn unabhängig von der Krankheitsdauer.
  • Eine private Krankentagegeldversicherung ist für Beamte deshalb weder erforderlich noch möglich. Versicherer bieten diesen Schutz in der Regel nicht an.
  • Das sogenannte Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet den Staat zur finanziellen Fürsorge gegenüber Beamten. Damit ist ihr Einkommen bei Krankheit gesetzlich abgesichert.

Das unterscheidet Beamte grundlegend von Angestellten, bei denen nach sechs Wochen Lohnfortzahlung nur noch das gesetzliche Krankengeld fließt, verbunden mit deutlichen Einkommenseinbußen.

Beihilfe und Krankenversicherung

Beamte sind in der Regel beihilfeberechtigt. Das bedeutet:

  • Der Dienstherr übernimmt einen festen Anteil der Krankheitskosten (meist 50–70 %).
  • Die verbleibenden Kosten deckt der Beamte über eine private Krankenversicherung (PKV für Beihilfeberechtigte) ab.
  • Ein Krankentagegeld ist hier nicht vorgesehen, da es keinen Verdienstausfall auszugleichen gibt.

Ausnahme: Dienstunfähigkeit

Wirklich relevant für Beamte ist die Absicherung bei dauerhafter Dienstunfähigkeit:

  • Wird ein Beamter dauerhaft dienstunfähig, kann er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
  • Junge Beamte (insbesondere auf Probe oder Widerruf) erhalten in diesem Fall oft nur eine geringe Versorgung oder gar keine.
  • Hier bietet eine Dienstunfähigkeitsversicherung Schutz: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt wird.

Fazit/Handlungsempfehlung

Für Beamte ist eine Krankentagegeldversicherung weder nötig noch abschließbar. Ihr Einkommen ist durch den Dienstherrn vollständig abgesichert und das gilt ohne zeitliche Begrenzung.

Empfehlung: Statt eines Krankentagegeldes sollten Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung prüfen, um bei dauerhafter Dienstunfähigkeit abgesichert zu sein.

Weitere häufige Fragen

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Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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