INTER Krankentagegeld – Tarif KTMA
Für angestellte Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte und Tierärztinnen/Tierärzte: früheste Karenz 42 Tage (Leistungsbeginn ab Tag 43, passend zum Ende der Lohnfortzahlung). Plus flexible spätere Karenzen. Wiedereingliederung, Kinderkrankentage, Reha & Karriere-Option inklusive.
Für wen ist KTMA gedacht?
Versicherungsfähig sind Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im Angestelltenverhältnis (inkl. angestelltenähnliche Konstellationen mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung). Bei Statuswechsel (z. B. Niederlassung) bestehen Rechte auf Weiterversicherung bzw. Umstieg, teils ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Option auf +100 % Tagegeld innerhalb von 2 Monaten nach Niederlassung.
Karenzzeiten (Start des Krankentagegeldes)
Früheste Karenz: 42 Tage → Leistungsbeginn ab Tag 43 (passt zur üblichen 6-Wochen-Entgeltfortzahlung). Danach stehen, je nach Länge der Gehaltsfortzahlung, diese Stufen zur Wahl:
63 Tage 84 Tage 105 Tage 126 Tage 182 Tage 273 Tage 365 Tage
Die Tarifstufe ist so zu wählen, dass die Karenz mindestens der Dauer der Entgeltfortzahlung entspricht. Rechnet Ihr Arbeitgeber Rückfallzeiten an, tut dies KTMA ebenso für den Leistungsbeginn.
Leistungen & Besonderheiten
- Zahlweise: Krankentagegeld für jeden Kalendertag nach Ablauf der gewählten Karenz – ohne feste zeitliche Höchstgrenze (gem. AVB).
- Wiedereingliederung (Teil-AU): bis zu 3 Monate mit proportionaler Zahlung: Wir zahlen in dem Verhältnis, in dem das Gehalt wegen stufenweiser Rückkehr reduziert ist (Voraussetzungen: ≥ 6 Wochen volle AU vorher, Plan vorlegen).
- Reha: Zahlung während medizinisch notwendiger stationärer Reha nach Karenz – bei vorheriger schriftlicher Zusage (ärztliches Attest; ggf. Untersuchung).
- Kinder krank: Ohne Karenz bis zu 10 Arbeitstage je Kind (max. 25/Jahr; Alleinerziehende: 20/50) wenn Kind & Elternteil bei INTER vollversichert und keine bezahlte Freistellung besteht.
- Karriere-/Einkommens-Update: Erhöhung des Tagegelds im 2-Monats-Fenster nach nicht nur vorübergehender Einkommenssteigerung – ohne neue Gesundheitsprüfung (Karriereklausel).
- Niederlassungs-Option: Wechsel in die Selbstständigkeit? +100 % Tagegeld einmalig ohne GP möglich (Frist 2 Monate; Nachweis Praxiseinnahmen; bis 55 J.).
Rahmen & Nachweise
- Nettoeinkommen: Maßstab sind 80 % des Bruttoentgelts (inkl. regelmäßiger Sonderzahlungen) – alternativ kann bei Antragstellung der kommende 12-Monats-Zeitraum zugrunde gelegt werden.
- Fortdauer-Nachweise: AU-Folgebescheinigung mind. alle 14 Tage einreichen.
- Allgemeine Leistungsanpassung: Ab Tagegeld ≥ 25 € bietet INTER i. d. R. alle zwei Jahre eine Erhöhung (ohne GP) an – orientiert an der allgemeinen Einkommensentwicklung.
- Arbeitslosigkeit: Versicherungsfähigkeit kann fortbestehen, wenn aktive Arbeitssuche mit Erfolgsaussicht nachgewiesen wird; Erhöhung in dieser Zeit nicht möglich.
Pro & Contra – kurz
| Pro (Vorteile) | Contra (Beachten) |
|---|---|
| Frühester Start passend zur Lohnfortzahlung: Karenz 42 Tage (ab Tag 43), weitere Stufen bis 365 Tage. | Reha nur mit vorheriger Zusage (Attest, ggf. Untersuchung). |
| Wiedereingliederung bis 3 Monate, Zahlung proportional zum reduzierten Entgelt. | Arbeitgeber-Änderungen der Entgeltfortzahlung sind unverzüglich zu melden; Tarifstufe muss passen. |
| Kinderkrankentage ohne Karenz mit Jahres-Limits. | Erhöhungen/Einstufungen haben Fristen (i. d. R. 2 Monate) und Nachweise zu beachten. |
| Niederlassungs-Option: +100 % Tagegeld ohne GP. | Keine eigenständige „frühere“ Karenz unter 42 Tagen für Angestellte (dafür gibt es niedergelassene Tarife). |
Nächste Schritte
Welche Karenz passt zu Ihrer Entgeltfortzahlung und Ihrem Nettoeinkommen?
Verbindlich sind die AVB (Teil I) und die Tarifbedingungen KTMA (Stand 01.04.2019).
