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Krankentagegeld für Architekten

Architekten aufgepasst: So findest du das ideale Krankentagegeld.

Als freiberuflicher Architekt ist es wichtig, das richtige Krankentagegeld zu finden, um eine finanzielle Absicherung zu haben. In diesem Artikel werden wir uns ansehen, wie man das beste Krankentagegeld für seine Tätigkeit als Architekt findet und was man beachten muss. Seien Sie gespannt auf die verschiedenen Möglichkeiten und Tipps, die Ihnen helfen werden, das Richtige zu finden!


Welche Faktoren solltest Du bei der Auswahl des Krankentagegeldes beachten 

 

I. Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht 

Was heißt das?
Tief in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung steht, dass diese in den ersten drei Jahren jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann.

Wann wird gekündigt?
Wenn Du zu oft oder zu lang krank gewesen bist oder abzusehen ist, dass Du diese öfter in Anspruch nehmen musst.

Was sind die Folgen?
Du stehst von einem Tag auf den anderen ohne Krankentagegeld da.

Du wirst auch auf absehbare Zeit keine neue Krankentagegeldversicherung bekommen. 

 

Dies ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt, den Du vor Abschluss Versicherung klären solltest. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Immer wieder erhalte ich Anrufe, den ich leider bestätigen muss, dass ihre Krankentagegeldversicherung das Recht hat im Krankheitsfall zu kündigen.

 

II. Fixe Kosten des Architekturbüros möglichst mitversichern

Normalerweise kannst Du als Architekt nur Dein Nettoeinkommen absichern. Diese kannst Du aus Deiner G & V entnehmen. Dies ist der Beitrag, von dem Du Steuern zahlen musst. 

Ein Beispiel: 

Du hast letztes Jahr einen Umsatz von 120.000 € gehabt. Nach Abzug aller Kosten Deines Architekturbüros von 50.000 € erwirtschaftest Du ein Nettoeinkommen von 70.000 €. Monatlich bedeutet dies im Durchschnitt ein Nettoeinkommen von 5800 €. 

Hiervon wird "normalerweise" die Höhe des Krankentagegeldes berechnet. 5800 geteilt durch 30 Arbeitstage bedeutet ein tägliches Krankentagegeld von 195 € pro Tag.

Aber was ist mit den Kosten Deine Architekturbüros? 

Diese laufen weiter und können über das Krankentagegeld nicht abgesichert werden. 

Möchtest Du diese ebenfalls absichern? Dann benötigst Du eine zusätzliche Betriebskostenversicherung. Diese hat allerdings einen Nachteil. Der Versicherer kann im Leistungsfall kündigen. Diese verzichtet während der gesamten Laufzeit des Vertrages nicht auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.

Deshalb empfehle ich Dir eine Krankentagegeldversicherung, die sowohl Dein Nettoeinkommen als auch die fixen Kosten Deines Architekturbüros. absichert. Auch hier sollte der Versichert auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall verzichtet. 

 

III. Krankentagegeld kann trotz Altersrente fortgeführt werden

Viele Architekten arbeiten trotz Rentenbezug gerne weiter. Immer wieder erhalte ich Anfrage von Freiberuflern, die mir mitteilen, dass ihre Versicherung ihr Krankentagegeld bei Rentenbeginn gekündigt hat. Hier schlagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) erbarmungslos zu. 

Ab Rentenzahlung wird automatisch das Krankentagegeld beendet. 

Deshalb achte darauf, dass Du eine Versicherung findest, die Du bei Rentenbeginn behalten kannst. Achte darauf, dass kein neues Krankentagegeld abgeschlossen wird und keine neuen Gesundheitsfragen gestellt werden. Hier gibt es nur wenige Gesellschaften, die diese Leistungen anbietet.

 

IV. Keine Wartezeiten

Wartezeiten bedeutet, dass Du in den ersten drei Monaten nach Beginn der Krankentagegeldversicherung, kein Krankentagegeld erhältst. Ausnahme bei Unfall. Du zahlst somit volle Beiträge für eingeschränkte Leistung. Dies kann man umgehen, indem man entweder zu Beginn einen aktuellen ärztlichen Untersuchungsbericht (Attest) vorlegt oder eine Gesellschaft findet, die auf die Wartezeiten verzichtet und ab Beginn das volle Krankentagegeld zahlt.   

 

Tipp für Existenzgründer

Architekten, die sich neu niederlassen, wünschen häufig einen sehr frühen Leistungsbeginn beim Krankentagegeld. Dann werden Leistungsbeginne möglichst früh gewünscht. Der erste Tag wird nicht angeboten, aber der vierte oder achte Tag ist durchaus möglich. Später, wenn das läuft, auch spätere Leistungsbeginne vereinbaren.

 

Fazit

Es ist wichtig, dass Du eine Krankentagegeldversicherung speziell für Deine freiberufliche Tätigkeit als Architekt wählst, damit Du im Krankheitsfall abgesichert bist. Wenn Du eine solche Versicherung wählst, ist es wichtig, dass Du Dir alle relevanten Informationen genau ansiehst, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dazu gehören unter anderem die verschiedenen Arten von Versicherungsdeckungen und -leistungen, die Kosten, die Kündigungsbedingungen und der Kundenservice. Sobald Du alle Informationen zusammengetragen hast, kannst Du Dein Krankentagegeld basierend auf Deiner persönlichen Situation und Deinen Anforderungen auswählen.