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Säule II: Rechtssichere Entgeltfortzahlung

GGF-Lohnfortzahlung 2026: Warum Ihr Vertrag das Gesetz schlägt

Als beherrschender GGF fallen Sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ohne glasklare Vertragsklausel riskiert Ihre GmbH die Zahlungsunfähigkeit. Ist Ihr Anstellungsvertrag nicht exakt mit Ihrem Krankentagegeld synchronisiert, entstehen entweder gefährliche Deckungslücken oder das Finanzamt wertet die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung.

Als beherrschender GGF fallen Sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ihre Absicherung basiert rein auf dem Anstellungsvertrag. Drei Fehler kosten in der Praxis am meisten: das Rechtsvakuum, die Steuer-Falle und die fehlende Synchronität zwischen Karenzzeit und Krankentagegeld.

Status-Check

  • Rechtsvakuum: § 3 EntgFG greift bei GGF nicht.
  • Steuer-Falle: Ohne Klausel droht vGA-Verdacht.
  • Synchronität: Karenzzeit muss auf KTG passen.

Beratungshotline:
0171 - 21 41 164

Wer zahlt im Krankheitsfall?

Normale Angestellte haben kraft Gesetz sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend 78 Wochen Krankengeld. Für GGF gilt dieses Netz nicht. Jede Woche Fortzahlung muss individuell im Anstellungsvertrag vereinbart und über eine Rückendeckungsversicherung der GmbH finanziert werden.

Gesetzlich Angestellte

Haben einen gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld für bis zu 78 Wochen. Alles ist gesetzlich geregelt.

GmbH-Geschäftsführer

Kein gesetzlicher Anspruch. Jede Woche Fortzahlung muss individuell vereinbart und über die GmbH durch eine Brutto-Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Wir empfehlen zwölf Monate Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag.

Mehr zu den fünf Pflichtklauseln im Anstellungsvertrag lesen Sie hier: GGF-Dienstvertrag: 5 Must-Haves zur Lohnfortzahlung .

Video-Analyse: Die GGF-Lohnfortzahlung rechtssicher gestalten

Klicken Sie auf Play, um die Experten-Tipps von Bodo Kopka zu starten.

Das Ziel: Eine nahtlose Kette

Die nahtlose Absicherungskette besteht aus drei synchronisierten Bausteinen: Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag für zwölf Monate, DKV Tarif TL der GmbH mit passenden Karenztagen und DKV Tarif KTAG ab dem 365. Tag privat. Kein Tag ohne Liquidität, kein Baustein ohne Absprache mit dem Steuerberater.

Wir bauen Ihre Absicherung so auf, dass kein Tag ohne Liquidität vergeht. Das Schlüsselwort heißt: Karenzzeit-Harmonierung.

  • Anstellungsvertrag regelt die Dauer der Fortzahlung (empfohlen: zwölf Monate).
  • Das Krankentagegeld ( Tarif TL ) startet exakt nach Ende der Lohnfortzahlung.
  • Die GmbH erhält das Bruttogehalt direkt auf das Firmenkonto zurückerstattet.
  • Ab dem 365. Tag: DKV Tarif KTAG privat, bis zu 80 Prozent des Bruttoeinkommens.

Wichtig: Wir koordinieren die technischen Details für Ihren Steuerberater, um die vGA-Prävention sicherzustellen.

Beachten Sie auch das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers: Ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung .

Sichern Sie Ihr Gehalt

Passt Ihr Vertrag zu Ihrer Police? Wir prüfen die Schnittstellen und schließen Ihre Versorgungslücken.

Zur GGF-Existenzstrategie Die 3 teuersten Fehler im Überblick


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FAQ: GGF-Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Haben GmbH-Geschäftsführer einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Nein. Beherrschende GGF fallen nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG). Während normale Angestellte kraft Gesetz 6 Wochen Anspruch auf Gehalt haben, existiert für Geschäftsführer ein Rechtsvakuum. Ohne eine individuelle Vereinbarung im Anstellungsvertrag besteht im Krankheitsfall kein automatischer Anspruch auf Gehalt.

Was passiert, wenn die GmbH ohne Vertragsklausel Gehalt bei Krankheit zahlt?

In diesem Fall droht massiver Ärger mit dem Finanzamt. Zahlungen ohne klare, im Vorfeld getroffene vertragliche Vereinbarung werden als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Das führt zu hohen steuerlichen Nachzahlungen und belastet die Bilanz der GmbH erheblich.

Was versteht man unter Karenzzeit-Harmonierung?

Das ist die exakte Abstimmung zwischen Anstellungsvertrag und Versicherung. Wenn der Vertrag eine Lohnfortzahlung für zwölf Monate vorsieht, darf das Krankentagegeld erst ab dem ersten Tag nach Ende der Lohnfortzahlung leisten. Startet die Versicherung zu früh, entsteht eine Überversicherung und das Bereicherungsverbot greift. Startet sie zu spät, entsteht eine gefährliche Liquiditätslücke.

Kann die GmbH die Kosten für die Lohnfortzahlung absichern?

Ja. Über den DKV Tarif TL kann sich die GmbH das an den kranken Geschäftsführer gezahlte Bruttogehalt vom Versicherer direkt auf das Firmenkonto zurückerstatten lassen. Das schont die Liquidität des Unternehmens vollständig. Die Beiträge sind für die GmbH Betriebsausgabe und steuerlich voll abzugsfähig. Das Krankentagegeld sichert ausschließlich das Bruttogehalt ab, keine Betriebskosten oder Sozialversicherungsbeiträge.

Warum ist der Experten-Check der Schnittstellen so wichtig?

Weil drei Bereiche exakt synchronisiert sein müssen: das Arbeitsrecht (Anstellungsvertrag mit Lohnfortzahlungsklausel), das Steuerrecht (vGA-Vermeidung durch Fremdvergleich und Gesellschafterbeschluss) und das Versicherungsrecht (Karenzzeiten im Krankentagegeld). Nur wenn alle drei Bereiche aufeinander abgestimmt sind, ist Ihre Existenz als GGF rechtssicher geschützt.

Bodo Kopka, Versicherungsfachwirt BAV

Hinweis in eigener Sache

Alle Informationen auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf meiner über 40-jährigen Beratungserfahrung als Versicherungsfachwirt BAV. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

Nehmen Sie für die rechtliche und steuerliche Prüfung Ihrer individuellen Situation unbedingt einen Steuerberater und einen auf GmbH-Recht oder Sozialversicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistand mit ins Boot. Meine Aufgabe ist die optimale versicherungstechnische Absicherung nach geklärtem Status.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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