GmbH-Geschäftsführer: So vermeiden Sie 30.000 € Steuernachzahlung bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Stell dir vor: Dein Unternehmen läuft erfolgreich, du hast als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG die Zügel fest in der Hand. Doch dann kommt die Steuerprüfung, und plötzlich siehst du dich mit einer Forderung von 30.000 EUR Steuernachzahlung plus Verzugszinsen konfrontiert.
Der Grund? Ein einziger, scheinbar kleiner Formfehler in deinem Arbeitsvertrag mit deiner eigenen GmbH.
Dieser Fall ist keine Seltenheit und betrifft viele Geschäftsführer, die die Komplexität der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Gesellschafter-Geschäftsführer unterschätzen. Die vermeintlich selbstverständliche Fortzahlung deines Gehalts kann ohne die korrekte vertragliche Grundlage schnell zur teuren Steuerfalle werden.
In diesem Artikel beleuchten wir den genauen Fehler, der zu dieser massiven Nachzahlung führte, und zeigen dir, wie du dein Gehalt im Krankheitsfall rechtssicher absicherst. Ferner enthüllen wir eine clevere Strategie, wie du dein Krankentagegeld als Betriebsausgabe deiner GmbH geltend machen und dabei signifikant Steuern sparen kannst. Als erfahrener Versicherungsexperte mit über 40 Jahren Praxis helfe ich dir, diese komplexen Sachverhalte zu verstehen und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Der Fall, der 30.000 € kostete: Lohnfortzahlung ohne Rechtsgrundlage
Vor vier Jahren ereilte einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer erfolgreichen Softwarefirma ein Autounfall. Die Folge: Er war über acht Monate lang krankgeschrieben. Während dieser Zeit erhielt der Geschäftsführer von seiner GmbH weiterhin sein monatliches Gehalt von 10.000 EUR – insgesamt also 80.000 EUR.
Drei Jahre später kam es zur turnusmäßigen Steuerprüfung durch das Finanzamt. Das Ergebnis war ein Schock: Die GmbH musste 30.000 EUR an Steuern nachzahlen, zuzüglich erheblicher Verzugszinsen. Die Begründung des Finanzamts war eindeutig: Die Lohnfortzahlung an den Geschäftsführer im Krankheitsfall erfolgte ohne Rechtsanspruch. Und das nur, weil der Geschäftsführer in seinem Arbeitsvertrag einen entscheidenden "Satz" vergessen hatte.
Kann dir so etwas auch passieren? Leider ja, wenn die vertraglichen Grundlagen nicht wasserdicht sind.
Das Problem des Gesellschafter-Geschäftsführers: Der Fremdvergleichsgrundsatz
Was ist der Fremdvergleichsgrundsatz?
Der Kern des Problems liegt im sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz. Das Finanzamt behandelt Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer anders als normale Arbeitsverträge. Hier gilt der Grundsatz: Sämtliche Leistungen und Vereinbarungen müssen dem entsprechen, was auch mit einem externen Dritten (also einem Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig Gesellschafter ist) unter gleichen Umständen getroffen worden wäre. Kurz gesagt: Die GmbH darf ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vorteile gewähren, die sie einem fremden Dritten nicht auch gewähren würde.
Anwendung auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Genau hier wurde der besagte Geschäftsführer zum Opfer eines oft übersehenen Details. Während Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist dies für einen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht automatisch gegeben. Wenn im Arbeitsvertrag mit der GmbH keine ausdrückliche und klar formulierte Vereinbarung über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall getroffen wurde, fehlt die notwendige Rechtsgrundlage. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass die fortgezahlten Gehälter eine "verdeckte Gewinnausschüttung" (vGA) darstellen.
Die Konsequenz: Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und ihre Folgen
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Vorteile gewährt, die nicht auf einem klaren, schriftlichen und fremdvergleichskonformen Vertrag basieren. Das Finanzamt sieht darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, die weitreichende steuerliche Folgen hat:
➡️ Auf Ebene der GmbH: Die Lohnfortzahlung wird nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Der Gewinn der GmbH steigt, und sie muss höhere Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.
➡️Auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers: Der ursprünglich erhaltene Betrag wird als Kapitalertrag neu qualifiziert und muss zusätzlich versteuert werden (oft mit Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Dies führte im Beispiel des Geschäftsführers zur Nachforderung von 30.000 EUR plus Verzugszinsen – eine kostspielige Lektion für einen scheinbar kleinen Formfehler.
Deine Lösung: Lohnfortzahlung rechtssicher vereinbaren – Der Arbeitsvertrag als Schlüssel
Um solche teuren Nachzahlungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Gesellschafter-Geschäftsführer explizit und fremdvergleichskonform im Arbeitsvertrag zu regeln.
Der entscheidende Satz (oder Absätze) im Arbeitsvertrag
Dein Arbeitsvertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer muss eine klare und unmissverständliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Diese muss den gleichen Bedingungen entsprechen, die auch mit einem externen Geschäftsführer vereinbart würden. Achte auf folgende Punkte:
✅ Dauer der Lohnfortzahlung: Meist sechs Wochen, wie im Angestelltenverhältnis.
✅ Höhe der Lohnfortzahlung: Dein vereinbartes Gehalt.
✅ Mögliche Begrenzungen: Sind die Regelungen realistisch und vergleichbar mit denen am Markt?
Es ist ratsam, auch eventuelle Regelungen in der GmbH-Satzung oder im Gesellschaftervertrag zu beachten, da diese Einfluss auf den Arbeitsvertrag haben können.
Expertenrat ist Gold wert
Die rechtssichere Gestaltung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages ist komplex und sollte nicht unterschätzt werden. Ein Fehler kann massive finanzielle Konsequenzen haben. Ziehe unbedingt einen auf GmbH-Recht und Arbeitsrecht spezialisierten Berater hinzu.
Ich habe zu diesem wichtigen Thema zwei Informationsblätter erstellt, die dir helfen, Licht ins Dunkel zu bringen und Fehler zu vermeiden:
Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer: Doppelt profitieren – Absicherung & Betriebsausgabe
Auch wenn die Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag sauber geregelt ist, endet diese nach einer bestimmten Zeit – oft nach sechs Wochen. Was passiert danach, wenn du weiterhin krankgeschrieben bist? Hier kommt das private Krankentagegeld ins Spiel. Und das Beste: Du kannst es steuerlich optimieren!
Warum eine private Krankentagegeldversicherung unverzichtbar ist
Eine private Krankentagegeldversicherung schließt die Einkommenslücke, die nach dem Ende der vertraglich vereinbarten Lohnfortzahlung entsteht. Sie sichert dein Einkommen ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit und schützt dich und deine Familie vor finanziellen Engpässen bei längerer Krankheit.
Der Clou: Machen Sie Ihr Krankentagegeld zur Betriebsausgabe!
Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es eine clevere Gestaltungsoption: Die GmbH kann die private Krankentagegeldversicherung für ihren Geschäftsführer abschließen und die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen.
Wie funktioniert das? Die GmbH fungiert als Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer. Du als Geschäftsführer bist die versicherte Person. Die Beiträge stellen für die GmbH eine Betriebsausgabe dar und mindern somit deren Gewinn und Steuerlast. Für dich als Geschäftsführer führt diese Beitragsübernahme nicht zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, da es sich um eine Sachleistung handelt, die dem Interesse der GmbH dient.
Konkretes Beitrags- und Ersparnisbeispiel: Krankentagegeld als Betriebsausgabe
Lass uns das Potenzial anhand eines realistischen Beispiels verdeutlichen:
Ausgangssituation:
- Ein 47-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Bruttogehalt: 6.000 EUR
- Benötigtes Krankentagegeld: 200 EUR pro Tag (um das Gehalt zu decken)
- Leistungsbeginn (Karenzzeit): ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Vergleich der monatlichen Kosten:
Dieses Beispiel zeigt, wie du durch die geschickte Gestaltung deiner Krankentagegeld-Police über die GmbH monatlich 219,20 EUR und jährlich über 2.600 EUR sparen kannst.
Berücksichtigt man, dass die GmbH diese Beiträge als Betriebsausgabe absetzen kann (im Beispiel mit einem Steuersatz von 35 %), reduziert sich der effektive Aufwand für das Unternehmen auf nur noch ca. 81 EUR pro Monat. Das ist ein erheblicher Vorteil, der nicht nur deine persönliche Absicherung optimiert, sondern auch die Liquidität deiner GmbH schont!
Du möchtest deine persönliche Ersparnis berechnen lassen und erfahren, wie deine GmbH von diesem Modell profitieren kann?
Deine nächsten Schritte: So vermeidest du böse Überraschungen
Handele proaktiv, um teure Fehler zu vermeiden und deine finanzielle Sicherheit zu gewährleisten:
- Prüfung bestehender Arbeitsverträge: Ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in deinem Anstellungsvertrag mit der GmbH korrekt und fremdvergleichskonform geregelt?
- Analyse deines Absicherungsbedarfs: Wie hoch sollte dein Krankentagegeld sein, um dein Einkommen im Falle einer längeren Krankheit vollständig zu decken?
- Potenzial zur Beitragsoptimierung: Kann deine GmbH deine Beiträge für das Krankentagegeld übernehmen und diese als Betriebsausgabe absetzen?
Fazit: Sicherheit für dich und deine GmbH – Mit Expertise zur optimalen Lösung
Der Fall des Geschäftsführers mit 30.000 EUR Steuernachzahlung ist ein warnendes Beispiel dafür, wie wichtig die präzise Gestaltung von Verträgen und die Kenntnis steuerlicher Besonderheiten für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind. Doch dieses Risiko birgt auch eine Chance: Mit der richtigen Strategie kannst du nicht nur rechtliche Fallstricke vermeiden, sondern auch erhebliche Steuervorteile nutzen.
Lass dich nicht von komplexen Regelungen verunsichern. Als Experte stehe ich dir zur Seite, um deine Lohnfortzahlung rechtssicher zu gestalten und dein Krankentagegeld steueroptimiert in deine Unternehmensstruktur zu integrieren.
Vermeide teure Fehler und sichere dein Einkommen clever ab!
Als spezialisierter Experte helfe ich dir und deiner GmbH, die Lohnfortzahlung rechtssicher zu gestalten und das Krankentagegeld steuerlich zu optimieren.
FAQ - Lohnfortzahlung & Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegst du dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz. Das bedeutet, alle Vereinbarungen zwischen dir und der GmbH müssen so getroffen werden, als würden sie mit einem externen, nicht beteiligten Geschäftsführer geschlossen. Ohne eine explizite, schriftliche und fremdvergleichskonforme Regelung im Arbeitsvertrag wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet.
Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Vorteile gewährt, die sie einem fremden Dritten nicht gewähren würde, ohne dass dies klar vertraglich geregelt ist. Die Folgen sind gravierend: Die Lohnfortzahlung wird bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkannt, was zu höheren Körperschaft- und Gewerbesteuern führt. Für dich als Geschäftsführer wird der Betrag als Kapitalertrag nachversteuert, was zu erheblichen Nachzahlungen und Verzugszinsen führen kann – wie im Beispiel der 30.000 € Nachzahlung im Blogartikel beschrieben.
Um eine vGA zu vermeiden, muss dein Arbeitsvertrag mit der GmbH eine klare und unmissverständliche Vereinbarung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Diese muss dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten. Wichtige Punkte sind die Dauer (oft 6 Wochen) und die Höhe der Fortzahlung. Es ist unbedingt ratsam, hierfür juristischen oder steuerlichen Rat einzuholen und die Regelungen präzise zu formulieren.
Auch wenn dein Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Wochen) regelt, endet diese nach dieser Frist. Bei längerer Krankheit sichert das private Krankentagegeld dein Einkommen darüber hinaus ab. Es ist somit die ideale Ergänzung zur vertraglichen Lohnfortzahlung und schützt dich vor Einkommensverlusten bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit.
Ja, das ist ein großer Vorteil! Deine GmbH kann Versicherungsnehmerin deines privaten Krankentagegeldes sein und die Beiträge direkt zahlen. Diese Beiträge sind dann für die GmbH als Betriebsausgabe absetzbar, was deren Gewinn und Steuerlast mindert. Für dich als Geschäftsführer ist dies in der Regel steuerfrei, da es sich um eine Sachleistung im Interesse der GmbH handelt. Dies führt zu einer deutlichen Ersparnis im Vergleich zur privaten Beitragszahlung.
Ja, unbedingt! Es ist dringend empfehlenswert, deinen bestehenden Arbeitsvertrag auf die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bezüglich der Lohnfortzahlung zu prüfen. Auch deine Krankentagegeld-Police sollte auf die optimale Absicherung und das Potenzial zur steuerlichen Absetzbarkeit über die GmbH überprüft werden. Oft gibt es hier ungenutzte Optimierungsmöglichkeiten, die erhebliche Kosten sparen können.
Für die juristische Prüfung deines Arbeitsvertrages solltest du einen auf GmbH-Recht spezialisierten Anwalt oder Steuerberater konsultieren. Für die optimale Gestaltung und die steuerliche Absetzbarkeit deines Krankentagegeldes sowie die passende Absicherung deines Einkommens stehe ich dir als erfahrener Versicherungsexperte zur Verfügung. Ich helfe dir gerne, die besten Lösungen für deine individuelle Situation zu finden
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