
SDK Süddeutsche Krankenversicherung Krankentagegeld im Test
Das Krankentagegeld der SDK für Arbeitnehmer und Selbstständige im Test
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet nur zwei Krankentagegeld-Tarife. Den Tarif TG für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Der zweite Tarif TA ist für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gedacht. Der Tarif TA bietet schlechtere Leistungen als der Tarif TG für Arbeitnehmer. Erfahren Sie hier, wo die Unterschiede liegen.
SDK Krankentagegeld TG für pflichtversicherte Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer werden als frühester Leistungsbeginn der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit angeboten. Der Tarif TG ist für Arbeitnehmer gedacht, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Deshalb kann auch maximal 30 Euro pro Tag abgesichert werden. Wenn Arbeitnehmer ein höheres Krankentagegeld wünschen, dann müssen Sie den Tarif TA wählen.
Hier die besonderen Vorteile des Tarifs TG:
- Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit, die ein Arbeitgeber bei der Fortzahlung des Entgeltes zusammenzählen darf, werden auch hinsichtlich der tariflichen Karenzzeit zusammengezählt.
- die SDK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, somit kann die SDK im Leistungsfall nicht kündigen. Beim Tarif TA verzichtet die Süddeutsche Krankenversicherung nicht darauf. Hier kann der Vertrag im Leistungsfall in den ersten drei Jahren von der SDK gekündigt werden
- Vereinfachte Leistungsanpassung bei Erhöhung des Einkommens. Sie können innerhalb von 2 Monaten ab der Gehaltsänderung das Krankentagegeld im Verhältnis dazu ohne Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie stellen und den Nachweis über die Einkommenserhöhung ggf. vorlegen. Nach Ablauf der 2 Monate können Sie Ihren versicherten Tagessatz ausschließlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen
- Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag
- Die SDK wendet die Alkoholklausel nicht an. Die Tarife leisten auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
- Keine Wartezeiten, also 100 % Leistungen ab Beginn. Beim Tarif TA für Selbstständige gibt es 3 Monate Wartezeiten
Was mir weniger beim Krankentagegeld (TG) der SDK für Arbeitnehmer gefällt
- Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, ab dem Ende des Jahres, in dem das 25., 35., 45. bzw. 55. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. Kurz: es kommt zur automatischen Beitragserhöhung. Je älter Sie werden, desto höher wir der Beitrag
- der Tarif leistet während Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes schriftlich zugesagt hat
SDK Krankentagegeld TA für sonstige Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige
Was mir beim Krankentagegeld der SDK für Selbstständige gefällt
- der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind
- Auslandsleistungen, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für die im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfällen das Krankentagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung bezahlt. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht darüber hinaus bis zu sechs Monate Versicherungsschutz
- Mindestens alle drei Jahre bietet die SDK eine Erhöhung des Krankentagegeldes entsprechend der Erhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Dieses Angebot kann dann ohne Gesundheitsfragen beantragt werden Lehnen sie diese Anpassung allerdings mehr als zweimal ab, dann bekommen sie in Zukunft kein Anpassungsangebot mehr.
Was mir weniger beim Krankentagegeld der SDK für Selbstständige gefällt
- TA leistet während Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes schriftlich zugesagt hat
- die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate
- Kein Verzicht auf ordentliche Kündigungsrecht, somit kann die SDK in den ersten drei Jahren jederzeit das Krankentagegeld kündigen
- Selbstständige können als frühesten Leistungsbeginn den 15 Tag wählen. Frühere Leistungsbeginne, wie der 4. oder 8. Tag, werden nicht angeboten. Spätere Leistungsbeginne wie der 22., 43., 91., 182. oder 365. Tag sind möglich. Wobei auffällt, dass die SDK den 29. Tag nicht anbietet. Dies ist unüblich
- das Krankentagegeld endet automatisch mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
SDK TG 6 – Gesundheitsfragen (sehr umfangreich)
- Fanden in den letzten 5 Jahren Beobachtungen, Untersuchungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Reha- oder Kurklinik statt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
- Werden oder wurden in letzten 3 Jahren ambulante Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen (auch Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen) durch Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Psychologen, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder sonstigen Therapeuten durchgeführt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
- Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Operationen statt?
- Bestehen chronische Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Allergien, organische/körperliche Fehler (z.B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z.B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), andauernde oder wiederkehrende Beschwerden (z.B. Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen), die in den oben abgefragten Zeiträumen nicht behandelt oder untersucht wurden?
- Besteht oder bestand in den letzten 10 Jahren eine Suchterkrankung (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit) oder Essstörung?
- Bestanden in den letzten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder mehr als 2 Wochen zusammenhängend Arbeitsunfähigkeiten?
- Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig oder wiederholt Medikamente eingenommen, angewendet (z.B. Tabletten, Tropfen, Inhalation, Spritzen, Salben) oder wurden Medikamente ärztlich angerat
- Werden oder wurden in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel konsumiert?
- Wurde eine HIV-Infektion oder Hepatitis festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus?
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