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Gibt es spezifische Regelungen oder Absicherungsbedarfe für Minijobber oder Teilzeitkräfte?

Ja, Minijobber und Teilzeitkräfte haben oft eingeschränkte Ansprüche bei Krankheit. Besonders Minijobber sollten ihren Absicherungsbedarf prüfen, da kein automatisches Krankengeld gezahlt wird.

Problemstellung/Grundlagen

Minijobber und Teilzeitkräfte sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer, unterscheiden sich aber in ihren sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen. Das wirkt sich direkt auf die Leistungen bei Krankheit aus.

Während Teilzeitkräfte meist regulär krankenversichert sind und damit Krankengeldansprüche haben, ist die Situation bei Minijobbern oft komplexer. Hier greifen besondere Regelungen, die finanzielle Lücken verursachen können.

Gerade für Menschen, die nur ein geringes oder ergänzendes Einkommen erzielen, kann eine längere Arbeitsunfähigkeit existenzielle Folgen haben.

Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und ggf. zusätzliche Absicherungen in Betracht zu ziehen.

Lösungsansatz/Details

Unterschiede in der Absicherung:

  • Teilzeitkräfte: Sie sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Damit gilt für sie die gleiche Regelung wie für Vollzeitkräfte: 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Anspruch auf Krankengeld.
  • Minijobber: Sie sind grundsätzlich von der Krankenversicherungspflicht befreit. Arbeitgeber zahlen hier keine Beiträge zur Krankenversicherung. Folge: Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld der GKV.
  • Lohnfortzahlung: Auch Minijobber haben Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht.
  • Private Absicherung: Um Versorgungslücken zu schließen, kann eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, insbesondere für Minijobber, die keine anderweitige Absicherung haben.

Besonderheit: Minijobber, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind (z. B. über eine Hauptbeschäftigung oder Familienversicherung), können dort abgesichert sein. Im Zweifel lohnt sich eine genaue Prüfung.

Fazit/Handlungsempfehlung

Teilzeitkräfte sind in der Regel gut abgesichert, da sie denselben Krankengeldanspruch wie Vollzeitkräfte haben. Minijobber hingegen haben nach Ablauf der Lohnfortzahlung keine Ansprüche auf Krankengeld.

Gerade für Minijobber kann daher eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung sinnvoll sein.

Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsstatus zu prüfen und gezielt nach Lösungen zu suchen, um Einkommensausfälle abzusichern.

Eine individuelle Beratung hilft, die richtige Strategie zu entwickeln und teure Versorgungslücken zu vermeiden.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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