Sind Rückfallerkrankungen beim GmbH Krankentagegeld Tarif mitversichert?
Bei GmbH Krankentagegeld gelten Rückfallerkrankungen als neuer Fall. Die Karenzzeit startet wieder von vorn. Wer Rückfälle absichern will, sollte kurze Karenzzeiten vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel Absicherungen ab dem 4. Tag mit hohen Tagessätzen. Bei Neugründungen gelten häufig reduzierte Einstiegssummen. Lassen Sie Tarife, Annahmerichtlinien und Ihr Vertragsziel sauber aufeinander abstimmen.
Problemstellung/Grundlagen
Gesellschafter Geschäftsführer brauchen eine klare Regelung für den Krankheitsfall, damit die Lohnfortzahlung der GmbH planbar bleibt. Das GmbH Krankentagegeld dient als Rückdeckung für diese Verpflichtung und soll die Liquidität des Unternehmens schützen.
Wichtig: Viele erwarten, dass eine Rückfallerkrankung nahtlos mitversichert ist. Im GmbH Tarif der DKV wird eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursache jedoch als neuer Leistungsfall gewertet.
Damit beginnt die vertraglich vereinbarte Karenzzeit erneut zu laufen.
Die Lösung liegt in einer vorausschauenden Gestaltung von Karenz, Tagessätzen und möglicher Staffelung, abgestimmt auf den Geschäftsführervertrag und die Finanzplanung der GmbH.
Lösungsansatz/Details
Bei GmbH Krankentagegeld werden Rückfallerkrankungen in der Praxis als neuer Fall behandelt. Das bedeutet konkret:
- Karenzzeit startet neu: Nach jedem Rückfall läuft die vereinbarte Karenzzeit wieder an.
- Leistung erst nach Karenz: Die Erstattung setzt erneut erst nach Ablauf der Karenz ein.
- Planung durch kurze Karenz: Wer Rückfälle aktiv abdecken will, wählt kurze Karenzzeiten.
Empfehlenswerte Optionen, je nach Annahmerichtlinie und Tarifwerk:
| Option | Beispielhafte Ausgestaltung | Einsatz |
| Kurze Karenz | Beginn ab dem 4. Tag, Tagessätze bis zu 520 EUR pro Tag | Für starke Rückfall Absicherung |
| Neugründungen UG oder GmbH | Einstieg bis zu 140 EUR pro Tag, z. B. 55 EUR ab dem 1. Tag plus 85 EUR ab dem 8. Tag | Für junge Unternehmen mit Annahmegrenzen |
Hinweis: Konkrete Leistungen, maximal versicherbare Tagessätze und Staffelungen sind tarifabhängig und an Gesundheitsprüfung, Einkommensnachweis sowie Bereicherungsverbot gebunden.
Fazit/Handlungsempfehlung
Rückfallerkrankungen sind im GmbH Krankentagegeld üblicherweise nicht als Fortsetzung des Erstfalls gedeckt. Die Karenz läuft bei jedem Rückfall erneut.
Wer dieses Risiko reduzieren will, wählt kurze Karenzzeiten und ausreichend hohe Tagessätze. Für Neugründungen bieten sich gestaffelte Einstiegslösungen an, die später ausgebaut werden können.
Stimmen Sie Karenz, Tagessatz, Staffelungen und den Geschäftsführervertrag exakt aufeinander ab. So vermeiden Sie Finanzierungslücken in der GmbH und halten die Lohnfortzahlung stabil.
Empfehlung: Tarifbedingungen prüfen, Szenarien durchspielen und ein passendes Angebot mit klarer Dokumentation anfordern.