Wer bietet ein Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer an?
Für GmbH Geschäftsführer gibt es nur zwei spezialisierte Anbieter: DKV (Tarif TL) und Hallesche (Tarif KTAR). Beide Tarife sind auf die Besonderheiten von GGF zugeschnitten, unterscheiden sich aber in Struktur, Karenzzeiten und Leistungsdauer.
Problemstellung/Grundlagen
GmbH Geschäftsführer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Um die vertraglich zugesagte Lohnfortzahlung abzusichern, braucht es spezielle Krankentagegeldtarife, die auf die GmbH-Konstellation ausgelegt sind.
Der Markt ist sehr klein. Nur zwei Versicherer bieten eigenständige Lösungen an: DKV und Hallesche. Beide haben Tarife entwickelt, die sich in wichtigen Details unterscheiden.
Für Geschäftsführer ist es entscheidend, das richtige Modell zu wählen, da dies unmittelbare Auswirkungen auf Liquidität, Flexibilität und steuerliche Anerkennung hat.
Lösungsansatz/Details
Die beiden Anbieter unterscheiden sich wie folgt:
| Kriterium | DKV Tarif TL | Hallesche Tarif KTAR |
| Flexibilität Karenzzeiten | Sehr flexibel: frei wählbar ab dem 4., 8., 15., 22. Tag | Feste Karenzzeit: Beginn ausschließlich ab dem 43. Tag möglich |
| Leistungsdauer | Bis zu 78 Wochen wählbar, Empfehlung: 12 Monate (364 Tage) als bestes Preis-Leistungs-Verhältnis | Standardisiert: feste Leistungsdauer von maximal 78 Wochen, keine flexible Verkürzung auf 12 Monate |
| Vertragsgestaltung | Individuell anpassbar, hohe Flexibilität | Klar strukturierte Lösung, einfach handhabbar |
| Zielgruppe | GGF mit komplexen Verträgen und Bedarf an Flexibilität | GGF mit klassischen Lohnfortzahlungsvereinbarungen |
Beide Tarife sichern die GmbH rechtlich und steuerlich sauber ab: Die GmbH ist Versicherungsnehmer, der Geschäftsführer ist die versicherte Person. Leistungen werden an die GmbH gezahlt und zur Lohnfortzahlung verwendet.
Fazit/Handlungsempfehlung
Die Wahl hängt von den Bedürfnissen der GmbH und des Geschäftsführers ab. Wer maximale Flexibilität bei Karenz und Leistungsdauer sucht, ist bei der DKV gut aufgehoben. Wer eine einfache Standardlösung bevorzugt, für den passt die Hallesche besser.
Prüfen Sie die Karenzzeiten und Leistungsdauer genau und stimmen Sie diese mit Ihrem Geschäftsführervertrag ab.
Empfehlung: Beide Tarife vergleichen, ein individuelles Angebot einholen und die steuerliche Ausgestaltung dokumentieren.