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Wie lange zahlt die Krankentagegeldversicherung für GmbH Geschäftsführer?

Die Leistungsdauer bestimmt der Versicherungsnehmer. Wir empfehlen 12 Monate. Dies bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und wird vom Finanzamt problemlos als Betriebsausgabe anerkannt. Wichtig: Die Dauer muss mit dem Geschäftsführervertrag abgestimmt sein und kann durch einen Nachtrag angepasst werden.

Problemstellung/Grundlagen

Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) stellt die Krankentagegeldversicherung die finanzielle Rückdeckung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnfortzahlung dar. Ohne eine klare Festlegung entsteht schnell eine Versorgungslücke, da die GmbH das Gehalt im Krankheitsfall fortzahlen muss, auch wenn der Geschäftsführer arbeitsunfähig ist.

Die Dauer der Leistung ist nicht einheitlich, sondern hängt vom gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Typische Tarife sehen Leistungszeiträume von 6 Wochen bis zu 12 Monaten oder länger vor.

Wesentlich ist, dass die Leistungsdauer der Versicherung mit der vertraglich zugesagten Lohnfortzahlung im Geschäftsführervertrag übereinstimmt.

Dies kann bei Bedarf durch einen formellen Nachtrag zum Geschäftsführervertrag rechtlich abgesichert werden.

Lösungsansatz/Details

Im Tarifmodell TL (DKV) stehen verschiedene Leistungsdauern zur Wahl. Diese reichen von 6 Wochen bis zu 78 Wochen. Besonders bewährt hat sich die Vereinbarung von 12 Monaten (52 Wochen):

  • Empfohlene Variante: 12 Monate (364 Tage). Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt.
  • Kürzere Leistungsdauern: 6, 13 oder 26 Wochen möglich, werden jedoch in der Praxis selten gewählt, da sie eine Versorgungslücke riskieren.
  • Längere Leistungsdauern: Bis zu 78 Wochen möglich, allerdings oft teurer und nicht immer notwendig, wenn private Lösungen anschließen.
  • Abstimmung mit Vertrag: Der Arbeitsvertrag des GGF muss eine entsprechende Lohnfortzahlung enthalten. Falls bisher nur 6 Wochen vereinbart sind, kann ein Nachtrag auf 12 Monate ergänzt werden.

Beispiel einer Nachtragsklausel aus einem Mustervertrag: „Im Falle der Erkrankung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 12 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge.“

Fazit/Handlungsempfehlung

Die Krankentagegeldversicherung zahlt je nach Tarif bis zu 78 Wochen. Am sinnvollsten ist jedoch eine Leistungsdauer von 12 Monaten, da sie die GmbH entlastet, steuerlich anerkannt wird und gleichzeitig ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Die Leistungsdauer muss immer mit der im Arbeitsvertrag geregelten Lohnfortzahlung übereinstimmen. Stimmen Versicherung und Vertrag nicht überein, drohen steuerliche Risiken oder Versorgungslücken.

Empfehlung: Vereinbaren Sie im Geschäftsführervertrag eine 12-monatige Lohnfortzahlung und sichern Sie diese über einen passenden Tarif ab. Dies lässt sich unkompliziert durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag umsetzen.

Im Anschluss an diese Absicherung sollte über ein privates Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsrente nachgedacht werden, um dauerhafte Einkommensausfälle abzusichern.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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