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Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung bzw. wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?

Privates Krankentagegeld wird gezahlt, solange eine ärztlich bestätigte vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Typischerweise bis zur Genesung oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. In der GKV ist das Krankengeld pro Krankheit auf einen festen Zeitraum begrenzt; privat Versicherte steuern Dauer und Beginn über ihren Vertrag.

Problemstellung/Grundlagen

Viele verwechseln die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit denen der privaten Krankentagegeldversicherung. Während das gesetzliche Krankengeld zeitlich gedeckelt ist, orientiert sich das private Krankentagegeld vorrangig am medizinischen Verlauf der Arbeitsunfähigkeit und den vertraglichen Bedingungen.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit (vorübergehend, Hoffnung auf Genesung) und Berufsunfähigkeit (dauerhaft, Tätigkeit auf nicht absehbare Zeit nicht mehr möglich). Beim Übergang ändern sich die Leistungen.

Für Arbeitnehmer gilt zudem: Erst endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, dann greifen Krankengeld (GKV) und/oder privates Krankentagegeld, je nach gewähltem Leistungsbeginn.

Lösungsansatz/Details

Gesetzlich Versicherte (GKV): Das Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen gewährt (entspricht 19,5 Monaten) und setzt erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung ein. Die Zeiten müssen nicht am Stück liegen; Unterbrechungen werden zusammengerechnet, solange es dieselbe Krankheit betrifft.

Privat Versicherte mit Krankentagegeld (DKV, Tarif ohne Gesundheitsfragen): Innerhalb der 60-monatigen Vertragslaufzeit ist die Leistungsdauer nicht starr begrenzt. Es wird so lange gezahlt, bis Sie wieder arbeiten können. Kehren Sie in den Job zurück, ersetzt das Erwerbseinkommen das Krankentagegeld.

  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Können Sie wieder in Teilzeit arbeiten, ist ein anteiliges Krankentagegeld möglich, höchstens bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens und bis zu 182 Tage (DKV).
  • Übergang AU → BU oder Rente: Beim Wechsel in die Berufsunfähigkeit oder in die Altersrente wird das vereinbarte Krankentagegeld bis zu 30 Tage weitergezahlt.
  • Beendigung der Leistung: mit Ende der Arbeitsunfähigkeit, Feststellung von Berufsunfähigkeit, Vertragsende oder bei Eintritt von Rentenleistungen gemäß Bedingungen.

Damit unterscheidet sich die private Absicherung deutlich von der GKV-Frist: Es gibt keine pauschale Wochen-Obergrenze; maßgeblich sind medizinischer Status und Vertrag.

Fazit/Handlungsempfehlung

In der GKV ist die Dauer klar limitiert (pro Krankheit). Im privaten Krankentagegeld zählt die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit mit definierten Regeln für Teilzeit-Rückkehr, Übergänge und Vertragsenden. So bleibt Ihre Liquidität planbar, solange die AU besteht.

Empfehlung: Prüfen Sie, wie GKV-Krankengeld, privates Krankentagegeld und ggf. Berufsunfähigkeits­schutz ineinandergreifen. Stimmen Sie Leistungsbeginn, Tagessatz und Nachweise so ab, dass keine Lücken entstehen, insbesondere an den Schnittstellen (Rückkehr in Teilzeit, BU, Altersrente).

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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