🔙 Zurück zur Übersicht: Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Kündigung während Krankengeldbezug 2026: Was passiert mit Ihrem Anspruch?
Eine Kündigung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit ist für viele Arbeitnehmer der schlimmste denkbare Moment. Zum gesundheitlichen Stress kommt die Frage: Verliere ich jetzt auch noch mein Krankengeld? Die klare Antwort lautet nein. Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, aber nicht den Krankengeldanspruch. Dieser Artikel erklärt, was bei Arbeitgeberkündigung, Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag gilt, was nach 78 Wochen passiert und welche Absicherung Sie danach brauchen.
Eine Kündigung während des Krankengeldbezugs beendet den Anspruch auf Krankengeld nicht. Das Krankengeld wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 78 Wochen weitergezahlt, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht. Entscheidend ist allein die lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitgeberkündigung während Krankengeldbezug: Kein Verlust des Krankengeldanspruchs
Kündigt der Arbeitgeber während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Krankengeldanspruch vollständig erhalten. Die Kündigung beendet zwar das Arbeitsverhältnis, nicht aber die Mitgliedschaft in der GKV. Das Krankengeld läuft bis zur Genesung oder bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 78 Wochen weiter.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während einer Krankheit ist arbeitsrechtlich grundsätzlich möglich. Es gibt im deutschen Recht kein generelles Kündigungsverbot während einer Erkrankung. Entscheidend für den Krankengeldanspruch ist nicht das Bestehen des Arbeitsverhältnisses, sondern die Mitgliedschaft in der GKV zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit.
Die Abfolge im Überblick:
- Bis zum Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter, auch wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde.
- Endet das Arbeitsverhältnis während der Lohnfortzahlung, übernimmt die GKV direkt im Anschluss das Krankengeld.
- Sind Sie bereits im Krankengeldbezug und erhalten dann eine Kündigung, ändert sich nichts: Das Krankengeld läuft unverändert weiter.
- Nach Ende des Arbeitsverhältnisses übernimmt die GKV die Krankenversicherungsbeiträge. Sie zahlen in dieser Zeit keine eigenen Beiträge.
Eigenkündigung während Krankengeldbezug: Das Sperrzeit-Risiko kennen
Wer selbst kündigt, während er bereits arbeitsunfähig ist, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Krankengeld. Diese Sperrzeit verhängt die Krankenkasse auf Basis von § 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V. Wer erst kündigt und danach erkrankt, ist dagegen nicht betroffen: Für die Dauer der Kündigungsfrist bleibt der volle Anspruch erhalten.
Die Eigenkündigung ist das risikoreichste der drei Szenarien. Es kommt entscheidend auf den Zeitpunkt an:
Fall 1: Erst kündigen, dann erkranken. Erkranken Sie nach Ausspruch der Eigenkündigung während der Kündigungsfrist, gilt dieselbe Regel wie bei der Arbeitgeberkündigung. Die Lohnfortzahlung läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, das Krankengeld übernimmt danach. Kein Sperrzeit-Risiko.
Fall 2: Erst erkranken, dann selbst kündigen. Das ist die gefährliche Konstellation. Kündigen Sie, während Sie bereits arbeitsunfähig sind, kann die Krankenkasse eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. In dieser Zeit erhalten Sie weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld. Erst nach Ablauf der Sperrzeit läuft das Krankengeld wieder an.
Aufhebungsvertrag während Krankengeldbezug: Was gilt?
Bei einem Aufhebungsvertrag läuft das Krankengeld bis zum vereinbarten Auflösungstermin weiter. Eine Abfindung hat keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch. Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auslösen. Das Krankengeld selbst ist davon nicht betroffen, wohl aber die Anschlussleistung nach Genesung.
Der Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für den Krankengeldanspruch gilt:
- Das Krankengeld wird bis zum vereinbarten Beendigungsdatum weitergezahlt.
- Eine Abfindung hat keinen Einfluss auf die Höhe oder Dauer des Krankengeldes.
- Nach dem vereinbarten Beendigungsdatum gelten dieselben Regeln wie nach einer Kündigung: Das Krankengeld läuft weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.
Der entscheidende Unterschied zum Thema Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld I auslösen. Diese Sperrzeit betrifft jedoch nur das Arbeitslosengeld, nicht das Krankengeld. Solange Sie arbeitsunfähig sind, zahlt die GKV das Krankengeld weiter, unabhängig von einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Auch hier gilt: Bei konkreten Fragen zu Aufhebungsverträgen empfehlen wir den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was passiert nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld?
Nach 78 Wochen endet das gesetzliche Krankengeld vollständig, auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Die GKV zahlt nicht weiter. Ab diesem Zeitpunkt müssen andere Leistungen greifen: Arbeitslosengeld I bei Arbeitsfähigkeit, Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Einschränkung oder ein privates Krankentagegeld als vorausschauende Absicherung.
Das Ende der 78-Wochen-Frist ist der kritischste Moment im gesamten Krankheitsverlauf. Die GKV stellt die Zahlung ein, unabhängig vom Gesundheitszustand. Was dann greift, hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind: Die Agentur für Arbeit prüft den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Da das Arbeitsverhältnis während der Krankengeldzahlung in der Regel bereits beendet wurde, müssen Sie sich unverzüglich arbeitssuchend melden.
Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind: Besteht nach 78 Wochen weiterhin Arbeitsunfähigkeit, kommt die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Diese setzt jedoch voraus, dass Sie dauerhaft nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Die Hürde ist hoch, die Leistung oft niedrig. Viele Betroffene fallen in dieser Phase in eine existenzbedrohende Einkommenslücke.
Wenn Sie berufsunfähig werden: Stellt sich während des Krankheitsverlaufs heraus, dass dauerhaft Berufsunfähigkeit vorliegt, greift eine private Berufsunfähigkeitsrente, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Die DKV und ERGO bieten einen koordinierten Übergang: Das Krankentagegeld läuft weiter, bis die BU-Rente greift. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung.
Privates Krankentagegeld: Die Absicherung vor dem Ernstfall
Ein privates Krankentagegeld greift dort, wo das gesetzliche Krankengeld endet oder zu gering ist. Es zahlt einen vereinbarten Tagessatz ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung durch die 78-Wochen-Regel der GKV. Wer eine Kündigung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit erlebt hat, erkennt im Nachhinein, wie wichtig diese Absicherung ist.
Das gesetzliche Krankengeld hat zwei strukturelle Schwächen, die im Kündigungsfall besonders deutlich werden:
Schwäche 1: Die Einkommenslücke beginnt sofort. Das GKV-Krankengeld beträgt nach Abzug der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge real nur 80 bis 85 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wer 4.000 Euro netto verdient hat, erhält deutlich weniger. Die Fixkosten bleiben unverändert.
Schwäche 2: Nach 78 Wochen ist Schluss. Die GKV zahlt maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren. Danach endet die Leistung vollständig, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Ein privates Krankentagegeld schließt beide Lücken. Es zahlt den vereinbarten Tagessatz zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld, ohne zeitliche Begrenzung und steuerfrei. Der DKV-Gruppenvertrag für Arbeitnehmer bietet zudem den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers im Leistungsfall. Das bedeutet: Auch nach einem langen Krankheitsverlauf kann der Versicherer den Vertrag nicht kündigen.
Wie groß ist Ihre persönliche Einkommenslücke?
Ich berechne Ihren individuellen Absicherungsbedarf und zeige Ihnen, welcher DKV-Tarif Ihre Lücke schließt.
Jetzt Angebot für Arbeitnehmer anfordernHäufige Fragen zur Kündigung während des Krankengeldbezugs
Die häufigsten Fragen betreffen den Fortbestand des Krankengeldanspruchs nach Kündigung, das Sperrzeit-Risiko bei Eigenkündigung, die Rolle einer Abfindung und was nach 78 Wochen passiert. Die wichtigste Antwort vorab: Eine Kündigung beendet den Krankengeldanspruch nicht. Entscheidend ist allein die lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Bekomme ich nach einer Kündigung noch Krankengeld?
Ja. Eine Kündigung beendet den Krankengeldanspruch nicht. Das Krankengeld wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur gesetzlichen Höchstdauer von 78 Wochen weitergezahlt, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht. Voraussetzung ist die lückenlose ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit.
Was passiert, wenn ich selbst kündige, während ich krank bin?
Wer selbst kündigt, während er bereits arbeitsunfähig ist, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Krankengeld nach § 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V. Wer dagegen erst kündigt und danach erkrankt, ist nicht betroffen: Für die Dauer der Kündigungsfrist bleibt der volle Anspruch erhalten. Bei konkreten Fragen empfehlen wir den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Hat eine Abfindung Einfluss auf das Krankengeld?
Nein. Eine Abfindung hat keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch. Solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist und die Höchstbezugsdauer nicht erreicht wurde, zahlt die GKV das Krankengeld unabhängig von einer erhaltenen Abfindung.
Was passiert mit dem Krankengeld bei einem Aufhebungsvertrag?
Bei einem Aufhebungsvertrag läuft das Krankengeld bis zum vereinbarten Auflösungstermin weiter. Nach dem Beendigungsdatum zahlt die GKV das Krankengeld weiterhin, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I auslösen. Das Krankengeld selbst ist davon nicht betroffen.
Muss ich während des Krankengeldbezugs nach der Kündigung Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Nein. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses übernimmt die GKV die Krankenversicherungsbeiträge während des Krankengeldbezugs. Sie zahlen in dieser Zeit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung.
Was passiert nach Ablauf der 78 Wochen, wenn ich noch immer krank bin?
Nach 78 Wochen endet das gesetzliche Krankengeld vollständig. Bei Arbeitsfähigkeit prüft die Agentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bei dauerhafter Erwerbsminderung kommt die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Wer vorausschauend ein privates Krankentagegeld abgeschlossen hat, ist über die 78 Wochen hinaus abgesichert, ohne zeitliche Begrenzung.
Kann der Arbeitgeber mich während einer Krankheit kündigen?
Ja. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein generelles Kündigungsverbot während einer Erkrankung. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, unterliegt jedoch dem allgemeinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung allein wegen der Krankheit ist in der Regel nicht wirksam. Für arbeitsrechtliche Fragen empfehlen wir den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zahlt die private Krankentagegeldversicherung auch nach einer Kündigung weiter?
Ja. Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt weiter, solange die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist kein Ausschlussgrund. Das private Krankentagegeld ist an die versicherte Person und die bestehende Arbeitsunfähigkeit gebunden, nicht an das Arbeitsverhältnis.
Weitere Themen für Arbeitnehmer
Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.