Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werde?
Wird das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs beendet, ändert das zunächst nichts am Anspruch: Das Krankengeld wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur gesetzlichen Höchstdauer weitergezahlt. Allerdings kann sich die spätere Absicherung ändern – insbesondere beim Übergang zu Arbeitslosengeld oder Krankentagegeld.
Problemstellung und Grundlagen
Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ersetzt nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einen Teil des Einkommens. Es wird bei andauernder Arbeitsunfähigkeit gezahlt, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Eine Kündigung während des Krankengeldbezugs ist arbeitsrechtlich möglich, jedoch unterliegt sie bestimmten Schutzregelungen. Das Krankengeld selbst ist nicht an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden, sondern an die Mitgliedschaft in der GKV und die bestehende Arbeitsunfähigkeit.
Die maximale Bezugsdauer beträgt bei derselben Erkrankung 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Danach müssen andere Leistungen greifen.
Lösungsansatz und Details
Auch nach einer Kündigung bleibt der Krankengeldanspruch bestehen, solange Sie:
- bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der GKV versichert waren,
- die Arbeitsunfähigkeit ärztlich lückenlos nachweisen,
- die Höchstbezugsdauer noch nicht erreicht haben.
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt die Krankenversicherungspflicht über die Krankengeldzahlung. Sie zahlen in dieser Zeit keine Beiträge zur Krankenversicherung, da diese von der Krankenkasse getragen werden.
Endet der Krankengeldanspruch, prüft die Agentur für Arbeit, ob Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann. Besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, ist auch ein Übergang in ein privates Krankentagegeld oder in die Berufsunfähigkeitsversicherung denkbar.
Fazit und Handlungsempfehlung
Eine Kündigung während des Krankengeldbezugs beendet den Anspruch auf Krankengeld nicht. Sie sollten jedoch rechtzeitig klären, wie es nach Ablauf der 78 Wochen weitergeht.
Prüfen Sie, ob Sie für den Fall einer langen Krankheit oder Berufsunfähigkeit zusätzliche Absicherungen wie privates Krankentagegeld oder BU-Versicherung abgeschlossen haben, um Versorgungslücken zu vermeiden.