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Zahlt die Krankentagegeldversicherung auch bei Arbeitslosigkeit?

Nein - Krankentagegeld wird grundsätzlich nicht bei Arbeitslosigkeit gezahlt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich die Arbeitslosigkeit unmittelbar an eine bestehende Arbeitsunfähigkeit anschließt.

Warum wird bei Arbeitslosigkeit kein Krankentagegeld gezahlt?

Das Krankentagegeld dient der Absicherung des Verdienstausfalls, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Wenn Sie arbeitslos sind, erzielen Sie kein Erwerbseinkommen, daher greift das Krankentagegeld nicht.

Wann kann es trotzdem gezahlt werden?

Wenn sich die Arbeitslosigkeit direkt an eine Krankschreibung anschließt und noch keine neue Tätigkeit aufgenommen wurde, kann die Versicherungsfähigkeit vorübergehend bestehen bleiben. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, das besagt: Solange ernsthafte Bemühungen zur Arbeitssuche nachgewiesen werden, darf der Versicherer die Zahlung nicht sofort einstellen.

Warum sollte man die Versicherung nicht kündigen?

  • Schutz bei neuer Anstellung: Mit einer bestehenden Police haben Sie sofort wieder Versicherungsschutz und dies ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Gesundheitsprobleme: Neue Erkrankungen während der Arbeitslosigkeit könnten bei einem Neuabschluss zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
  • Nahtloser Übergang: Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit greift der Schutz sofort ohne Wartezeit.

Fazit

Kündigen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit nicht voreilig. Die Risiken eines Neuabschlusses sind hoch, und der bestehende Schutz kann unter bestimmten Umständen weiterhin greifen.

Häufige Folgefragen