Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Rechtsform meines Unternehmens wechsle, zum Beispiel von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH?
Ein Wechsel der Rechtsform, etwa zur GmbH oder umgehrt, beeinflusst nicht automatisch deinen Krankentagegeldvertrag, sollte aber dem Versicherer gemeldet werden.
Problemstellung/Grundlagen
Viele Selbstständige starten als Einzelunternehmer und wechseln später in eine GmbH oder UG. Diese Umwandlung betrifft rechtlich das Unternehmen. Aber was passiert mit der privaten Krankentagegeldversicherung? Muss der Vertrag angepasst oder neu abgeschlossen werden?
Da die Krankentagegeldversicherung eine personenbezogene Absicherung ist, bleibt der Vertrag grundsätzlich auch nach der Rechtsformänderung bestehen. Dennoch kann sich die Stellung des Versicherungsnehmers ändern, vom Einzelunternehmer zum geschäftsführenden Gesellschafter.
Diese neue Rolle kann Auswirkungen auf die versicherbare Leistungshöhe, das Einkommen oder die Definition der Arbeitsunfähigkeit haben. Insbesondere, wenn du nun auch für administrative Aufgaben verantwortlich bist.
Wichtig ist deshalb, dass du den Versicherer über die neue Unternehmensstruktur informierst, insbesondere über neue Einkommensstrukturen.
Lösungsansatz/Details
Folgende Aspekte solltest du beim Wechsel in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) beachten:
- Meldepflicht: Informiere deine Versicherung über den Wechsel der Rechtsform und deine neue berufliche Funktion.
- Einkommensnachweis: Als Geschäftsführer erfolgt die Gehaltszahlung meist über ein Geschäftsführergehalt, dieses dient künftig als Basis für das Krankentagegeld.
- Berufsbild prüfen: Die neue Tätigkeit als Geschäftsführer kann Einfluss auf die Einstufung der Arbeitsunfähigkeit haben (z. B. mehr administrative Tätigkeiten).
- Tarifprüfung: Manche Versicherer haben spezielle Klauseln oder Tarife für Geschäftsführer. Ein Tarifwechsel kann sinnvoll sein.
Die DKV akzeptiert z. B. auch bei einem Wechsel zur GmbH ein pauschales Bruttoeinkommen von bis zu 4.200 €, das in den ersten 24 Monaten nach Gründung auch ohne Gehaltsnachweis abgesichert werden kann.
Entscheidend ist, dass du keine Lücke entstehen lässt, weder in der Beitragszahlung noch in der Vertragsklarheit.
Fazit/Handlungsempfehlung
Ein Wechsel der Rechtsform muss nicht zu Problemen mit deinem Krankentagegeldvertrag führen. Vorausgesetzt, du informierst deinen Versicherer rechtzeitig und sorgst für klare Verhältnisse.
Wichtig ist, dass die neue Einkommensbasis nachvollziehbar dokumentiert wird und deine neue berufliche Tätigkeit korrekt hinterlegt ist. Nur so kannst du im Leistungsfall problemlos Anspruch auf die vereinbarte Absicherung erheben.
Auch ein Tarifwechsel oder eine Vertragsanpassung kann sinnvoll sein, wenn sich dein Tätigkeitsprofil durch die neue Unternehmensform grundlegend verändert.
Fazit: Keine Panik bei Rechtsformwechsel. Werde aktiv und hole den Versicherer ins Boot. So bleibt deine Absicherung bestehen und rechtssicher.