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Kann die Versicherung das Krankentagegeld im Leistungsfall kündigen?

Ja, aber nur in den ersten drei Versicherungsjahren. Danach kann der Versicherer das Krankentagegeld nicht mehr ordentlich kündigen. Wichtig: Es gibt Tarife mit garantiertem Kündigungsschutz.

Kündigung innerhalb der ersten 3 Jahre möglich

In den ersten drei Versicherungsjahren kann der Versicherer das Krankentagegeld ohne Angabe von Gründen kündigen z. B. nach einem Leistungsfall. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 178i Absatz 1 VVG.

Diese Regelung gilt für viele Standardtarife und birgt ein hohes Risiko, wenn Sie nach einer Krankheit plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen.

Regelung in den MBKT

Laut § 14 MB/KT (Musterbedingungen für das Krankentagegeld) kann die Versicherung in den ersten drei Jahren kündigen:

„Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen […]“

Ob Ihr aktueller Vertrag diese Regelung enthält, erfahren Sie in den Bedingungen oder bei uns.

Beispiel: Kündigung nach Krankheitsfall

Sie sind seit 24 Monaten versichert und erkranken. Die Versicherung zahlt das Krankentagegeld. Wenn die Diagnose einen Rückfall vermuten lässt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, ohne Begründung. Ein Neuabschluss ist dann schwierig.

Die Kündigung muss bei einem Neuabschluss offengelegt werden. Das erschwert den Zugang zu neuen Tarifen oder führt zu Risikozuschlägen.

Unsere Lösung: Tarife mit Kündigungs-Schutz-Garantie

Wir bieten Krankentagegeldtarife mit garantiertem Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das bedeutet für Sie: Auch im Schadenfall bleibt Ihr Vertrag bestehen – dauerhaft und sicher.

Ein solcher Schutz ist besonders für Freiberufler, Selbstständige und alle mit hohem Einkommensrisiko wichtig.

Häufige Folgefragen