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DKV Krankentagegeld KTN2 2026: Der vollständige Tarif-Check für Selbstständige und Freiberufler

Der DKV-Tarif KTN2 ist der meistempfohlene Krankentagegeld-Tarif für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland. Das hat konkrete Gründe: Er verzichtet standardmäßig auf das ordentliche Kündigungsrecht, bietet einen Leistungsbeginn bereits ab dem 4. Tag, zahlt unabhängig vom aktuellen Einkommensteuerbescheid und ermöglicht über Gruppenverträge und Rahmenvereinbarungen Konditionen, die am freien Markt nicht zugänglich sind. Dieser Artikel erklärt den KTN2 vollständig: Tarifstruktur, Gruppenvertragsvorteile, Karenztage-Wahl, Gründerregelung, Leistungsumfang und die konkreten Unterschiede zu Wettbewerbern.

Was den DKV KTN2 strukturell von allen anderen Tarifen unterscheidet

Der DKV KTN2 ist der einzige Krankentagegeld-Tarif am Markt, der standardmäßig auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, als isolierter Ergänzungstarif zur GKV ab dem 4. Tag leistet und über mehr als 1.000 Gruppenverträge branchenspezifische Beitragsvorteile bietet. Diese Kombination ist am Markt einzigartig und macht ihn zur Referenzlösung für Selbstständige und Freiberufler.

Der Krankentagegeld-Markt bietet über 20 Anbieter. Die meisten Tarife unterscheiden sich in Beitragshöhe, Karenztagen und Wartezeiten. Beim KTN2 gibt es drei strukturelle Merkmale, die ihn grundlegend von allen anderen Tarifen unterscheiden, unabhängig von Beitrag und Karenztagen.

Strukturmerkmal 1: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht ab Tag 1

Das ordentliche Kündigungsrecht erlaubt es einem Versicherer, den Vertrag nach jedem Versicherungsjahr mit dreimonatiger Frist zu beenden, ohne Angabe von Gründen. In der Praxis wird dieses Recht nach langen oder häufigen Leistungsfällen ausgeübt. Genau dann, wenn der Selbstständige gesundheitsbedingt keinen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen kann.

Die DKV verzichtet im KTN2 ab dem ersten Vertragstag auf dieses Recht. Es gibt keine Dreijahresfrist, nach der erst Schutz entsteht. Es gibt keine Bedingung, dass der Kunde gleichzeitig eine DKV-Vollversicherung haben muss. Der Schutz ist vom ersten Tag an unkündbar durch den Versicherer, unabhängig davon, wie oft oder wie lange Leistungen in Anspruch genommen wurden. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.

Strukturmerkmal 2: Leistungsbeginn ab dem 4. Tag als isolierter GKV-Ergänzungstarif

Nur acht Versicherer in Deutschland bieten überhaupt einen Leistungsbeginn ab dem 4. Tag an. Von diesen acht setzen fünf eine Krankenvollversicherung im eigenen Haus voraus. Das bedeutet: Wer in der GKV versichert ist und privates Krankentagegeld ab dem 4. Tag als Ergänzung abschließen möchte, hat in Deutschland nur drei Optionen. Die DKV ist eine davon und mit Abstand die mit dem breitesten Zielgruppenspektrum.

Strukturmerkmal 3: Gruppenvertragsstruktur mit über 1.000 Rahmenvereinbarungen

Die DKV hat mit mehr als 1.000 Berufs- und Standesorganisationen, Verbänden, Kammern und Unternehmen Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Wer Mitglied in einer dieser Organisationen ist, erhält Zugang zu Sonderkonditionen, die am freien Markt nicht erhältlich sind. Das betrifft Beitragsnachlässe, vereinfachte Gesundheitsprüfungen, erhöhte Tagessatz-Grenzen ohne Sonderprüfung und in bestimmten Gruppen sogar Annahmegarantien.

Ob ein solcher Gruppenvertrag für Ihre Berufsgruppe besteht und welche konkreten Vorteile er bietet, lässt sich nur im direkten Gespräch klären. Die Gruppenvertragsstruktur ist nicht öffentlich zugänglich und wird nicht auf der DKV-Website kommuniziert.

Tarifstruktur KTN2: Was versicherbar ist und was nicht

Der KTN2 sichert den persönlichen Verdienstausfall bis zu 300 Euro täglich ab. Die DKV verlangt bei Antragstellung weder einen Einkommensnachweis noch eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Sie verlässt sich auf die Angaben des Antragstellers. Für Existenzgründer in den ersten 24 Monaten gilt eine Sonderregelung bis 140 Euro täglich ohne jede Voraussetzung. Betriebskosten sind im KTN2 nicht versicherbar.

Der KTN2 ist ein Krankentagegeld-Tarif für Selbstständige und Freiberufler, der den persönlichen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichert. Bevor die Tarifdetails erklärt werden, drei grundlegende Klarstellungen, die in der Beratungspraxis häufig missverstanden werden:

Klarstellung 1: Kein Einkommensnachweis bei Antragstellung

Die DKV verlangt beim Abschluss eines KTN2-Vertrages weder einen Einkommensteuerbescheid noch eine betriebswirtschaftliche Auswertung noch einen anderen Einkommensnachweis. Sie verlässt sich vollständig auf die Angaben des Antragstellers zur Höhe seines Einkommens. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Versicherern, die eine Einkommensdokumentation bereits bei Vertragsabschluss einfordern.

Das bedeutet praktisch: Wer einen Tagessatz von 200 Euro beantragt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht nachweisen, dass sein Einkommen diesen Betrag rechtfertigt. Er erklärt dies eigenverantwortlich. Die Prüfung, ob der versicherte Tagessatz dem tatsächlichen Nettoeinkommen entspricht, erfolgt erst im Leistungsfall. Dann gilt das Bereicherungsverbot: Das Krankentagegeld darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Mehr zur korrekten Berechnung: Nettoeinkommen berechnen 2026.

Klarstellung 2: Der maximale Tagessatz im KTN2 beträgt 300 Euro

Im KTN2 können Selbstständige und Freiberufler bis zu 300 Euro täglich, entsprechend 9.000 Euro monatlich, absichern. Diese Grenze gilt einheitlich für alle Versicherten. Gruppenversicherungsverträge erhöhen diese Obergrenze nicht. Wer Mitglied in einer Berufsorganisation ist, die einen Gruppenvertrag mit der DKV hat, profitiert von günstigeren Beitragskonditionen, nicht aber von einem höheren maximalen Tagessatz.

Klarstellung 3: Betriebskosten sind im KTN2 nicht versicherbar

Der KTN2 sichert ausschließlich den persönlichen Verdienstausfall des Selbstständigen ab, also den Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben. Laufende Betriebskosten wie Praxismiete, Personalkosten, Leasingraten oder Zinsen können im KTN2 nicht mitversichert werden. Das gilt für alle Antragsteller ohne Ausnahme.

Die Gründerregelung: 140 Euro täglich ohne jede Voraussetzung

Für Existenzgründer in den ersten 24 Monaten ihrer Selbstständigkeit gilt eine Sonderregelung: Sie können bis zu 140 Euro täglich, also bis zu 4.200 Euro monatlich, absichern, ohne dass irgendein Nachweis über ihr bisheriges Einkommen erforderlich ist. Kein Steuerbescheid, keine BWA, keine Planzahlen. Die bloße Tatsache, dass die Selbstständigkeit weniger als 24 Monate besteht, genügt als Grundlage.

Diese Regelung ist in den Prospekten der DKV verankert, nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bestehen Sie deshalb darauf, dass Ihr Berater den folgenden Satz wörtlich in die Beratungsdokumentation aufnimmt:

"Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis maximal 140 Euro Krankentagegeld ohne Nachweis absichern."

Nach Ablauf der 24 Monate wird das versicherte Krankentagegeld an das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen angepasst. Eine frühzeitige Beratung vor Ablauf der Gründungsphase ist deshalb zwingend empfehlenswert. Mehr dazu: Krankentagegeld für Existenzgründer 2026.

Übersicht: Was im KTN2 versicherbar ist und was nicht

Merkmal KTN2 – Standard KTN2 – Gründerregelung
Maximaler Tagessatz 300 € täglich 140 € täglich
Maximaler Monatsbetrag 9.000 € 4.200 €
Einkommensnachweis bei Antragstellung Keiner erforderlich Keiner erforderlich
Voraussetzung Selbstständige Tätigkeit Selbstständigkeit weniger als 24 Monate
Betriebskostenabsicherung Nicht möglich Nicht möglich
Gruppenvertrag erhöht Tagessatz Nein, nur Beitragsvorteil Nein, nur Beitragsvorteil
Verzicht ordentliches Kündigungsrecht Ja, ab Tag 1 Ja, ab Tag 1
Leistungsbeginn ab 4. Tag Ja, unabhängig von der Krankenversicherung Ja, unabhängig von der Krankenversicherung
Steuerfreiheit der Leistung 100% gemäß §3 Nr. 1a EStG 100% gemäß §3 Nr. 1a EStG

Die DKV-Spezialtarife für Kammerberufe: Was der KTN2 nicht leistet

Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater bietet die DKV separate Spezialtarife an, die in zwei entscheidenden Punkten über den KTN2 hinausgehen:

Tagessätze bis zu 520 Euro täglich: In der Niederlassungsphase können Kammerberufe ohne Einkommensnachweis bis zu 520 Euro täglich absichern. 130 Euro ab dem 4. Tag und weitere 390 Euro ab dem 8. Tag. Diese Tagessatzhöhe ist im KTN2 nicht erreichbar. Die Obergrenze von 300 Euro gilt im KTN2 auch für Kammerberufe.

Absicherung laufender Betriebskosten: Nur in den DKV-Spezialtarifen für Kammerberufe können neben dem persönlichen Nettogewinn auch die laufenden fixen Betriebskosten abgesichert werden: Praxismiete, Personalkosten, Leasingverpflichtungen und Zinsen. Diese Kosten laufen im Krankheitsfall weiter, auch wenn keine Einnahmen mehr fließen. Im KTN2 ist diese Absicherung ausdrücklich nicht möglich. Ein Kammerberuf mit laufenden Praxiskosten, der ausschließlich den KTN2 abschließt, hat deshalb eine strukturelle Unterdeckung in Höhe seiner monatlichen Betriebskosten.

Die Faustregel: Selbstständige ohne Kammerzugehörigkeit wählen den KTN2. Kammerberufe mit laufenden Betriebskosten und höherem Absicherungsbedarf wählen den passenden DKV-Spezialtarif. Mehr dazu: Krankentagegeld für Kammerberufe 2026.

Besondere Leistungsmerkmale: Gründerregelung, Alkoholklausel und nahtloser BU-Übergang

Der KTN2 bietet drei besondere Leistungsmerkmale, die ihn von Standardtarifen unterscheiden: die Gründerregelung mit bis zu 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis in den ersten 24 Monaten, die Alkoholklausel mit Leistungspflicht auch bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit sowie den nahtlosen Übergang zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente ohne einkommenslose Phase.

Besonderes Leistungsmerkmal 1: Die Gründerregelung

Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten ihrer Selbstständigkeit im DKV KTN2 bis zu 140 Euro Krankentagegeld täglich absichern, ohne einen Einkommensnachweis erbringen zu müssen. Das entspricht einem monatlichen Absicherungsbetrag von bis zu 4.200 Euro.

Diese Regelung gilt ausschließlich für die ersten 24 Monate der Selbstständigkeit. Nach Ablauf dieser Frist wird das versicherte Krankentagegeld an den tatsächlich erzielten Gewinn laut Einkommensteuerbescheid angepasst. Eine frühzeitige Beratung vor Ablauf der 24 Monate ist deshalb zwingend empfehlenswert.

Für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in der Niederlassungsphase gelten erweiterte Grenzen: Diese Berufsgruppen können sich in den DKV-Spezialtarifen für Kammerberufe bis zu 520 Euro täglich absichern, 130 Euro ab dem 4. Tag und weitere 390 Euro ab dem 8. Tag, ohne Einkommensnachweis aus der Niederlassung.

Wichtig: Die Gründerregelung ist in den Prospekten der DKV verankert, nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bestehen Sie deshalb darauf, dass Ihr Berater den folgenden Satz wörtlich in die Beratungsdokumentation aufnimmt:

"Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis maximal 140 Euro Krankentagegeld ohne Nachweis absichern."

Nur mit dieser schriftlichen Fixierung in der Beratungsdokumentation haben Sie im Leistungsfall eine belastbare Grundlage gegenüber der DKV. Mehr zur Gründerproblematik: Krankentagegeld für Existenzgründer 2026.

Besonderes Leistungsmerkmal 2: Die Alkoholklausel

Die DKV leistet im KTN2 auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer durch Alkoholkonsum bedingten Bewusstseinsstörung beruht. Diese Klausel ist in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich festgehalten und stellt einen wesentlichen Qualitätsunterschied zu vielen Standardtarifen dar.

Viele Wettbewerber schließen Arbeitsunfähigkeit durch Alkohol kategorisch aus den Versicherungsbedingungen aus. Das betrifft in der Praxis nicht nur offensichtliche Fälle von Alkoholmissbrauch, sondern kann auch bei Unfällen nach einem Restaurantbesuch oder einer Betriebsfeier relevant werden. Im KTN2 ist dieser Ausschluss nicht vorhanden.

Besonderes Leistungsmerkmal 3: Nahtloser Übergang zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente

Das Krankentagegeld endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ohne koordinierten Übergang entsteht eine einkommenslose Phase zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und dem Beginn der BU-Rente, während die Prüfung des BU-Antrags läuft. Diese Phase kann Monate dauern.

Die DKV und ERGO gehören zur gleichen Unternehmensgruppe. Beide Prüfverfahren werden aufeinander abgestimmt: Die medizinische Dokumentation aus dem Krankentagegeld-Leistungsfall wird direkt in die BU-Prüfung übernommen. Der BU-Antrag kann bereits parallel zum laufenden Krankentagegeld-Bezug gestellt und geprüft werden. Das Ergebnis: kein einkommensloser Zeitraum zwischen beiden Leistungen.

Dieser nahtlose Übergang ist ein kaufmännisches Alleinstellungsmerkmal des DKV/ERGO-Systems und bei keinem anderen Marktführer in dieser Form verfügbar.

DKV KTN2 im direkten Vergleich: AXA, Barmenia und Continentale

Im direkten Vergleich mit AXA, Barmenia und Continentale zeigt der KTN2 drei strukturelle Vorteile: Nur die DKV verzichtet standardmäßig ab Tag 1 auf das ordentliche Kündigungsrecht, nur die DKV bietet den 4. Tag als isolierten GKV-Ergänzungstarif ohne Altersgrenzen für Freiberufler, und nur die DKV hat den nahtlosen Übergang zur ERGO-BU-Rente.

Die drei häufigsten Alternativen zum KTN2 im Beratungsalltag sind AXA, Barmenia und Continentale. Alle drei sind etablierte Anbieter mit solidem Marktanteil. Der Vergleich zeigt, wo die konkreten Unterschiede liegen.

DKV KTN2 vs. AXA:

Kriterium DKV KTN2 AXA
Ordentliches Kündigungsrecht Verzicht ab Tag 1 Kein Verzicht in ersten 3 Jahren
Leistungsbeginn frühestens 4. Tag 8. Tag (für GKV-Versicherte)
Altersgrenze Freiberufler ohne Vollversicherung Keine 50. Lebensjahr
Alkoholklausel Leistung inklusive Leistung inklusive
Nahtloser BU-Übergang DKV/ERGO-System Nicht systemisch verankert
Gruppenvertragsstruktur Über 1.000 GV Begrenzt

DKV KTN2 vs. Barmenia:

Kriterium DKV KTN2 Barmenia
Ordentliches Kündigungsrecht Verzicht ab Tag 1 Verzicht unter bestimmten Bedingungen
Leistungsbeginn frühestens 4. Tag 4. Tag
Bemessungsgrundlage Nettoeinkommen 100% des Gewinns 75% des Gewinns (Pauschalabzug)
Gründerregelung Bis 140 € ohne Nachweis (24 Monate) Eingeschränkt, mit Nachweis
Nahtloser BU-Übergang DKV/ERGO-System Nicht systemisch verankert
Marktentwicklung 2024 Marktführer mit 14,65% Marktanteil Wachstum +3,3%, 7,08% Marktanteil

DKV KTN2 vs. Continentale:

Kriterium DKV KTN2 Continentale
Ordentliches Kündigungsrecht Verzicht ab Tag 1 Kein Verzicht in ersten 3 Jahren
Leistungsbeginn frühestens 4. Tag 15. Tag
Bemessungsgrundlage Nettoeinkommen 100% des Gewinns 75% des Gewinns (Pauschalabzug)
Gründerregelung Bis 140 € ohne Nachweis (24 Monate) Bis 120 €, nur 12 Monate, mit Nachweis nach Jahr 1
Nahtloser BU-Übergang DKV/ERGO-System Nicht systemisch verankert
Marktentwicklung 2024 14,65% Marktanteil 5,00% Marktanteil, Bestand −11,9% seit 2019

Das Vergleichsergebnis ist eindeutig: Für Selbstständige und Freiberufler, die alle drei Kernkriterien (Kündigungsschutz, früher Leistungsbeginn, Gründerregelung) gleichzeitig benötigen, ist der DKV KTN2 die einzige Lösung am Markt, die alle drei ohne Einschränkung erfüllt. Die einzige legitime Alternative ist die Barmenia für Versicherte, die den 4. Tag benötigen, keinen Kündigungsschutz brauchen und einen günstigeren Beitrag priorisieren.

 


FAQ 

Was ist der DKV Tarif KTN2 und für wen ist er geeignet?

Der DKV Tarif KTN2 ist ein privates Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler, das den persönlichen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichert. Er bietet Leistungsbeginn ab dem 4. Tag, verzichtet standardmäßig auf das ordentliche Kündigungsrecht und kann von GKV- und PKV-Versicherten gleichermassen abgeschlossen werden, ohne dass eine weitere DKV-Mitgliedschaft erforderlich ist. Er ist geeignet für alle Selbstständigen und Freiberufler ohne Kammerzugehörigkeit sowie für Kammerberufe, die keinen separaten Spezialtarif benötigen.

Wie hoch ist der maximale Tagessatz im DKV KTN2?

Im DKV KTN2 können bis zu 300 Euro täglich, entsprechend 9.000 Euro monatlich, abgesichert werden. Diese Obergrenze gilt einheitlich für alle Versicherten. Gruppenversicherungsverträge erhöhen diese Obergrenze nicht, sie bieten lediglich Beitragsvorteile. Für Existenzgründer in den ersten 24 Monaten der Selbstständigkeit gilt eine Sonderregelung: Bis zu 140 Euro täglich können ohne jeden Einkommensnachweis abgesichert werden.

Muss ich bei Antragstellung einen Einkommensnachweis erbringen?

Nein. Die DKV verlangt beim Abschluss eines KTN2-Vertrages weder einen Einkommensteuerbescheid noch eine betriebswirtschaftliche Auswertung noch einen anderen Einkommensnachweis. Sie verlässt sich vollständig auf die Angaben des Antragstellers. Die Prüfung, ob der versicherte Tagessatz dem tatsächlichen Nettoeinkommen entspricht, erfolgt erst im Leistungsfall auf Basis des Bereicherungsverbots.

Kann ich den KTN2 auch als GKV-Versicherter abschließen?

Ja. Der KTN2 kann von GKV- und PKV-Versicherten gleichermassen abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft bei der DKV ist keine Voraussetzung. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu fünf anderen Anbietern am Markt, die den Leistungsbeginn ab dem 4. Tag ausschließlich für ihre eigenen Vollversicherungskunden anbieten. Der KTN2 steht als isolierter Ergänzungstarif jedem Selbstständigen offen, unabhängig davon, wo er krankenversichert ist.

Können mit dem KTN2 auch Betriebskosten abgesichert werden?

Nein. Der KTN2 sichert ausschließlich den persönlichen Verdienstausfall des Selbstständigen ab. Laufende Betriebskosten wie Praxismiete, Personalkosten oder Leasingraten sind im KTN2 nicht mitversicherbar. Für Kammerberufe mit laufenden Betriebskosten bietet die DKV separate Spezialtarife, die neben dem persönlichen Nettogewinn auch die fixen Betriebskosten absichern und Tagessätze bis zu 520 Euro täglich ermöglichen.

Kann die DKV den KTN2 nach einem langen Leistungsfall kündigen?

Nein. Die DKV verzichtet im KTN2 ab dem ersten Vertragstag auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Schutz bleibt unabhängig davon bestehen, wie oft oder wie lange Leistungen in Anspruch genommen wurden. Es gibt keine Dreijahresfrist, nach der erst Schutz entsteht, und keine Bedingung einer DKV-Vollversicherung. Viele Wettbewerber behalten sich das Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren vor und können den Vertrag nach einem Leistungsfall beenden.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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