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Krankentagegeldversicherung Allianz APK Test


Krankentagegeld-Versicherungen der Allianz (APK)  

 

Selbstständige müssen im Krankheitsfall in der Regel einen höheren Verdienstausfall kompensieren. Aufträge können oftmals nicht wie verabredet ausgeführt werden oder es ist nicht mehr möglich, neue Auftraggeber zu akquirieren. Dauert die Erkrankung über einen längeren Zeitraum an, kann eine Erkrankung mitunter zur Bedrohung der Existenz führen. Damit es so weit nicht kommt, sollten Selbstständige und Freiberufler eine Versicherung abschließen, die im Krankheitsfall ein Krankentagegeld zahlt. 

Die Krankentagegeld-Versicherung der Allianz Krankenversicherung (APK) versucht diese Probleme durch eine Krankentagegeld-Versicherung zu lösen und hilft so, die beruflichen Dienstausfälle abzufedern. Welche Lösung die Allianz hier anbietet und welche Fallstricke im Kleingedruckten der Krankentagegeld-Versicherung versteckt sind, erfahren Sie hier...

Selbstständige sollten sich privat absichern

Eine Versicherung wie das Krankentagegeld der Allianz ist für den Selbstständigen unverzichtbar, weil es keinen Arbeitgeber und damit keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Besonders kritisch kann einer Erkrankung werden, wenn der Selbstständige als Einzelunternehmer agiert. Das Einkommen wird im Falle der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich durch außenstehende Rechnungen erzielt. Bleiben diese aus oder sind alle offenen Forderungen bezahlt, verdient der Selbstständige oder Freiberufler im Krankheitsfall nichts. Die laufenden Kosten minimieren sich durch die Erkrankung natürlich nicht. 

Die Krankentagegeld-Versicherung der APK einfach abschließen

Nach dem Abschluss der Krankentagegeld-Versicherung der APK beginnt die Versicherung an dem Tag, der auf dem Versicherungsschein als Beginn verzeichnet ist. Der Versicherte muss jedoch eine Wartezeit erfüllen. Der Beginn der Wartezeit fällt auf das Datum des Versicherungsbeginns. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Erkrankung durch einen Unfall bedingt ist. In diesem Falle entfällt die Wartezeit komplett. Bei anderen Erkrankungen, etwa einer Psychotherapie, einer Zahnbehandlung oder einer kieferorthopädischen Behandlung, beträgt die Wartezeit nach dem Abschluss der Versicherung acht Monate. In bestimmten Tarifen können abweichende Regelungen vereinbart werden. 

Risikoprüfung und Altersgrenze

Die Krankentagegeld-Versicherung der Allianz Krankenversicherung kann ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden. Das Höchstalter für die Aufnahme in die Versicherung Krankentagegeld Allianz beträgt 65 Jahre. Mit dem Abschluss der Versicherung geht eine Risikoprüfung einher.

Vom Versicherten müssen Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. In einigen Fällen muss der Bogen über die Gesundheitsprüfung von einem Arzt ausgefüllt werden. Bei dem Vorliegen von Krankheiten behält sich die Versicherung vor, den Versicherungsantrag abzulehnen. Im Gegensatz zu anderen Versicherern verzichtet der Versicherer der Krankentagegeld-Allianz auf eine Alkoholklausel. 

Das Krankentagegeld wird nach dem Einkommen berechnet

Nach dem Abschluss der Versicherung und einer dreimonatigen Wartezeit wird im Falle einer ärztlich bescheinigten Erkrankung ein Krankentagegeld gezahlt. Dieses wird in der Regel aus dem Durchschnitt des Einkommens der letzten 12 Monate ermittelt. Dafür wird die Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird durch 365 Tage geteilt. Eine zeitliche Begrenzung der Zahlung gibt es nicht. Versichert werden können maximal 500 EUR pro Tag. Das Minimum beträgt 25 EUR. 

Anpassung des Krankentagegeldes der Allianz an die Einkommensentwicklung

Es gibt dynamische Tarife, bei denen die Leistung der Versicherung Krankentagegeld Allianz in einem Zeitraum von jeweils drei Jahren angepasst werden kann. Diese Anpassung kann, dem jeweiligen Tarif entsprechend, erstmals nach dem Ablauf von drei Jahren vorgenommen werden.

Wird eine Anpassung vorgenommen, gibt es keine erneute Risikoprüfung. Auch die Wartezeit entfällt bei einer Neuanpassung der Krankentagegeld-Versicherung der APK. Voraussetzung ist, dass der Antrag für die Erhöhung in einem Zeitraum von zwei Monaten, nachdem die Erhöhung erfolgt ist, vorliegt. Eine Minderung des Einkommens muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. 

Bei Arbeitslosigkeit wird das Krankentagegeld weiter gezahlt

Tritt während der Erkrankung eine Arbeitslosigkeit ein, wird das Krankentagegeld der Allianz weiter gezahlt. Der Zeitraum für die Weiterzahlung beträgt maximal drei Monate. Um die Weiterzahlung zu erhalten, muss die Arbeitsunfähigkeit vor der Arbeitslosigkeit eingetreten sein. Gleiches gilt für eine Berufsunfähigkeit: Auch hier wird das Krankentagegeld der Allianz für einen Zeitraum von drei Monaten weiter gezahlt.

Liegt hingegen nur eine teilweise Arbeitsunfähigkeit vor, kann das Krankentagegeld nicht weiter gezahlt werden. Keine Erstattung gibt es für eine Kur- und Sanatoriums Behandlung.

Ein Sonderfall tritt bei einer REHA-Maßnahme ein: Es muss eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 14 Tagen vorliegen. In diesem Fall zahlt die Allianz auch bei REHA das vereinbarte Krankentagegeld. Dabei werden eventuelle Leistungen gesetzlicher Träger auf die Krankentagegeld-Versicherung APK angerechnet. 

Weitere Bedingungen für den Abschluss der Krankentagegeld-Allianz

Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre, wenn der Versicherte eine Beschäftigung aufnimmt, bei der eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Somit verzichtet die Allianz nur bei Arbeitnehmern auf das ordentliche Kündigungsrecht. Gleiches gilt für das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern verzichtet die Allianz nicht auf ihr ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre.

Für Krankheiten, die akut im europäischen Ausland auftreten oder Unfälle während eines Aufenthalts in der EU besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung der APK. Hält sich der Versicherte regelmäßig im außereuropäischen Ausland auf, können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. 

Beitragsrückerstattung und Mindestversicherungsdauer

Beim Abschluss der Krankentagegeld-Versicherung der APK hat der Versicherte keinen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Die Kündigung der Versicherung kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Dabei muss die Mindestvertragsdauer eingehalten werden.

Die Krankentagegeld-Versicherung der APK kann von Personen abgeschlossen werden, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Dazu gehören Gewerbetreibende, Angehörigen der freien Katalogberufe und freiberuflich Selbstständige. 

 

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