Kündigen Sie Ihre Krankentagegeld-Versicherung bei Arbeitslosigkeit NIEMALS voreilig!
Stellen Sie sich vor: Sie sind krank, bekommen 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankentagegeld. Plötzlich Jobverlust – endet da automatisch Ihr Krankentagegeld? Nein!
Als Krankentagegeld-Experte sehe ich das ständig: Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung wollen bei Jobverlust kündigen – und verlieren teuren Schutz! Doch ein starkes BGH-Urteil schützt Sie, sofern Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) gekündigt werden.
BGH klärt: Krankentagegeld läuft weiter – bei Jobsuche!
BGH-Beschluss vom 27. März 2013, Az. IV ZR 256/12 (VersR 2013, S. 848)
Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig: Ihre private Krankentagegeld-Versicherung bleibt in der Arbeitslosigkeit wirksam, solange Sie ernsthaft einen neuen Job suchen. Der Leistungsanspruch endet erst, wenn:
- Sie selbst keinen Job mehr wollen, oder
- objektiv klar ist: Trotz aller Bemühungen finden Sie trotz Jobsuche keine Arbeit mehr.
Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klagen zuvor abgewiesen. Der BGH hob diese Urteile auf: Krankentagegeld ja – Sie sind weiter versichert!
Einfach erklärt für Arbeitnehmer mit PKV
Ihr typischer Ablauf bei Krankheit und Jobverlust während der AU:
- Tag 1–42: Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (6 Wochen).
- Danach: Privates Krankentagegeld (z. B. ab Tag 43).
- Arbeitsvertrag endet (z. B. Kündigung): Das Krankentagegeld läuft trotz Kündigung weiter, solange Sie arbeitsunfähig sind und aktiv bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind (Jobsuche).
Praktischer Tipp:
Sammeln Sie Belege – Bewerbungen, ALG-I-Anträge, Gespräche mit der Arbeitsagentur. Das macht Streitfälle wasserdicht! Solange Sie ärztlich krankgeschrieben sind, muss die Versicherung den vereinbarten Tagessatz zahlen.
Beispielrechnung
200 € Krankentagegeld/Tag ab Tag 43 vereinbart. Ihr Job endet an Tag 70 während einer laufenden Krankheit:
| Zeitraum während der AU | Leistung pro Tag |
|---|---|
| Tag 43 bis Tag 70 (angestellt) | 200 € |
| Ab Tag 71 (Job beendet, AU läuft weiter) | Weiterhin 200 € (solange Jobsuche läuft) |
| Ohne Versicherung (bei voreiliger Kündigung) | 0,00 € |
Warum das Urteil heute noch Gold wert ist
Seit 2013 gilt das unverändert: Private Krankenversicherungen müssen zahlen. Kündigen Sie nicht aus Panik. Sie brauchen den Schutz bis zum neuen Job oder zur Rente! Viele Versicherte verlieren durch Unkenntnis Tausende Euro.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie prüfen!
Kündigen Sie niemals voreilig. Ich überprüfe Ihre Police kostenlos und zeige Ihnen, wie Sie auch bei Jobverlust optimal abgesichert bleiben.