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Wichtiger Schutz bei Kündigung & Krankheit

Kündigen Sie Ihre Krankentagegeld-Versicherung bei Arbeitslosigkeit NIEMALS voreilig!

Stellen Sie sich vor: Sie sind krank, bekommen 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankentagegeld. Plötzlich Jobverlust – endet da automatisch Ihr Krankentagegeld? Nein!


Als Krankentagegeld-Experte sehe ich das ständig: Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung wollen bei Jobverlust kündigen – und verlieren teuren Schutz! Doch ein starkes BGH-Urteil schützt Sie, sofern Sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) gekündigt werden.

BGH klärt: Krankentagegeld läuft weiter – bei Jobsuche!

BGH-Beschluss vom 27. März 2013, Az. IV ZR 256/12 (VersR 2013, S. 848)

Der Bundesgerichtshof sagt eindeutig: Ihre private Krankentagegeld-Versicherung bleibt in der Arbeitslosigkeit wirksam, solange Sie ernsthaft einen neuen Job suchen. Der Leistungsanspruch endet erst, wenn:

  • Sie selbst keinen Job mehr wollen, oder
  • objektiv klar ist: Trotz aller Bemühungen finden Sie trotz Jobsuche keine Arbeit mehr.

Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klagen zuvor abgewiesen. Der BGH hob diese Urteile auf: Krankentagegeld ja – Sie sind weiter versichert!

Einfach erklärt für Arbeitnehmer mit PKV

Ihr typischer Ablauf bei Krankheit und Jobverlust während der AU:

  • Tag 1–42: Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber (6 Wochen).
  • Danach: Privates Krankentagegeld (z. B. ab Tag 43).
  • Arbeitsvertrag endet (z. B. Kündigung): Das Krankentagegeld läuft trotz Kündigung weiter, solange Sie arbeitsunfähig sind und aktiv bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind (Jobsuche).

Praktischer Tipp:

Sammeln Sie Belege – Bewerbungen, ALG-I-Anträge, Gespräche mit der Arbeitsagentur. Das macht Streitfälle wasserdicht! Solange Sie ärztlich krankgeschrieben sind, muss die Versicherung den vereinbarten Tagessatz zahlen.

Beispielrechnung

200 € Krankentagegeld/Tag ab Tag 43 vereinbart. Ihr Job endet an Tag 70 während einer laufenden Krankheit:

Zeitraum während der AU Leistung pro Tag
Tag 43 bis Tag 70 (angestellt) 200 €
Ab Tag 71 (Job beendet, AU läuft weiter) Weiterhin 200 € (solange Jobsuche läuft)
Ohne Versicherung (bei voreiliger Kündigung) 0,00 €

Warum das Urteil heute noch Gold wert ist

Seit 2013 gilt das unverändert: Private Krankenversicherungen müssen zahlen. Kündigen Sie nicht aus Panik. Sie brauchen den Schutz bis zum neuen Job oder zur Rente! Viele Versicherte verlieren durch Unkenntnis Tausende Euro.

Quelle: Rechtsanwältin Dr. Ira Ditandy, Fachanwältin für Versicherungsrecht (Kanzlei Neuhaus Massenkeil Zeller & Partner, Koblenz).


Ihr nächster Schritt: Lassen Sie prüfen!

Kündigen Sie niemals voreilig. Ich überprüfe Ihre Police kostenlos und zeige Ihnen, wie Sie auch bei Jobverlust optimal abgesichert bleiben.


Teilen Sie diesen Tipp –Retten Sie Kollegen vor Fehlern!

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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