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DKV Krankentagegeld bis 75 Jahre 2026: Fortführung statt Neuabschluss
Die meisten Krankentagegeldversicherungen enden automatisch mit dem 65. Lebensjahr oder mit dem Beginn des Rentenbezugs. Das ist in den allgemeinen Musterbedingungen für das Krankentagegeld, den MBKT, so geregelt und gilt grundsätzlich für alle privaten Krankentagegeldversicherer. Doch immer mehr Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe arbeiten weit über das 65. Lebensjahr hinaus. Die DKV hat auf diese Entwicklung reagiert und bietet ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung des bestehenden Krankentagegeldes bis zum 75. Lebensjahr an. Dieser Artikel erklärt, für wen das gilt, was die Voraussetzungen sind und warum die Fortführung eines bestehenden Vertrags einem Neuabschluss weit überlegen ist.
Was regeln die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Altersgrenze?
Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) sehen in § 15 Absatz 1c vor, dass die Krankentagegeldversicherung spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet. Wer diesen Zeitpunkt erreicht, hat zwar das Recht, von seinem Versicherer den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen, aber zu neuen Bedingungen, mit neuen Gesundheitsfragen und zum Beitrag eines 65-Jährigen. Das führt in der Praxis regelmäßig zu einer Verdopplung des bisherigen Beitrags.
Der genaue Wortlaut aus § 15 Absatz 1c MBKT:
„...mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sofern eine Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe von § 196 VVG den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen."
Das entscheidende Wort in diesem Satz ist "neue". Ein Neuabschluss bedeutet: neue Gesundheitsfragen, neues Eintrittsalter, neuer Beitrag. Wer mit 65 Jahren neue Gesundheitsfragen beantworten muss, riskiert Risikoaufschläge oder eine Ablehnung. Und wer den Beitrag eines 65-Jährigen zahlen muss, zahlt in vielen Fällen doppelt so viel wie bisher.
Die DKV-Lösung: Fortführung bis 75 unter Anrechnung der Alterungsrückstellung
Die DKV weicht von der MBKT-Standardregel ab und bietet ihren Kunden die Möglichkeit, die bestehende Krankentagegeldversicherung bis zum 75. Lebensjahr fortzuführen. Entscheidend: Die Fortführung erfolgt unter Anrechnung der Alterungsrückstellung, die der Versicherte über Jahrzehnte aufgebaut hat. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen weiter. Keine neuen Gesundheitsfragen, kein neues Eintrittsalter, kein Beitragssprung.
Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber dem gesetzlich vorgesehenen Neuabschluss. Wer seinen bestehenden DKV-Vertrag fortführt, profitiert von:
- Anrechnung der Alterungsrückstellung: Die über die gesamte Vertragslaufzeit gebildeten Rücklagen werden auf den Folgevertrag angerechnet. Das hält den Beitrag stabil und verhindert den typischen Beitragssprung beim Neuabschluss.
- Keine neuen Gesundheitsfragen: Der bestehende Vertrag wird fortgeführt. Vorerkrankungen, die sich über die Jahre entwickelt haben, spielen keine Rolle mehr.
- Keine neuen Wartezeiten: Die Fortführung des bestehenden Vertrags bringt keine neuen Wartezeiten mit sich.
- Gleiche Tarifbedingungen: Leistungshöhe, Leistungsbeginn und alle weiteren Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Standardregel und Kammerberufe-Sonderregel: Wer kann bis 75 fortführen?
Die Möglichkeit zur Fortführung bis 75 gilt nicht für alle Versicherten gleich. Es gibt eine Standardregel für Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenbezug und eine Sonderregel für Kammerberufe mit bestimmten DKV-Spezialtarifen. Der entscheidende Unterschied: Ob der Rentenbezug die Fortführung beendet oder nicht.
Standardregel: Fortführung bis 75 ohne Rentenbezug
Für Selbstständige und Freiberufler mit einem Standard-Krankentagegeldtarif der DKV gilt: Die Fortführung bis 75 ist möglich, solange keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Sobald eine Altersrente beginnt, endet das Krankentagegeld. Dabei ist die Höhe der Rente unerheblich. Auch ein Euro Altersrente beendet den Versicherungsschutz.
Wichtig für die Praxis: Wer plant, die Altersrente auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um das Krankentagegeld länger zu erhalten, sollte das frühzeitig mit seinem Steuerberater abstimmen. Die Entscheidung über den Rentenbeginn hat weitreichende steuerliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Kammerberufe-Sonderregel: Fortführung bis 75 auch bei Rentenbezug
Für bestimmte Kammerberufe bietet die DKV Spezialtarife an, bei denen das Krankentagegeld auch bei Bezug einer Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk fortgeführt werden kann. Diese Regelung gilt für folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Architekten
- Bauingenieure
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
Für diese Berufsgruppen endet das Krankentagegeld nicht automatisch mit dem Rentenbeginn aus dem Versorgungswerk. Der Vertrag kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, auch wenn gleichzeitig Versorgungswerksrente bezogen wird. Das ist besonders relevant für Ärzte und Anwälte, die ihre Praxis oder Kanzlei nach dem 65. Lebensjahr in reduziertem Umfang weiterführen und ihr Restarbeitseinkommen absichern möchten.
Mehr zu den Spezialtarifen für Kammerberufe lesen Sie hier: Krankentagegeld für Kammerberufe: Übersicht.
Abschlussalter und Verfahren: Was Sie praktisch wissen müssen
Ein neuer DKV-Krankentagegeldvertrag kann bis zum vollendeten 69. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Fortführung eines bestehenden Vertrags über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 75. Lebensjahr ist formlos möglich: Die DKV sendet dem Versicherten mit Erreichen des 65. und 70. Lebensjahres automatisch einen Erinnerungsbrief.
Das Verfahren im Überblick:
- Mit 65 Jahren: Die DKV sendet automatisch einen Erinnerungsbrief. Kein aktiver Antrag erforderlich.
- Bis zum 70. Lebensjahr: Der Vertrag läuft automatisch weiter, sofern die Versicherungsfähigkeit besteht. Der Vertrag läuft zu unveränderten Bedingungen bis zum 75. Lebensjahr weiter. Es sei denn Sie beenden Ihre Tätigkeit, dann endet das Krankentageld zu diesem Zeitpunkt. Eine kurze Mitteilung genügt.
Häufige Fragen zur DKV Krankentagegeldversicherung bis 75
Die wichtigsten Fragen zur Fortführung des DKV Krankentagegeldes über das 65. Lebensjahr hinaus, zu den Voraussetzungen, zum Verfahren und zur Sonderregel für Kammerberufe kompakt beantwortet.
Bis zu welchem Alter kann das DKV Krankentagegeld fortgeführt werden?
Das DKV Krankentagegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr fortgeführt werden. Die Fortführung erfolgt unter Anrechnung der Alterungsrückstellung zu unveränderten Bedingungen. Neue Gesundheitsfragen, neue Wartezeiten oder ein neues Eintrittsalter sind nicht erforderlich. Ein Neuabschluss ist bis zum vollendeten 69. Lebensjahr möglich.
Endet das DKV Krankentagegeld automatisch mit dem Rentenbeginn?
Das hängt vom Tarif ab. Für Selbstständige und Freiberufler mit einem Standard-Krankentagegeldtarif endet der Vertrag, sobald eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Für bestimmte Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater bietet die DKV Spezialtarife an, bei denen die Fortführung auch bei Rentenbezug möglich ist.
Was ist der Vorteil der Fortführung gegenüber einem Neuabschluss?
Bei der Fortführung wird die über die gesamte Vertragslaufzeit aufgebaute Alterungsrückstellung angerechnet. Das verhindert den typischen Beitragssprung beim Neuabschluss, der in der Praxis häufig zu einer Verdopplung des bisherigen Beitrags führt. Zudem entfallen neue Gesundheitsfragen und neue Wartezeiten. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen weiter.
Was muss ich tun, um das DKV Krankentagegeld über das 65. Lebensjahr hinaus fortzuführen?
Mit Erreichen des 65. Lebensjahres sendet die DKV automatisch einen Erinnerungsbrief. Bis zum vollendeten 70. Lebensjahr läuft der Vertrag automatisch weiter, sofern die Versicherungsfähigkeit besteht.
Für welche Kammerberufe gilt die Sonderregel zur Fortführung trotz Rentenbezug?
Die Sonderregel gilt für Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater, die einen DKV-Spezialtarif für Kammerberufe abgeschlossen haben. Bei diesen Tarifen endet das Krankentagegeld nicht automatisch mit dem Bezug einer Versorgungswerksrente. Der Vertrag kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, auch wenn gleichzeitig Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird.
Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Altersgrenze beim Krankentagegeld?
Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) sehen in § 15 Absatz 1c vor, dass die Krankentagegeldversicherung spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet. Bei Vertragsende hat der Versicherte das Recht, von seinem Versicherer den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen. Das bedeutet jedoch neue Gesundheitsfragen, ein neues Eintrittsalter und in der Regel einen erheblich höheren Beitrag. Die DKV weicht von dieser Standardregel ab und ermöglicht die Fortführung des bestehenden Vertrags bis zum 75. Lebensjahr.
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Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.
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