DKV - Krankentagegeldversicherung bis 75
Krankentagegeld nach dem 67. Lebensjahr - trotz Rentenbezug
Krankentagegeldversicherung für Ältere. Erhöhung der Altersgrenze.
Die Krankentagegeldversicherung endet grundsätzlich mit Erreichen der Altersgrenze. So sehen es die allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld, die sogenannten MBKT, vor. Diese gelten übrigens für alle Krankentagegeldversicherungen der Privaten Krankenversicherungen. Nur dies ist nicht mehr zeitgemäß. Immer mehr Selbstständige und Freiberufler arbeiten auch nach dem 67. Lebensjahr weiter. Die DKV bietet ihren Kunden eine Verlängerung an...
Was sagen die allgemeinen Versicherungsbedingungen
Dies ist in §15 Absatz 1 (c) geregelt
"..mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sofern eine Beendigung mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht, nach Maßgabe von § 196 VVG den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen."
Was bedeutet das für Dich?
Wenn Du 65 wirst, dann endet automatisch Deine Krankentagegeldversicherung. Du kannst allerdings von Deinem Versicherer den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung verlangen.
Das Wichtige für Dich ist in diesem Satz das Wort "neue". Neu bedeutet für Dich neue Gesundheitsfragen und neues Eintrittsalter.
Neues Eintrittsalter bedeutet, dass Du dann den Beitrag eines 65-Jährigen zahlen musst. Und der ist erheblich höher, der Beitrag, den Du bisher gezahlt hast. Und neue Gesundheitsfragen müssen auch beantwortet werden. Dies kann dann zu einer weiteren Erhöhung Deines Beitrages führen oder zur Ablehnung des Antrages.
Da stellt man sich die Frage: Warum kann der Vertrag nicht einfach verlängert werden?
Genau das bietet die DKV ihren Kunden an.
Krankentagegeld für Ältere bei der DKV
Die Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung wurden verbessert. Die Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherung sehen zwar weiterhin vor, dass die Krankentagegeldversicherungen spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres enden.
Davon abweichend wurde jedoch in den Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung die Altersgrenze auf das 75. Lebensjahr erhöht.
Allerdings gibt es hier eine Einschränkung.
Wenn Sie als Selbstständiger Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk beziehen, dann endet das Krankentagegeld bei der DKV immer. Dabei ist es egal, wie hoch Ihre Rente ist. Wenn Sie als Selbstständiger keine Altersrente beziehen, können Sie Ihr Krankentagegeld bei der DKV bis zum 75. Lebensjahr fortführen.
Krankentagegeld auch bei Rentenbezug für Freiberufler
Bei bestimmten Krankentagegeldern der DKV für Ärzte, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater und Zahnärzte endet das Krankentagegeld nicht mit Rentenbezug. Es kann trotz Altersrente bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden.
Neu: Ab sofort können Sie das Krankentagegeld bis zum 69. Lebensjahr abschließen.
Krankentagegeldversicherung bis zum 75. Lebensjahr möglich
Überdies hat der Versicherungsnehmer (VN) künftig das Recht, bei Erreichen der Altersgrenze seine Krankentagegeldversicherung bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres fortzuführen, und zwar unter Anrechnung der Alterungsrückstellung.
Das Krankentagegeld wird einfach zu den alten Bedingungen weitergeführt.
Bisher hatte der Versicherte bei Weiterbestehen der Versicherungsfähigkeit lediglich einen Anspruch auf Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung zum Neugeschäftsbeitrag – also ohne Anrechnung der Alterungsrückstellung. Der Versicherte musste dann den Beitrag eines 65-Jährigen bezahlen. Dies führte häufig zu einer Verdopplung des Beitrages.
Krankentagegeldversicherung verlängert sich automatisch bei Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren
Ein Antrag auf Fortführung der Krankentagegeldversicherung ist künftig nicht mehr erforderlich. Wenn der Versicherungsnehmer der DKV innerhalb von zwei Monaten nach Vollendung des 70. Lebensjahres schriftlich mitteilt, dass die Versicherungsfähigkeit weiterhin besteht und die Versicherung fortgeführt werden soll, wird die Fortführung per Nachtrag bestätigt.
Der Versicherte erhält aber schon bei Erreichen des 65. Lebensjahres einen Brief zur Erinnerung, um unnötige Rückabwicklungen zu vermeiden.
Fazit: Die Krankentagegeldversicherung der DKV ist auch für ältere Versicherte (unter bestimmten Voraussetzungen) bis ins hohe Alter die richtige Lösung.
Für welche Berufsgruppen ist das Krankentagegeld bis 75 möglich?
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.