Wie wird das Krankentagegeld mit einer Praxisausfallversicherung kombiniert?
Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen bis zu einer monatlichen Grenze von 15.600 €. Liegt Ihr Gewinn inklusive Praxiskosten darüber, wird die Differenz über eine Praxisausfallversicherung abgesichert. So vermeiden Freiberufler eine Überversicherung und sichern ihre Liquidität optimal ab.
Problemstellung/Grundlagen
Freiberufler, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Anwälte oder Therapeuten, tragen doppelte Verantwortung: für ihr persönliches Einkommen und für die laufenden Praxiskosten. Bei Krankheit entfällt der Umsatz, während Fixkosten wie Miete, Personal oder Leasing weiterlaufen. Eine Kombination aus Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken.
1. Krankentagegeld - persönliche Einkommenssicherung
Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall des Freiberuflers während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Es gilt dabei eine klare Leistungsgrenze:
- Das Krankentagegeld kann maximal ein Einkommen von 15.600 € monatlich absichern (entspricht ca. 520 € täglich).
- Diese Summe umfasst den steuerlichen Gewinn plus weiterlaufende Praxiskosten.
- Das versicherte Tagegeld darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht überschreiten („Bereicherungsverbot“).
- Die Leistung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) und wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt.
Damit sichert das Krankentagegeld den Lebensunterhalt des Freiberuflers sowie einen Teil der betrieblichen Belastungen ab.
2. Praxisausfallversicherung - Ergänzung über der 15.600 €-Grenze
Wenn Ihr monatliches Einkommen inklusive weiterlaufender Praxiskosten mehr als 15.600 € beträgt, sollte der darüber hinausgehende Anteil durch eine Praxisausfallversicherung abgedeckt werden.
- Sie ersetzt den übersteigenden Anteil der Fixkosten über dem versicherbaren Krankentagegeld.
- Typische Leistungen: Miete, Gehälter, Leasing, Strom, Versicherungen, Finanzierungskosten.
- Leistungsbeginn meist ab dem 15. oder 22. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
- Die Leistung ist steuerpflichtig (Betriebseinnahme), Beiträge sind Betriebsausgaben.
💡 Empfehlung: Bis zu 15.600 € monatlich sichern Sie über das Krankentagegeld ab. Liegen Gewinn + Praxiskosten darüber, deckt die Praxisausfallversicherung den Differenzbetrag. So bleibt Ihre Praxis auch bei längerer Krankheit finanziell stabil.
3. Praktisches Beispiel
- Gewinn laut Steuererklärung: 10.000 € monatlich
- Weiterlaufende Praxiskosten: 8.000 € monatlich
- Gesamtbedarf: 18.000 € monatlich
➡️ Krankentagegeld: Absicherung bis 15.600 € möglich ➡️ Praxisausfallversicherung: Absicherung der Differenz von 2.400 € (8.000 € Fixkosten – anteiliger Betrag im Krankentagegeld)
4. Steuerliche Behandlung
- Krankentagegeld: steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), keine Anrechnung auf Praxisausfall.
- Praxisausfallversicherung: steuerpflichtig (Betriebseinnahme), da sie betriebliche Kosten ersetzt.
Fazit/Handlungsempfehlung
Das Krankentagegeld deckt bei Freiberuflern Einkommen und Praxiskosten bis 15.600 € monatlich ab. Für höhere Betriebsausgaben empfiehlt sich eine ergänzende Praxisausfallversicherung, um auch darüber hinausgehende Fixkosten zu sichern. So bleibt Ihre Liquidität stabil, privat und betrieblich.
Empfehlung: Lassen Sie Gewinn, Praxiskosten und Absicherungssumme jährlich prüfen, um den optimalen Mix aus Krankentagegeld und Praxisausfall zu gewährleisten.