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Wie verhält es sich mit Krankengeld/Krankentagegeld während Reha-Maßnahmen oder Kuren?

Während einer Reha oder Kur ruht die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Übergangsgeld oder Krankengeld, und private Krankentagegeldversicherungen leisten je nach Tarif weiter.

Problemstellung/Grundlagen

Reha-Maßnahmen und Kuren sind medizinisch verordnete Behandlungen, die zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit dienen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige stellt sich die Frage, ob während dieser Zeit Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Krankentagegeld gezahlt wird.

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Art der Maßnahme, Kostenträger und Versicherungsstatus. Während einer Reha-Maßnahme gilt man in der Regel weiterhin als arbeitsunfähig.

Daher greifen hier spezielle Leistungen wie das sogenannte Übergangsgeld oder die Fortführung des Krankengeldanspruchs.

Private Krankentagegeldversicherungen haben zudem eigene Bedingungen, die genau geprüft werden sollten.

Lösungsansatz/Details

Die wichtigsten Punkte:

  • Lohnfortzahlung: Während einer Reha oder Kur besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Krankengeld: Gesetzlich Versicherte erhalten weiterhin Krankengeld, sofern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Bei medizinischer Reha, die von der Deutschen Rentenversicherung getragen wird, wird Krankengeld durch Übergangsgeld ersetzt.
  • Übergangsgeld: Dieses wird von der Rentenversicherung gezahlt, wenn sie die Reha-Maßnahme finanziert. Es beträgt meist einen Prozentsatz des letzten Nettoeinkommens.
  • Krankentagegeld: Private Krankentagegeldversicherungen leisten in vielen Tarifen auch während Reha-Maßnahmen oder Kuren, sofern diese medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Manche Versicherer schließen Kuren ohne akuten Krankheitsbezug jedoch aus.

Besonderheit: Bei stationären Kuren ohne direkte ärztliche Anordnung kann der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen. Hier ist ein Blick in die Vertragsbedingungen entscheidend.

Selbstständige und Freiberufler sollten besonders prüfen, ob ihr Krankentagegeldtarif Reha- und Kurmaßnahmen einschließt, da hier längere Verdienstausfälle drohen können.

Fazit/Handlungsempfehlung

Während Reha-Maßnahmen oder Kuren greift in der Regel nicht die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, sondern Krankengeld oder Übergangsgeld. Bei privat Versicherten leistet das Krankentagegeld je nach Vertragsbedingungen.

Prüfen Sie daher unbedingt die Details Ihres Krankentagegeldtarifs: Manche schließen bestimmte Kuren aus, andere zahlen auch bei präventiven Maßnahmen.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, sollten Sie vor Antritt einer Reha mit Ihrer Krankenkasse und ggf. Ihrem Versicherer klären, welche Leistungen gezahlt werden.

So stellen Sie sicher, dass Sie auch während einer längeren Maßnahme finanziell abgesichert bleiben.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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