Gibt es Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?
Ja – auch Arbeitslose können Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie gesetzlich versichert sind und während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig erkranken. Die Zahlung erfolgt durch die Krankenkasse, nicht durch die Agentur für Arbeit.
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitslos gemeldet ist und Krankengeld erhalten möchte, muss gesetzlich krankenversichert sein und eine Krankschreibung vorlegen. Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ruht dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es beginnt die Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse.
Die Höhe richtet sich – wie beim regulären Krankengeld – nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld, nicht nach dem früheren Gehalt.
Wie lange wird Krankengeld bei Arbeitslosigkeit gezahlt?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – für dieselbe Krankheit. Die Blockfrist und die Berechnung entsprechen der Regelung für Beschäftigte.
Nach Ablauf der Krankschreibung lebt der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder auf, sofern der Anspruch noch besteht.
Besonderheiten bei Bezug von ALG II
Wer Bürgergeld (ehemals ALG II) erhält, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Leistungen laufen hier über das Jobcenter, unabhängig vom Gesundheitszustand. Bei längerer Erkrankung erfolgt ggf. eine Umstellung in Richtung Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente.