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Rentenversicherung bei Krankentagegeld 2026: Wer zahlt – und was droht bei Lücken?
Wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, denkt zunächst an die Einkommenslücke. Die Rentenversicherung gerät dabei leicht in den Hintergrund. Das ist ein teurer Fehler. Denn je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob Sie Krankengeld oder privates Krankentagegeld beziehen, gelten völlig unterschiedliche Regeln. Wer als PKV-Versicherter nicht rechtzeitig handelt, riskiert dauerhaft niedrigere Rentenansprüche. Dieser Artikel erklärt, was für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstständige gilt, was konkret zu tun ist und bis wann.
Bei gesetzlichem Krankengeld zahlt die Krankenkasse die Rentenbeiträge automatisch weiter, allerdings auf Basis des niedrigeren Krankengeldes. Bei privatem Krankentagegeld passiert das nicht automatisch: PKV-versicherte Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, sonst entstehen Lücken im Rentenverlauf.
GKV-versicherte Arbeitnehmer: Rentenversicherung läuft weiter, aber reduziert
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bleiben während des Krankengeldbezugs rentenversicherungspflichtig. Die Krankenkasse zahlt die Rentenbeiträge automatisch weiter. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch das Krankengeld, nicht das frühere Bruttogehalt. Das bedeutet: Die Rentenpunkte, die in dieser Zeit angesammelt werden, sind niedriger als in gesunden Zeiten.
Für GKV-versicherte Arbeitnehmer gibt es keinen Handlungsbedarf bei der Rentenversicherung. Die Krankenkasse führt die Beiträge automatisch ab. Die Berechnungsgrundlage ist 80 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrundlage der Rentenversicherung.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel:
| In gesunden Zeiten | Während Krankengeldbezug | |
| Berechnungsgrundlage RV | 4.000 € Brutto | 3.200 € (80% von 4.000 €) |
| RV-Beitrag gesamt (18,6%) | 744 € | 595 € |
| Wer zahlt | Arbeitgeber + Arbeitnehmer je 50% | Krankenkasse übernimmt alles |
| Rentenpunkte (Monat) | 0,033 Punkte | 0,026 Punkte |
Für kurze Krankheitszeiten ist das unproblematisch. Bei Krankheitsphasen von mehreren Monaten oder Jahren summiert sich der Unterschied jedoch spürbar. Wer über Jahre hinweg nur reduzierte Rentenpunkte ansammelt, erhält im Alter eine messbar niedrigere Rente.
PKV-versicherte Arbeitnehmer: Handlungspflicht innerhalb von drei Monaten
Wer privat krankenversichert ist und privates Krankentagegeld bezieht, zahlt während der Arbeitsunfähigkeit keine Rentenbeiträge, es sei denn, er stellt aktiv einen Antrag. Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Wer diese Frist versäumt, hat ab dem Folgetag des Antragseingangs Versicherungsschutz, nicht rückwirkend.
Das ist der kritischste Punkt für alle PKV-versicherten Arbeitnehmer: Das private Krankentagegeld zahlt steuerfrei, aber ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Deutsche Rentenversicherung erhält in dieser Zeit automatisch keine Beiträge. Jeder Monat ohne Beitrag ist eine Lücke in der Rentenbiografie.
Was diese Lücke kostet, zeigt ein Rechenbeispiel für einen PKV-versicherten Arbeitnehmer mit 6.000 Euro Brutto:
| Szenario | Monatlicher RV-Beitrag | Bei 12 Monaten AU |
| Mit Antrag (Versicherungspflicht) | ca. 892 € | Rentenverlauf lückenlos |
| Ohne Antrag (Lücke) | 0 € | 12 Monate Lücke, dauerhaft niedrigere Rente |
So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt
Schritt 1: Formular V0030 herunterladen. Das Formular „Antrag auf Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Krankengeld" erhalten Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder direkt hier: Formular V0030 herunterladen. Die zugehörigen Erläuterungen finden Sie im Merkblatt V0031.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen. Sie benötigen Nachweise über Ihren Krankentagegeld-Bezug (Zahlungsbelege Ihrer PKV), Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre Sozialversicherungsnummer.
Schritt 3: Antrag innerhalb von drei Monaten einreichen. Reichen Sie den Antrag per Post oder persönlich bei Ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung ein. Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versäumen Sie die Frist, beginnt die Versicherungspflicht erst ab dem Tag nach Antragseingang, nicht rückwirkend.
Schritt 4: Beitragshöhe festlegen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge können Sie innerhalb der gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen selbst wählen. Empfehlung: Orientieren Sie sich am letzten Bruttogehalt vor der Arbeitsunfähigkeit, um keine Lücken in der Rentenbiografie zu entstehen zu lassen.
Selbstständige und Freiberufler: Rentenversicherung meist in eigener Hand
Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Während des Bezugs von privatem Krankentagegeld entstehen daher keine gesetzlichen Rentenansprüche. Wer eine private Altersvorsorge oder Basisrente abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob die Beiträge bei Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden können, damit die laufende finanzielle Belastung nicht doppelt wird.
Für Selbstständige und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht gilt: Das private Krankentagegeld zahlt steuerfrei und ersetzt den Gewinnausfall. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Rentenbeiträgen besteht während der Arbeitsunfähigkeit nicht, sofern keine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Zwei Punkte sollten Selbstständige dennoch prüfen:
1. Beitragsfreistellung bei privater Altersvorsorge. Viele Basisrenten (Rürup-Renten) und Direktversicherungen können bei Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden. Das bedeutet: Die Versicherung läuft weiter, aber Sie zahlen während der Krankheit keine Beiträge. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob diese Option enthalten ist und ab wann sie greift.
2. Kammerberufe und Versorgungswerk. Wer einem berufsständischen Versorgungswerk angehört, zahlt Beiträge an das Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenversicherung. Während einer Arbeitsunfähigkeit läuft das Versorgungswerk in der Regel weiter, solange die Zulassung nicht zurückgegeben wird. Das Versorgungswerk zahlt jedoch keine Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, sondern erst bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Mehr dazu: Krankentagegeld für Kammerberufe.
Häufige Fragen zur Rentenversicherung bei Krankentagegeld
Die häufigsten Fragen betreffen den Unterschied zwischen GKV und PKV bei der Rentenversicherung, die Dreimonatsfrist für PKV-Versicherte, die Höhe der freiwilligen Beiträge und was nach 78 Wochen Krankengeld passiert. Die wichtigste Antwort vorab: PKV-Versicherte müssen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit aktiv werden, sonst entstehen nicht heilbare Lücken im Rentenverlauf.
Zahlt die Krankenkasse die Rentenbeiträge während des Krankengeldbezugs weiter?
Ja, aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Während des GKV-Krankengeldbezugs führt die Krankenkasse die Rentenbeiträge automatisch weiter. Die Berechnungsgrundlage ist 80 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens, nicht das volle Gehalt. Die Rentenpunkte, die in dieser Zeit angesammelt werden, sind daher etwas niedriger als in gesunden Zeiten.
Was müssen PKV-versicherte Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung beachten?
PKV-versicherte Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Antrag auf Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das benötigte Formular ist das V0030. Wird die Frist versäumt, beginnt die Versicherungspflicht erst ab dem Tag nach Antragseingang, nicht rückwirkend. Es entstehen dann dauerhaft nicht heilbare Lücken im Rentenverlauf.
Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist als PKV-Versicherter versäume?
Wird die Frist versäumt, beginnt die Versicherungspflicht erst ab dem Tag nach Eingang des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Die Monate zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Antragseingang bleiben dauerhaft als Lücke im Rentenverlauf bestehen und können später zu einer niedrigeren Altersrente oder zu fehlenden Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente führen.
Wie hoch sollte das private Krankentagegeld sein, um auch die Rentenbeiträge abzudecken?
Wer vorausschauend plant, versichert das private Krankentagegeld so hoch, dass es nicht nur das Nettoeinkommen ersetzt, sondern auch die weiterzuzahlenden Rentenbeiträge abdeckt. Bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro beträgt der monatliche Rentenbeitrag rund 892 Euro. Das entspricht einem zusätzlichen Tagessatz von rund 30 Euro. Der Gesamttagessatz sollte also Nettoersatz plus Rentenbeitragsabdeckung umfassen.
Müssen Selbstständige während des Krankentagegeld-Bezugs Rentenbeiträge zahlen?
In der Regel nein. Selbstständige und Freiberufler ohne freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht rentenversicherungspflichtig. Während des Krankentagegeld-Bezugs entstehen keine gesetzlichen Rentenbeiträge. Wer eine private Altersvorsorge oder Basisrente hat, sollte prüfen, ob die Beiträge bei Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden können.
Was passiert mit der Rentenversicherung nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld?
Nach 78 Wochen endet das gesetzliche Krankengeld. Damit endet auch die automatische Weiterzahlung der Rentenbeiträge durch die Krankenkasse. Wer die Rentenversicherung danach fortführen möchte, muss freiwillige Beiträge zahlen. Ein privates Krankentagegeld zahlt dagegen über die 78-Wochen-Grenze hinaus weiter, ohne zeitliche Begrenzung, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.
Beeinflusst die Rentenversicherungslücke auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Ja. Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen werden. Wer als PKV-Versicherter keine Beiträge weitergezahlt hat und dadurch Lücken im Rentenverlauf hat, kann diesen Anspruch verlieren. Das macht den rechtzeitigen Antrag auf Versicherungspflicht besonders wichtig.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.