Wer zahlt die Rentenversicherung bei Krankentagegeld?
Während des Bezugs von Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung zahlen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müssen die Vorsorge in dieser Zeit selbst übernehmen. Bei gesetzlichem Krankengeld führt dagegen die Krankenkasse die Rentenbeiträge weiter ab.
Problemstellung/Grundlagen
Wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, verliert schnell den Überblick, welche Sozialversicherungsbeiträge weiterlaufen. Besonders wichtig: die Rentenversicherung. Denn die Beiträge zur Altersvorsorge hängen davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ob Sie Krankengeld oder Krankentagegeld erhalten.
Gesetzlich Krankenversicherte
Für Arbeitnehmer, die Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, gilt Folgendes:
- Während des Krankengeldbezugs bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen.
- Die Krankenkasse zahlt den Beitragsanteil zur Rentenversicherung an die Deutsche Rentenversicherung weiter.
- Die Beiträge werden aus 80 % des bisherigen Bruttoeinkommens berechnet.
- Diese Zeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten und werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Dadurch entstehen keine Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung, selbst bei längeren Krankheitszeiten.
Privat Krankenversicherte mit Krankentagegeld
Bei privat Krankenversicherten ist die Situation anders:
- Während des Bezugs von privatem Krankentagegeld besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt steuerfrei, aber ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Damit entstehen keine Pflichtbeitragszeiten. Ddiese Monate werden in der Rentenversicherung als „Lücke“ geführt.
- Sie können die Beiträge freiwillig weiterzahlen, um Ihren Rentenanspruch aufrechtzuerhalten.
➡️ Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder der Deutschen Rentenversicherung, ob freiwillige Beiträge sinnvoll sind, insbesondere bei längeren Krankheitsphasen.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige, die privat krankenversichert sind, sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet:
- Während des Krankentagegeldbezugs müssen Sie keine Rentenbeiträge leisten.
- Es entstehen keine Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Private Altersvorsorge oder Basisrenten laufen unverändert weiter, sofern Sie die Beiträge selbst zahlen.
Wichtig: Wenn Ihre Altersvorsorge an regelmäßige Zahlungen gekoppelt ist (z. B. Direktversicherung oder Rürup-Rente), sollten Sie prüfen, ob die Beiträge bei Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden können.
Fazit/Handlungsempfehlung
Während des Bezugs von gesetzlichem Krankengeld übernimmt die Krankenkasse die Rentenbeiträge. Beim privaten Krankentagegeld müssen Sie die Altersvorsorge selbst sicherstellen.
Empfehlung: Prüfen Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit, ob Sie freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen oder Ihre private Altersvorsorge beitragsfrei stellen lassen. So vermeiden Sie Versorgungslücken im Alter.